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Politik

Behinderung des Stadtrats unrechtmäßig

Landesdirektion stärkt im Streit um die »herrenlosen Häuser« die Rechte der Stadträte

  Behinderung des Stadtrats unrechtmäßig | Landesdirektion stärkt im Streit um die »herrenlosen Häuser« die Rechte der Stadträte

Burkhard Jung hat sich bei der Aufarbeitung des Skandals um die »herrenlosen Häuser« erneut eine Ohrfeige eingefangen. Die Landesdirektion Sachsen erklärte von der Stadt geforderte Auflagen für die Akteneinsicht durch die Stadträte für rechtswidrig. Bereits im Herbst musste Jung nach langem Widerstand dem Landtagsuntersuchungsausschuss die Akten des Skandals zugänglich machen.

Diese Möglichkeit wollten auch die Leipziger Stadträte. In der Stadtratssitzung im Oktober erreichten sie das notwendige Quorum, um dieses Einsichtsrecht einzufordern. Anfang November erhielten die Ratsmitglieder dann von der Stadt die Möglichkeit, die Unterlagen in Augenschein zu nehmen – allerdings unter Auflagen. So mussten die Stadträte drei Datenschutz- und Verpflichtungserklärungen unterschreiben. Bei Verstößen insbesondere gegen letztere drohten strafrechtliche Konsequenzen. Viele Stadträte hielten diese Erklärungen für unnötig, da sie bereits zu Beginn ihrer Mandatszeit zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.

»Bürgermeister hat bei Akteneinsicht keinen Spielraum«

FDP-Stadtrat René Hobusch informierte nach eigener Aussage Oberbürgermeister Jung über seine Bedenken. Als er trotz wiederholter Nachfrage keine zufriedenstellende Antwort erhielt, wandte er sich mit seinen Fragen an die zuständige Landesdirektion Sachsen. Diese kam in ihrer heute bekannt gewordenen Antwort vom 11. März zu der Einschätzung, dass der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig die Gewährung der Akteneinsicht »nicht von der Unterzeichnung entsprechender Erklärungen abhängig machen« dürfe, da es dafür an der geeigneten Rechtsgrundlage fehle. »Der Bürgermeister hat bezüglich der Entscheidung, ob er Akteneinsicht gewährt, keinen Ermessensspielraum.« Die Landesdirektion betonte in ihrer Stellungnahme zwar die Bedeutung des Datenschutzes, wies jedoch zugleich darauf hin, dass die Stadträte bereits allgemein zu Beginn ihrer Mandatszeit entsprechend verpflichtet würden. Auch die verlangte Verpflichtungserklärung sei unzulässig, da es sich bei den Stadträten nicht um Amtsträger handele.

Der Stadtrat habe laut Gemeindeordnung ein umfassendes Informationsrecht, »durch das sichergestellt werden soll, dass er sein Überwachungs- und Kontrollrecht ausüben« könne. Das Recht zur Akteneinsicht bestehe, wenn mindestens ein Viertel der Stadträte dies verlange, führt die Landesdirektion in ihrer Antwort aus. Dies war in Leipzig seit Oktober der Fall. Die Behörde betont auch, dass die Weigerung eines Stadtrates, die verlangten Erklärungen zu unterzeichnen kein Grund zur Verwehrung der Akteneinsicht sei. Die Stellungnahme der Landesdirektion dürfte Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle in ganz Sachsen haben.

Bis Dezember hatten wohl sieben Stadträte die entsprechenden Erklärungen unterschrieben. Diese sind nun nach Hobuschs Einschätzung nichtig. Die Stadträte können nun untereinander über die Rechercheergebnisse reden – dies hatte die Stadt bereits Anfang Januar in einem Schreiben eingeräumt – und diese gegebenenfalls auch mit einen Rechtsbeistand diskutieren. Sollten sie im Zuge ihrer Recherchen Strafanzeigen erstatten wollen, können sie in diesem Fall auch ohne vorherige Genehmigung die Staatsanwaltschaft aufsuchen. Die Landesdirektion hat die Stellungnahme auch an Oberbürgermeister Jung geschickt und ihn zur Behebung der Mängel aufgefordert.

Hobusch: Zweifel an Jungs Demokratieverständnis

Hobusch präsentierte die Antwort der Landesdirektion mit sichtbarer Genugtuung. »Burkhard Jungs Pleiten-, Pech- und Pannenserie um die herrenlosen Häuser geht weiter«, attackierte er das frisch wiedergewählte Stadtoberhaupt. »Der Fall zeigt, dass auf rechtliche Einschätzungen des Oberbürgermeisters kein Verlass ist. Dass Jung versucht hat, die Rechte des Stadtrates einzuschränken, wirft ein schlechtes Licht auf sein Demokratieverständnis.« Hobusch selbst hatte bisher aufgrund seiner Vorbehalte gegen die Erklärungen auf eine Akteneinsicht verzichtet, will diese jedoch nun nachholen.

Derweil bemühte sich Stadtsprecher Matthias Hasberg um Schadensbegrenzung. Die Stadt sei von Anfang an weit nach vorne gegangen bei der Akteneinsicht. So sei ein Prüfbericht allen Stadträten vorgelegt worden. Auch berichtet die Stadt alle vier Wochen in zwei Ausschüssen über den Fortgang der Aufklärung. In diesen beiden Ausschüssen sitze auch René Hobusch, betont Hasberg. Eine Behinderung der Arbeit der Stadträte sieht er nicht: »Herr Hobusch hatte alle Möglichkeiten zur Aufarbeitung. Er konnte in den Ausschüssen seine Fragen stellen.«

Aufarbeitung des Skandals bis Ende des Jahres

Hasberg erklärt, der wichtigste Punkt beim Vorgehen der Stadt sei der Schutz der Daten Dritter gewesen, da in den Akten etwa Namen, Adressen der Hausbesitzer und auch Kaufpreise stünden. Diese dürften nicht an die Öffentlichkeit gelangen. »Auch die Landesdirektion erkennt die Notwendigkeit, den Datenschutz zu betonen«, sagt Hasberg, nur der genommene Weg wurde als falsch eingeschätzt. Dieser sei jedoch zuvor vom Datenschutzbeauftragten der Stadt geprüft und für korrekt erachtet worden.

Die Aufarbeitung des Skandals um die »herrenlosen Häuser« wird sich nach Einschätzung des Stadtsprechers noch bis Ende des Jahres hinziehen. Dann soll ein umfassender Bericht vorgelegt werden. Insgesamt werden knapp 750 Fälle untersucht. Die entsprechenden Akten würden immer noch gesichtet, erklärt Hasberg und gibt zugleich ein Zwischenfazit: »Es ist aber nicht so, wie teilweise befürchtet, dass zig Fälle mit hunderttausenden Euro Schaden auf die Stadt zukommen.«


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2 Kommentar(e)

H. Neumann 15.03.2013 | um 19:28 Uhr

Hallo Rene`Hobusch, es ist richtig, dass alles unter dem Begriff "Rechtssicherheit" weiterhin verschwiegen werden kann, dass auf rechtliche Einschätzungen der Mitarbeiter des Oberbürgermeisters weiterhin kein Verlass ist, in Punkto herrenlose Häuser ist demnächst einiges in und durch die Presse zu erfahren. Die Stadt hat für die Etkar Andre Str. 30 wohl den Schadensersatz bezahlt - aber anstatt dass die Stadt den Schadenersatz an die Betrogenrn direkt ausbezahlt, hinterlegt man das Geld beim Amtsgericht das geht ja nicht anders: aus "rechtlichen Gründen" so die Projektleiterin und man müsse den Oberbürgermeister vor Schaden schützen !. Bis heute hat noch keiner der geschädigten Erben auch nur einen <Cent bekommen - und so man mir bei der Hinterlegungsstelle sagt - das dauert aus Erfahrung sehr lange - bis dahin sterben mir die Alten, die um die achtzig Jahre, 90 Jahre und älter sind weg --- Und das soll den Schaden wieder gut machen ? Einfach gesagt: Das ist eine weitere "Sauerei" hoch 3. Lese das auch mal Herr Oberbürgermeister und beziehe Stellung, Sie hatten mir in einen Brief etwas anderes zugesagt - war das alles gelogen ?

Check 16.03.2013 | um 00:23 Uhr

Nur ein kleiner Flüchtigkeitsfehler: Präzedenzfall, kein s.