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Politik

Staatsanwälte schränken sich selbst ein

Staatsanwaltschaft weist die Selbstanzeigen der Legida-Gegner zurück

  Staatsanwälte schränken sich selbst ein | Staatsanwaltschaft weist die Selbstanzeigen der Legida-Gegner zurück

Die Selbstanzeigen der Unterzeichner der Leipziger Erklärung, die zur Blockade von Legida aufrief, wurden von der Staatsanwaltschaft Leipzig zurückgewiesen. Das hat auch Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen Juliane Nagel.

Am Telefon lacht Juliane Nagel schon wieder ganz entspannt. Die von der Staatsanwaltschaft ausgelöste Nervosität hat merklich nachgelassen. »Mir hat sehr geholfen, dass sich so viele Leute mit mir solidarisiert haben und dass viele die Ermittlungen für eine sächsische Überreaktion halten«, sagt sie.

Gestärkt wird Nagels Wohlbefinden auch durch die am Donnerstag bekannt gewordene Entscheidung der Ankläger, die Selbstanzeigen mehrerer Leipziger Politiker und Prominenten zurückzuweisen. Die hatten sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe von sich aus bei der Staatsanwaltschaft gemeldet. Grund: Sie hatten die Leipziger Erklärung unterschrieben. Auch darin wurde zur Blockade von Legida aufgerufen. Die Erklärung selbst biete keine ausreichenden Verdachtsmomente für Ermittlungen, begründeten die Staatsanwälte. Es würde nicht ausreichend konkret zu einer strafbaren Blockade aufgerufen, außerdem fehle der nötige Appell-Charakter.

Die ausführliche Begründung – ein immerhin achtseitiges Schreiben, das die Rechtslage in puncto Aufrufe zu Straftaten eingehend prüft – schränke die rechtlichen Möglichkeiten der Ermittlungen deutlich ein, meint Grünen-Landesvorstand und Anwalt Jürgen Kasek. »Wenn man sich die Aussagen der beiden Politikerinnen anschaut, dann sind auch die nicht konkret genug, um die von den Staatsanwälten selbst beschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen.«

Laut Nagels Ermittlungsakte drehen sich die Ermittlungen lediglich um zwei Sätze, die die Landtagsabgeordnete auf der Pressekonferenz von Leipzig nimmt Platz am 19. Januar gesagt hat: »Wir rufen zu Aktionen zivilen Ungehorsams – manche sagen auch Sitzblockade – auf. Wir wollen erreichen, dass Legida seinen Spaziergang nicht durchführen kann.« Auch bei der Bundestagsabgeordneten Monika Lazar (Grüne) führen die Ankläger weiterhin Ermittlungen, weil sie sagte: »Wir haben die Hoffnung, dass wir viele Menschen auf die Straße bringen, die friedlich dazu beitragen, dass Legida nicht laufen kann.« In beiden Fällen ist nicht von einem konkreten Ort und einer konkreten Zeit dir Rede, noch werden bestimmte Personen direkt angesprochen, sich zu beteiligen.

Für Kasek wird das Verfahren daher immer mehr zur Farce. »Fakt ist: Bei der Pressekonferenz haben die beiden nur in ihren eigenen Worten den Konsens vorgestellt, der auch in der Erklärung steht.« Die Staatsanwaltschaft Leipzig meine nun aber ohne Begründung, sie seien darüber hinausgegangen. Außerdem behaupteten die Ankläger, alle fünf Personen, die auf dem Podium saßen, seien für alles, was dort gesagt wurde, verantwortlich. »Warum sind die Staatsanwälte dann nur in drei Fällen aktiv geworden? Christian Wolff, der auch dabei war, wurde gesagt, gegen ihn läge kein ausreichender Verdacht vor«, so Kasek. »Es wäre nur konsequent von der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen.« Viel Hoffnung macht er sich dabei allerdings nicht. »Dafür müsste sich die Behörde eingestehen, dass sie einen Fehler gemacht hat. Das wird sie nicht tun.«

Immerhin – bislang muss Juliane Nagel kaum Zeit für die Staatsanwälte aufwenden. »Das passiert erst, wenn es zur Anklageerhebung kommt.« Das ist nach derzeitigem Stand allerdings unwahrscheinlich.


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