anzeige
anzeige
Politik

Illegale Beweise

Veröffentlichte Handydaten des Nazis Alexander Kurth setzen die Polizei unter Druck

  Illegale Beweise | Veröffentlichte Handydaten des Nazis Alexander Kurth setzen die Polizei unter Druck

Chatprotokolle legen den Verdacht nahe, dass ein Leipziger Bereitschaftspolizist enge Kontakte zu Rechtsextremisten pflegte und politische Sympathien für diese hegte. Die anstehende Ermittlungsarbeit wird aber dadurch erschwert, dass die Hinweise bei einem Raubüberfall gewonnen wurden. Ein Kommentar.

Man hat es ja irgendwie geahnt, nun gibt es handfeste Hinweise: Einige Leipziger Polizisten hegen nicht nur Sympathie für Rechtsextreme, sie pflegen sogar persönliche Kontakte zu verurteilten Nazistraftätern. Das zeigen die in den vergangenen Wochen veröffentlichten Chatprotokolle und mitgeschnittenen Gespräche aus dem gestohlenen Handy des Leipziger Neonazis Alexander Kurth. Vermummte Angreifer hatten Kurth am 3. März in einer Wahrener Gaststätte überfallen, wo er mit seiner Frau nach einer Legida-Demonstration essen wollte.

Der Überfallene ist in der lokalen Naziszene eine prominente Figur. 2003 wurde er für den Überfall auf Prinzen-Frontmann Sebastian Krumbiegel zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Obwohl Vorbestrafte nicht für den Stadtrat kandidieren dürfen, nahm er vergangenes Jahr als NPD-Kandidat an der Wahl in Leipzig teil. Die Abstimmung musste daraufhin teilweise wiederholt werden. Bis heute ist er in der Szene aktiv, engagiert sich jetzt für den Aufbau der Partei »Die Rechte«.

Der Inhalt der Chats setzt die Leipziger Polizei unter Druck, denn sie fügen dem öffentlichen Ansehen der Behörde schweren Schaden zu. Chefpolizist Bernd Merbitz behauptete, seine Beamten verhielten sich rund um die Demonstrationen neutral. Mindestens für einzelne Einsatzkräfte müssen solche Aussagen nun deutlich bezweifelt werden. Die Botschaften, die dem Bereitschaftspolizisten Fernando V. zugeschrieben werden, zeigen: Der Mann pflegt offenbar Freundschaften zu sächsischen Neonazis, erkundigt sich vor und nach den Versammlungen nach dem werten Befinden der Kameraden und nutzt schon mal den kurzen Dienstweg, um den Rechten ein paar Streifenkollegen vorbei zu senden, wenn die sich in der Silvesternacht von mutmaßlichen politischen Gegnern bedroht sehen.

Das alles ist Wasser auf die Mühlen militanter Gruppen, die glauben, die Polizei mache mit Nazis gemeinsame Sache. Sie haben nun handfestere Argumente, um etwa Überfälle auf Rechtsextreme, aber auch auf Polizisten zu rechtfertigen. Die interne Kontrolle der Ermittlungsbehörden hat offenbar vollkommen versagt, wenn dort einzelne Beamte anscheinend ungestört verfassungs- und beamtenrechtlich mindestens bedenkliche Einstellungen und Kontakte pflegen können. Dem gesellschaftlichen Frieden ist das nicht zuträglich.

Sollten die veröffentlichten Daten tatsächlich authentisch sein, werden Konsequenzen für die betreffenden Beamten unumgänglich. Mit seinem Amtseid hat Fernando V. geschworen, Verfassung und Recht zu achten und Gerechtigkeit gegenüber allen zu üben. Wenn er im Chat mit einem stadtbekannten Nazi Verschwörungstheorien als »weise Worte« lobt, von marodierenden linken Gutmenschen spricht und verspricht, dem Rechtsextremisten einen Bericht über Polizeiinterna zuzuarbeiten, ist das ein klarer Bruch des Eides und rechtfertigt damit die sofortige Entlassung des Polizisten. Merbitz wird einen drastischen Schritt gehen müssen, will er nicht dastehen wie einer, der zwar viel redet, wenn der Tag lang ist, am Ende aber wenig handelt.

Das nun eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten dürfte allerdings kein Spaziergang werden. Juristisch sind die veröffentlichten Handydaten als Beweismittel nicht verwendbar. Sie wurden durch einen schweren Raub mit Körperverletzung und damit schlicht illegal gewonnen. Auch die Ermittlungen zum Überfall selbst sind noch nicht abgeschlossen und dürften aufgrund der Schwere der Straftat noch mit einigem Eifer weiterverfolgt werden. Welche Seite am Ende öffentlich und rechtlich am meisten von der Tat und ihren Folgen profitiert, ist also noch gar nicht absehbar.


Kommentieren


2 Kommentar(e)

Rollo 20.05.2015 | um 15:45 Uhr

Die Feststellung, dass die aufgetauchten Beweise nicht verwendbar seien, weil sie durch eine Straftat erlangt worden sind, ist falsch. Wäre es so, dürfte es auch keine Steuerhinterziehungsprozesse auf Grundlage von gestohlenen Schweizer Bankdaten geben. Diese Nichtverwendbarkeit betrifft nur solche Beweise, die von der Polizei mit illegalen Mitteln erlangt worden sind. Die illegalen Mittel haben aber Dritte angewendet, und die Informationen frei zugänglich gemacht.

Onlineredaktion 21.05.2015 | um 14:30 Uhr

Vielen Dank für die Hinweise, auch über Facebook und auch an Jürgen Kasek. Im Zuge der sich nun rasch entspinnenden rechtlichen Diskussion folgende Klarstellung und Einschätzung: Die Screenshots entstammen offenbar dem durch einen Raub erlangten Mobiltelefon. Obwohl die Strafverfolgungsbehörden sich zu deren Sicherstellung nicht selbst strafbar gemacht haben, dürften diese Beweise wahrscheinlich dennoch nicht vor Gericht verwendet werden. Denn zu ihrer Erlangung wurde das Grundrecht von Herrn Kurth auf körperliche Unversehrtheit gebrochen. Das wiegt schwer. Diese Illegalität der Beweise spielt für das nun anstehende Ermittlungsverfahren aber keine juristische Rolle. Es besteht nun der Anfangsverdacht gegen einen Polizisten, der während seiner Dienstzeit mit einem stadtbekannten Neonazi Nachrichten ausgetauscht hat. Das nährt mindestens Zweifel an seiner parteipolitischen Neutralität, zu der er im Dienst verpflichtet ist und könnte ein Grund sein, ihn zu entlassen. Dass er Herrn Kurth offenbar einen Bericht zu Polizeiinterna schreiben wollte oder vielleicht sogar geschrieben hat, macht ihn des Verrats von Dienstgeheimnissen verdächtig. Daher muss die Staatsanwaltschat ermitteln. Sie kann dabei mit rechtlich legalen Mitteln selbst Beweise gegen Herrn V. sammeln, die dann natürlich vor Gericht verwendet werden dürfen. Bleibt dann allerdings das politische Dilemma für Herrn Merbitz: Es wird ihm mindestens polizeiintern schwerfallen, Maßnahmen gegen einen seiner Mitarbeiter zu rechtfertigen, obwohl die zugrunde liegenden Indizien mittels einer Raubstraftat publik geworden sind. Ein Raub, also ein Diebstahl mit Einsatz körperlicher Gewalt, ist nicht das gleiche, wie ein Hacker-Angriff auf die Rechner einer Partei. LG Clemens Haug