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Politik

Bekenntniszwang zur extremen Klausel

Begleitausschuss sitzt Entscheidung über Umgang mit Extremismusklausel aus

  Bekenntniszwang zur extremen Klausel | Begleitausschuss sitzt Entscheidung über Umgang mit Extremismusklausel aus

Am vergangenen Freitag entschied der Ausschuss des lokalen Demokratieförderprogramms (LAP – Lokaler Aktionsplan), welche Projekte 2011 einen Zuschlag erhalten. Der Lokale Aktionsplan Leipzig ist Teil des Bundesprogramms »Vielfalt tut gut – Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie und gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus«. Doch wer etwas von den 65 000 Euro aus dem LAP-Topf abhaben möchte, wird in diesem Jahr erstmals gezwungen sein, die sogenannte Extremismusklausel zu unterzeichnen.

Am vergangenen Freitag entschied der Ausschuss des lokalen Demokratieförderprogramms (LAP – Lokaler Aktionsplan), welche Projekte 2011 einen Zuschlag erhalten. Der Lokale Aktionsplan Leipzig ist Teil des Bundesprogramms »Vielfalt tut gut – Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie und gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus«. Doch wer etwas von den 65 000 Euro aus dem LAP-Topf abhaben möchte, wird in diesem Jahr erstmals gezwungen sein, die sogenannte Extremismusklausel zu unterzeichnen. »Wenn die Klausel in Leipzig kommt, wird es einige Projekte geben, die nicht unterzeichnen und damit zwangsläufig auf das Geld verzichten« prognostiziert Sebastian Kirschner, Mitinitiator des Initiativkreises gegen die Extremismusklausel und Geschäftsführer des Conne Island.

Würde man nun das Urteil des Inlandsnachrichtendienstes ernst nehmen, dürfte gemäß der Klausel in Zukunft niemand mehr mit dem erneut geförderten Träger »Projektverein Conne Island« zusammenarbeiten. Seit Jahren schon unterstellt der Verfassungsschutz dem Conne Island eine »extremistische Ausrichtung« und versucht erfolglos, Fördervergabestellen von einer Unterstützung abzubringen, wie bereits ein Schreiben an das Regierungspräsidium von 2003 zeigte. Absurd findet das offenbar nicht nur der Geschäftsführer Sebastian Kirschner; das Conne Island wird nicht nur kontinuierlich durch die Kommune, das Land, den Bund und die EU gefördert, sondern wurde zuletzt gar als »Ort der Vielfalt« geehrt und ist regelmäßig für Demokratiepreise nominiert.

Der LAP- Begleitauschuss verhält sich jedenfalls vorerst nicht zu den Forderungen des Initiativkreises, in dem zahlreiche Projekte wie der Erich-Zeigner-Haus e.V., das soziokulturelle Zentrum die Villa, Leipzig Courage zeigen e.V. vertreten sind, die nun Geld aus dem Fördertopf erhalten sollen. Der Initiativkreis hatte den Begleitausschuss des LAPs und die Stadt Ende März in einem offenen Brief dazu aufgefordert, sich beim Familienministerium dafür einzusetzen, dass die Klausel gestrichen und nach »weiteren Fördermöglichkeiten für lokale demokratiefördernde Arbeit« gesucht wird.

Damit bleibt es dabei: die geförderten Projekte müssen ein schriftliches Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung abgeben und sollen auch Projektpartner, wie beispielsweise ReferentInnen, auf ihre Verfassungstreue überprüfen – am besten mithilfe des Verfassungsschutzes. Solange die Stadt oder der Begleitausschuss keine selbständige Entscheidung zu dieser Klausel trifft, wird es sie geben, denn die Einführung wurde letztes Jahr durch das Bundesfamilienministerium unter Kristina Schröder veranlasst und ist damit erst einmal obligatorisch.

Dabei hagelt es nicht nur auf Bundesebene Protest gegen dieses Vorgehen. Selbst hiesige Ausschussmitglieder gaben sich im Vorfeld kritisch, vertagten aber die von den Initiativen geforderte Stellungnahme auf einen Folgetermin. Jugendamtsleiter Siegfried Haller äußerte sich im Vorfeld überrascht vom Vorstoß der Bundesregierung, weil den Kommunen die Verantwortung über die Umsetzung der Programme durch die Klausel entzogen werden würde. Stadträtin Juliane Nagel wurde deutlicher und kritisiert den »autoritären Zugriff« auf zivilgesellschaftliche Strukturen. Und selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kam zu dem Schluss, die Extremismusklausel sei als Bedingung für Fördermittelentscheidungen schlicht unverhältnismäßig.


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