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Solidarität und Lernen

Angehende Juristen leisten die Beratungshilfe für Flüchtlinge, die der Staat nicht gibt

  Solidarität und Lernen | Angehende Juristen leisten die Beratungshilfe für Flüchtlinge, die der Staat nicht gibt

Asylbewerber scheitern in Deutschland oft an den Hürden der Bürokratie. Studierende der Universität Leipzig wollen helfen, diese Hürden zu überwinden. Dafür gründeten sie die Refugee Law Clinic, mit dem Ziel der kostenlosen Rechtsberatung für Flüchtlinge.

Begonnen hat das Projekt im Mai, als Laura Sophie Thimm-Braun auf das Konzept aufmerksam wurde und in ihrem Bekanntenkreis davon erzählte. Schnell schlossen sich etwa 50 Jurastudierende zusammen, alle begeistert von der Idee, eine Beratungsstelle für Flüchtlinge aufzubauen. E-Mails wurden verschickt, Netzwerktreffen mit Asylgruppen organisiert. Einen konkreten Plan gab es nicht, dafür aber enthusiastische Reaktionen von Seiten der Universität. Juraprofessor Enders übernahm die Schirmherrschaft, seine Mitarbeiterin Anna Mrozek die formal-unterstützende Betreuung. »Und dann musste es halt einfach laufen«, erklärt Michael Bader, Jurastudent im 3. Semester und einer der Initiatoren. Also erarbeiteten sie ein Ausbildungsprogramm: Zwei Semester Vorlesung zu Migrationsrecht begleitet durch praktische Arbeit in Form von Hospitanzen. Bislang pendelt die Gruppe wöchentlich zur Universität Halle-Wittenberg, denn in Leipzig wird die Vorlesung nicht angeboten. Doch das ändert sich im nächsten Semester: Durch das Engagement der Initiative wird es auch hier eine Migrationsrechts-Vorlesung geben. Flüchtlingsarbeit sei ein wichtiges Thema, für das viel zu wenig getan wird, sagt Laura, denn in diesem Ausmaß gebe es so etwas in Leipzig bisher nicht. Prozesskostenhilfe leistet der Staat, eine Beratung, die Flüchtlingen erst einmal einen Asylantrag erläutert, existiert jedoch nicht.

Die Idee, dass Studierende Bedürftigen helfen, ist nicht neu: In den USA sind Law Clinics in die Studienstruktur integriert. In Deutschland blockierte ein Gesetz aus der NS-Zeit ebendies, ohne Anwaltszulassung durfte man nicht beraten. Seit 2008 dürfen das nun auch angehende Juristen, obgleich unentgeltlich und mit Supervision eines Volljuristen. Das nützt nicht nur den Studierenden, die dadurch Berufspraxis bekommen, sondern auch Asylbewerbern. Michael erklärt, man könne so helfen, das Monster der Verwaltung für jemanden, der die Sprache nicht spricht, zu bezwingen. Um eine formale Basis zu schaffen, hat die Initiative einen Verein gegründet. Die Finanzierung soll über Spenden laufen, ein genaues Konzept gibt es allerdings noch nicht. Das Projekt steht zwar noch am Anfang, aber wie Erich Kästner sagen würde: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.


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