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Politik

Rechtsweg nicht ausgeschlossen

Ein Gutachten hält die geplante Änderung des Kulturraumgesetzes für verfassungswidrig

  Rechtsweg nicht ausgeschlossen | Ein Gutachten hält die geplante Änderung des Kulturraumgesetzes für verfassungswidrig

In den Diskussionen um das Kulturraumgesetz zeichnet sich Einsicht bei der schwarz-gelben Regierungskoalition im Freistaat ab. Nach zahlreichen Protesten gegen die Kürzun- gen im Haushalt, die nicht nur Kultur-, sondern vor allem auch Bildungseinrichtungen betreffen, soll nun ein Teil der angedrohten Streichungen doch nicht umgesetzt werden. Im Zusammenhang mit dem Kulturraumgesetz, das die Verteilung von Geldern des Freistaats für Kulturzwecke in den Kommunen und ländlichen Räumen regelt, sollen nun nur noch drei statt der jüngst angekündigten sieben Millionen eingespart werden. Im Vorfeld dieser Entscheidung sorgte nun ein Gutachten für Aufregung, das der Staatsrechtler Fritz Ossebühl im Auftrag der Stadt Leipzig verfasst hat. Der Jurist, der die Ent- wicklung des Kulturraumgesetzes begleitet hatte, zerpflückte die Vorschläge des Sächsi-schen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst und diagnostizierte einen doppelten Verfassungsbruch. Sowohl mit der Landes- verfassung als auch mit dem Grundgesetz seien die Dresdner Vorschläge unvereinbar. Tenor des Gutachtens: Die von der Landes- regierung geplanten Änderungen würden ohne ausreichende Begründung in das System des Kulturraumgesetzes eingreifen. Eine solche Änderung müsse aber begründet werden, sonst sei sie willkürlich und widerspreche dem Rechts- staatsprinzip. Zudem verstoße sie gegen den Verfassungsgrundsatz des Vertrauensschutzes. Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) ließ es sich nicht nehmen, das Gutachten medienwirksam zusammen mit den Chefs von Oper, Gewandhaus und Centraltheater zu präsentieren: Sie hatten das Papier finanziert. Mit dem Gutachten im Rücken schließt die Stadt nun den Rechtsweg gegen die geplanten Änderun-gen am Kulturraumgesetz nicht aus – voraus-gesetzt, der Landtag winkt die Vorschläge der Staatsregierung im Dezember durch. Zwar würden Kürzungen von landesweit drei Millionen Euro immer noch einen Einschnitt von rund einer Million für den Leipziger Kulturhaushalt bedeuten. Aber verglichen mit den ursprünglich von der zuständigen Minis-terin ins Spiel gebrachten Summe würden sie den Kulturbetrieben doch etwas Luft verschaffen. »Das ist ein Teilerfolg, aber wir kämpfen nach wie vor um eine vollständige Reduktion«, sagt Opernchef Alexander von Maravi´c, des- sen Haus in Leipzig am stärksten von den verringerten Zuweisungen aus dem Kulturraumgesetz betroffen wäre. Für ihn ist jede Kürzung inakzeptabel. Auf sein Haus und einige andere Kulturbetriebe der Stadt rollt indes weiterer Ärger zu: Im nächsten Jahr müssen die Häuser die Tarif-erhöhungen der Angestellten auffangen – ob mit oder ohne Kürzung. TORBEN IBS


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