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Politik

Protest gegen Versammlungsverbot

Das Verbot aller Demonstrationen am 20. August durch das Oberverwaltungsgericht löst eine Diskussion über Grundrechte aus

  Protest gegen Versammlungsverbot | Das Verbot aller Demonstrationen am 20. August durch das Oberverwaltungsgericht löst eine Diskussion über Grundrechte aus

Obwohl das Verwaltunsgericht zuerst zumindest für einige Veranstaltungen am 20. August genehmigte, bestätigte das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in der Nacht zum 20. August das Versammlungsverbot der Stadt Leipzig für die NPD-Kundgebung und die Protestdemonstrationen und –aktionen. Eine umstrittene Entscheidung.

Es war ein ruhiger Samstag in der Stadt. Anders als geplant. Die Neonazis zogen sich auf das  Privatgrundstück eines NPD-Abegordneten im Umland zurück und in Leipzig lud das Bündnis »Leipzig nimmt Platz« auf den Hof des Volkshaus.

Das Aktionsnetzwerk, zu dem sich zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen und Vereine, Jugendverbände, Gewerkschaften, Parteien und auch die Kirche zusammen gefunden haben, freute sich zwar über den Umstand, dass die Nazis am 20. August in Leipzig keinen Platz fanden, übte aber auch Kritik am Verbot aller angemeldeten demokratischen Aktionen durch die Stadt Leipzig. Auf Unverständnis stießen vor allem das gerichtliche Verbot aller Mahnwachen an den Kirchen und Stolpersteinen sowie das Verbot der Aktion »mit Kreide gegen Rechts«, hieß es in einer Mitteilung des Netzwerkes.

»Der Demokratie wurde durch das OVG ganz bestimmt kein Gefallen getan«, erklärten auch die Landtags-Grünen. »Künftig entscheidet also wieder der Staat, welche Demos erlaubt sind, und Gerichte folgen dem blind, nicht aufgrund konkreter Tatsachen, sondern aufgrund von Mutmaßungen«, so Miro Jennerjahn, Sprecher der Landtagsfraktion in Dresden. Rechtsanwalt und Vorstandssprecher des Kreisverbandes Leipzig, Jürgen Kasek, fügte an: »Das Grundrecht auf rechtliches Gehör wurde deutlich beschnitten. Sollte diese Entscheidung Schule machen, obliegt es ab demnächst den Städten und Gemeinden wie sie mit Artikel 8 des Grundgesetzes umgehen. Grundrechte sind keine Dispositionsmasse.«

Die Stadt Leipzig begrüßte dagegen die Entscheidung des Gerichtes, das der Argumentation der Stadt gefolgt war. Die sich auf eine Prognose der Polizeidirektion gestützt, dass die Sicherheit nicht für alle gewährleistet werden könnte. »Ich bin sehr erleichtert, dass die Richter in Bautzen unserer Begründung gefolgt sind«, sage Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal. Besonders die sehr gute Zusammenarbeit zwischen Versammlungsbehörde und Polizei, vor allem bei der Zuarbeit der Gefahrenprognose habe diesen Erfolg möglich gemacht.  Einen »herzlichen Dank an alle, die sich im Vorfeld so deutlich gegen die NPD-Kundgebung ausgesprochen haben«, sprach Oberbürgermeister Burkhard Jung aus, obwohl er sich dafür eingesetzt hatte, dass alle Veranstaltungen, und damit auch die derer, die sich deutlich gegen die NPD-Kundgebung aussprechen wollte, verboten wurden. »In Leipzig überlassen wir Nazis nicht ungehindert die Straßen und Plätze«, so Jung.

Gegen die Entscheidung und die ihrer Meinung nach repressive Ordnungspolitik der Stadt demonstrierten am Samstag etwa 400 Menschen, die sich zu einer Spontandemo vom Südplatz bis Moritzbastei zusammengeschlossen hatten. Unter dem Motto »Das Problem heißt Sachsen« schlugen sie den Bogen von Leipzig und der aus ihrer Sicht »gewollten Einschränkung von Grundrechten« zur »demokratische Prinzipien unterlaufenden, repressiven sächsischen Politik«, wie sie sich bei Razzien im Umfeld der Anti-Nazi-Demo im Februar in Dresden und dem in diesem Zusammenhang stattgefundenen Handy-Abhör--Skandal oder der Einführung der Extremismusklausel gezeigt habe. Die Demonstration blieb friedlich. Und der Rest des Samstages ruhig.

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2 Kommentar(e)

wahrer Demokrat 30.08.2011 | um 10:14 Uhr

Solange alles im legalen Bereich bleibt, haben ALLE das Recht zu demonstrieren, nicht nur die intoleranten, selbsternannten „Demokratieschützer“, die selbst eine große Gefahr für die Demokratie darstellen - man denke nur an die ewig Gestrigen von der SED-Nachfolgepartei „Die Linken“. Grundsätzlich bin ich dafür, dass rechte wie linke Sozialisten aus der Stadt bleiben.

easysnider 22.08.2011 | um 18:23 Uhr

»Der Demokratie wurde durch das OVG ganz bestimmt kein Gefallen getan«, erklärten auch die Landtags-Grünen. »Künftig entscheidet also wieder der Staat, welche Demos erlaubt sind, und Gerichte folgen dem blind, nicht aufgrund konkreter Tatsachen, sondern aufgrund von Mutmaßungen«, so Miro Jennerjahn, Sprecher der Landtagsfraktion in Dresden. Rechtsanwalt und Vorstandssprecher des Kreisverbandes Leipzig, Jürgen Kasek, fügte an: »Das Grundrecht auf rechtliches Gehör wurde deutlich beschnitten. Sollte diese Entscheidung Schule machen, obliegt es ab demnächst den Städten und Gemeinden wie sie mit Artikel 8 des Grundgesetzes umgehen. Grundrechte sind keine Dispositionsmasse.« Sehr richtig, allerdings muss das auch konsequenterweise auf die Nazi-Demo zutreffen. Es schwingt aber der Unterton mit, dass nur die Demos der "Guten" nicht von den Gerichten verboten werden sollen aber bei den "Bösen" ist es in Ordnung...