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Politik

»Wir unterschreiben das, weil wir wichtige Arbeit machen«

Interview mit dem Leipziger Antidiskriminierungsbüro zur neuen Extremismus-Klausel

  »Wir unterschreiben das, weil wir wichtige Arbeit machen« | Interview mit dem Leipziger Antidiskriminierungsbüro zur neuen Extremismus-Klausel

Eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) tritt für die Rechte von Diskriminierten, für die Vermittlung demokratischer Bildung oder gegen Rassismus ein. Zur Finanzierung ihrer Arbeit sind diese Initiativen allerdings auf den Staat angewiesen. Förderungen auf Bundes- und Landesebene gibt es in großer Zahl – das Programm »Weltoffenes Sachsen« etwa. Für einige NGOs aber könnten diese Geldquellen bald versiegen. Denn mit der sogenannten »Extremismus-Klausel« sollen Organisationen und Vereine ihre grundgesetzkonforme Gesinnung geloben.

Eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) tritt für die Rechte von Diskriminierten, für die Vermittlung demokratischer Bildung oder gegen Rassismus ein. Zur Finanzierung ihrer Arbeit sind diese Initiativen allerdings auf den Staat angewiesen. Förderungen auf Bundes- und Landesebene gibt es in großer Zahl – das Programm »Weltoffenes Sachsen« etwa. Für einige NGOs aber könnten diese Geldquellen bald versiegen. Denn mit der sogenannten »Extremismus-Klausel« sollen Organisationen und Vereine ihre grundgesetzkonforme Gesinnung geloben. Darüber hinaus sollen sie auch über die Verfassungstreue ihrer Kooperationspartner wachen. Das Vorbild für diese Klausel kommt aus dem von Kristina Schröder (CDU) geführten Bundesfamilienministerium. Kritiker vermuten dahinter den Versuch der Regierungsparteien, NGOs, die nicht in ihr Bild von Demokratie passen, zu schwächen. Denn wenn sie ihre Unterschrift unter der Klausel verweigern, droht ihnen die Streichung von Geldern aus Bundes- und Landestöpfen. Ein Problem, von dem auch das Antidiskriminierungsbüro (ADB) in Leipzig betroffen sein könnte. Seit 2004 kämpfen seine Mitarbeiter in Leipzig gegen Ausgrenzung im Alltag.

kreuzer: Was haben Sie für ein Problem mit der Extremismus-Klausel?

HEIKE FRITZSCHE: Die bisherigen Förderrichtlinien sind schon sehr eng. Es wird jetzt schon genau geguckt, wer gefördert wird.

DANIEL BARTEL: Jetzt soll noch eine Schippe drauf gelegt werden, indem das diffuse Kriterium des Extremismus angewandt wird.

kreuzer: Was spricht denn aus Ihrer Sicht gegen die Anwendung des Extremismusbegriffs?

FRITZSCHE: Wir benutzen das Wort überhaupt nicht, weil wir denken, dass das inhaltlich eine Phrase ist, mit der man sich selbst als demokratisch und gut darstellen und den anderen als extremistisch brandmarken kann.

BARTEL: Wir gehen gegen Diskriminierung dort vor, wo wir ihr begegnen: In der Mitte der Gesellschaft. Das Wort Extremismus verschiebt die Diskussion nur an Ränder, die es aus unserer Sicht nicht gibt. Außerdem ist es ein sehr dehnbarer Begriff. Wenn ich sage, jemand ist extremistisch, dann heißt das doch nur, derjenige ist böse und dann werden keine Fragen mehr gestellt. Dabei habe ich doch nichts weiter gesagt, außer: Jemand gehört nicht mehr dazu. Das ist keine inhaltliche Auseinandersetzung. Aber so funktioniert dieser Begriff nun mal.

kreuzer: Gehen wir mal davon aus, die Klausel wird wie geplant umgesetzt. Wie wird das ADB damit umgehen?

BARTEL: Wir finden die Klausel falsch, würden aber unterschreiben, denn wir sind auf Fördermittel angewiesen. Gleichzeitig würden wir aber öffentlich machen, dass wir unsere Arbeit unverändert und von der Klausel unbeeinflusst fortsetzen werden, ebenso die Wahl unserer Kooperationspartner.

kreuzer: Müssen Sie mit Ihrer Haltung nicht mit Konsequenzen rechnen?

FRITZSCHE: Es weiß noch keiner, was dann passieren wird. Andererseits ist uns bislang auch kein Fall bekannt, wo ein Zuwiderhandeln gegen die Klausel Folgen gehabt hätte.

kreuzer: Vermuten Sie eine politische Entscheidungen hinter dem Versuch, diese Richtlinie durchzusetzen?

BARTEL: Es entsteht zumindest die Frage, warum die Bundesregierung oder auch die Landesregierung, eine Notwendigkeit dafür sieht, stärker als bislang zu reglementieren. Damit könnte die Abhängigkeit der NGOs ausgenutzt werden, im Sinne von »Moment mal, ihr befindet euch nicht mehr im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wir wollen die Mittel zurückhaben.«

kreuzer: Sind Ihnen konkrete Fälle bekannt, in denen Gelder an Organisationen geflossen sind, die sich nicht mit dem Grundgesetz identifizieren?

BARTEL: Nicht, dass ich wüsste und wenn, wäre das in den Medien lanciert worden. Denn wenn das Sächsische Staatsministerium oder die Bundesregierung einen Fall hätten, dann würden sie das für ihre Zwecke nutzen.


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