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Politik

Komplexe Kontrolle

Fünf Dinge, die ab dieser Woche in der Eisenbahnstraße verboten sind

  Komplexe Kontrolle | Fünf Dinge, die ab dieser Woche in der Eisenbahnstraße verboten sind

Der Leipziger Osten soll sicherer werden, da sind sich Polizei und sächsische Landesregierung einig. Um für mehr Sicherheit auf den Straßen zu sorgen, gibt es seit dieser Woche in Leipzig die erste Waffenverbotszone Sachsens. Was genau man da ab jetzt nicht mehr mitführen darf, weiß die Polizei aber anscheinend selbst nicht – oder will es nicht verraten.

Die Botschaft scheint eindeutig: »Waffen verboten«. Um diese Aussage noch zu unterstreichen, wird auf den gelben Schildern, von denen in naher Zukunft bis zu 40 Exemplare rund um die Eisenbahnstraße stehen sollen, auch in Form von vier Piktogrammen dargestellt, welche Gegenstände fortan nicht mehr mitgeführt werden dürfen: Schusswaffen, Messer, Reizstoffsprays und Baseballschläger. Da der Platz auf dem Schild begrenzt ist, handelt es sich dabei natürlich nicht um eine vollständige Aufzählung der Dinge, die einen bei den angekündigten »verdachtsunabhängigen Personenkontrollen« der Leipziger Polizei in Bedrängnis bringen könnten.

»Und andere Dinge …«

Neben Waffen, die durch das Waffengesetz eigentlich klar reguliert zu sein scheinen, gilt in dem Bereich nämlich auch ein Verbot von »gefährlichen Gegenständen«. Was genau alles dazu zählt, da ist sich die Polizei anscheinend aber selbst nicht ganz sicher. So lässt sie in der offiziellen Meldung über die Einrichtung der Waffenverbotszone und die darin geltenden Verbote viel Spielraum offen und beendet ihre Liste der verbotenen Gegenstände mit dem Punkt »und andere Dinge …«. Was wie ein augenzwinkerndes »Ob es verboten ist, sagen wir dir, wenn es soweit ist« anmutet, lässt sich auch durch einen Blick in die entsprechende Verordnung nicht unbedingt leichter fassen. Verboten sind demnach unter anderem »Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, als Hieb- oder Stoßwaffen gegen Personen oder Sachen eingesetzt zu werden«.

Ob dies nun tatsächlich bedeutet, dass ab sofort alle Dinge, die potenziell spitz oder scharfkantig sind, für die angekündigten Strafen von bis zu 10.000 Euro sorgen, wird sich wohl erst in der realen Umsetzung dieser Regelung in den kommenden Wochen zeigen. Zweckentfremden lassen sich schließlich viele »geeignete« Gegenstände. Wer sich jetzt fragt, ob die Eisenbahnstraße nun auch für Rentner mit geländetauglichen Wanderstöcken und Mütter mit Regenschirm zur No-Go-Area wird und wer bereits sehnlichst auf die eingangs versprochene Liste wartet, den müssen wir an dieser Stelle leider enttäuschen. Ob außer Baseballspielern auch weitere Sportler mit Einschränkungen rechnen müssen bleibt leider ebenfalls offen. Auch der kreuzer will sich eine genaue Sachkenntnis darüber, was genau denn nun alles »gefährlich« ist, nicht anmaßen und muss in dieser Frage an die Leipziger Polizei verweisen.


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