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Stadtleben

Wenn Altmaier sein Handy aushat

Das Leistungsschutzrecht am Beispiel von Heldenstadt

  Wenn Altmaier sein Handy aushat | Das Leistungsschutzrecht am Beispiel von Heldenstadt

»Entschuldigung, aber die Seite konnte leider nicht gefunden werden.« So steht es da, wenn man auf heldenstadt.de versucht, die Beiträge aus den letzten Wochen und Monaten aufzurufen. Grund dafür ist das Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR), dem am Montag nun auch der Bundesrat zugestimmt hat und wegen dem die Macher des Blogs befürchten, Post von Anwälten zu kriegen. Und darauf, erklärten sie, »haben wir keinen Bock«.

Daher zogen Daniel Heinze und Guido Corleone drei Konsequenzen: Sie werden »ab sofort nicht mehr auf Texte in deutschen Presseangeboten hinweisen«, »fast alle bisherigen Artikel aus dem Netz nehmen« und die Leser »nicht mehr wie bisher täglich über das Neueste in Leipzig auf dem Laufenden halten«. Das sorgte einerseits für Bestürzung, aber Verständnis bei Lesern und Nutzern des Blogs, andererseits wurde aber in den Reaktionen auch darauf verwiesen, dass Heldenstadt von dem Gesetz doch gar nicht betroffen sei, die Reaktion daher »übertrieben« oder »nicht gerade netz-kompetent«.

Auch wenn der Schritt von Heldenstadt vielleicht etwas voreilig oder zu gehorsam klingen mag, ist das größte Problem am neuen Leistungsschutzrecht: seine Ungenauigkeit. Vereinfacht gesagt verbietet das Gesetz: Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken durch Suchmaschinen oder Dienste, die Inhalte ähnlich aufbereiten, öffentlich zugänglich zu machen, außer es handelt sich um einzelne Worte oder kleinste Textausschnitte.

Was das nun konkret heißt, scheint Auslegungssache (vor allem von Anwälten) zu sein, wie nicht nur Blogs wie Heldenstadt, sondern auch viele Gegner dieses von CDU, CSU und FDP eingebrachten Gesetzes befürchten. Denn »obgleich der Gesetzesentwurf in der Begründung scheinbar ›andere Nutzer, wie z. B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer‹ ausschließt, können aber genau auch diese jene Dienste anbieten, die gegen das Leistungsschutzrecht verstoßen«, beschrieben Onlinejournalisten wie Stefan Niggemeier nur eine der Unklarheiten und Zweideutigkeiten in einem öffentlichen Brief gegen den Entwurf. »Im Internet kann prinzipiell jeder beliebige Dienste anbieten. So enthalten einige privat oder semiprofessionell betriebene Blogs tägliche Webschauen, die durch automatisierte Verfahren generiert werden.« Auch wenn Heldenstadt ganz offensichtlich kein automatisiertes Verfahren benutzt, sondern die Artikel redaktionell ankündigt, bleibt doch alles unklar genug, dass abmahnfreudige Anwälte fleißig ihrem Job nachgehen könnten.

Nach dem Durchkommen des LSR durch den Bundesrat, das SPD und Grüne hätten aufhalten können, wenn sie sich denn geeinigt hätten, sprach der wohl bekannteste Blogger des Landes, Sascha Lobo, sogar vom Versagen der Netzgemeinde und stellte diese gleich komplett in Frage. Ein lesenswerter Beitrag, nicht nur wegen des tollen Satzes: »Wir sind voll die Twitter-Elite, aber wenn Peter Altmaier sein Handy aushat, ist Twitter eine Million Lichtjahre vom Kanzleramt entfernt, das Axel-Springer-Hochhaus bleibt dagegen in Sichtweite.«

Denn Axel-Springer gilt als einer der Nutznießer dieses Gesetzes, dessen eigentlich ja ganz gut klingende Intention es ist, Verlage an Einnahmen zu beteiligen, wenn Suchmaschinen und ähnliche Dienste deren Artikel mit kurzen Textauszügen (sogenannten »Snippets«) auf eigenen Webseiten darstellen und mit eingeblendeter Werbung Geld verdienen. Weswegen Google auch erklärter Gegner des LSR ist. Zudem Verlage, die nicht in Suchmaschinen auftauchen wollen, dies auch heute schon unterbinden können.

Wie der Riesenkonzern nun damit umgehen wird, ist noch nicht offensichtlich. Noch ist das Gesetz nicht in Kraft getreten, es bedarf noch der Unterschrift des Bundespräsidenten.

Webseiten wie Spiegel Online, aber auch die Leipziger Internetzeitung stellten bislang in eigener Sache schon mal klar, dass das Internet vom Verlinken lebt. »Es können, dürfen und sollen gern auch weiterhin von uns die bei Facebook, G+, Twitter usw. eingestellten Inhalte geteilt werden. Natürlich auch (wie immer schon) nicht ganze Artikel«, heißt es auf l-iz.de. »Dass auch wir davon leben, dass Menschen auf unserer Seite Artikel lesen, die wir geschrieben haben, versteht sich von selbst und gehört längst zum ›guten Ton‹ im Netz. Übrigens fast frei von Gesetzgebungen.«

Dirk Stascheit vom Newsletterdienst »Der Leipziger/täglich« sagt: »Ich verstehe die Reaktion von heldenstadt.de voll und ganz. Die Verleger wollten diese unsichere Situation ja offenbar herbeiführen, mal sehen, wie sie damit klarkommen, von niemandem mehr verlinkt zu werden.« Aus seinem Dienst hat er Freie Presse, SZ-Online und LVZ-Online als Quellen entfernt, er arbeitet zunächst weiter mit Quellen von MDR, kreuzer, L-IZ, mephisto 97.6, Heise, detektor.fm, Radio Blau und Leipzig Fernsehen. »Jedenfalls werde ich mich nicht von der Nettigkeit von Leuten abhängig machen, die mit ganzer Lobby-Breitseite dieses Gesetz erzwungen haben. Es gibt genug andere Quellen, die sich qualitativ nicht verstecken müssen.«

Und wie geht es jetzt weiter? In den Kommentaren bei heldenstadt.de teilt Guido Corleone mit: »Wir machen den Laden keineswegs dicht, sondern suchen lediglich neue Formen.« Wie die aussehen können, darauf dürfen wir gespannt sein. Hoffnung gibt aber eine Äußerung des Justizministeriums auf Nachfragen: »Ein Blogger ist keine Suchmaschine und er arbeitet auch nicht wie ein automatischer Dienst. Daher kann der Verlag von einem Blogger auch keine Gebühr verlangen.« Grob gesagt gelte: »Eine Maschine zitiert nicht.«


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2 Kommentar(e)

Blogger und das Leistungsschutzrecht | medienrauschen 27.03.2013 | um 22:49 Uhr

[...] Stimmen, und das lokale Print-Magazin kreuzer nimmt den Artikel zum Anlass einer lesenswerten, kritischen Auseinandersetzung. Alexander Moritz fragt sich beim Studentenradio mephisto 97,6 gar: “Sterben die [...]

Leipziger Blog “heldenstadt.de”: Nicht tot, sondern 28.03.2013 | um 05:32 Uhr

[...] Verdacht steht, etwas positives dem frisch veröffentlichten Gesetz abgewinnen zu können, schreibt in einem lesenswerten Artikel, was genau die Problematik an eben diesem Gesetz ist: Es ist ungenau. Wie ich oben bereits schrieb, [...]