anzeige
anzeige
Stadtleben

Phantom Vergaberecht

Neues Auswahlverfahren für die Versorgung von Leipziger Kitas und Schulen

  Phantom Vergaberecht | Neues Auswahlverfahren für die Versorgung von Leipziger Kitas und Schulen

Um die Essensversorgung der Leipziger Kitas gab es in diesem Jahr bereits viel Wirbel. Der Grund: nur zwei Firmen erhielten den Zuschlag. Jetzt steht die Ausschreibung für 130 Schulen an, die momentan von mehr als zehn verschiedenen Caterern beliefert werden. Die Befürchtungen, dass am Ende wieder nur zwei große Zulieferer die Versorgung übernehmen, war groß. Um dem entgegenzutreten, wurde nun das Auswahlverfahren verändert.

Jahrelang verlief die Essensversorgung an Leipziger Kitas und Schulen problemlos. Im April dieses Jahres wurde die Verpflegung für 40 Kindertagesstätten dann neu ausgeschrieben, am Ende bekamen nur zwei, namhafte Firmen den Zuschlag. Die Ursache: Eine Änderung im Vergaberecht, europaweit geltend.

Vor dieser Neuerung gab es ein standardisiertes und anerkanntes Verfahren, wie die Essensversorgung ausgeschrieben wird. Dabei hatten die Einrichtungen Mitspracherecht, welcher Caterer die Verpflegung sicherstellen soll, sagt Jens Kabisch, Abteilungsleiter im Jugendamt. Durch die neue Regelung sei es nun so, dass das Verfahren anonymer laufen müsse. Das heißt, die Schulen wählen im Prinzip nicht nach dem Namen der Firma aus, sondern anhand bestimmter Kriterien. »Die Schulen kaufen gewissermaßen die Katze im Sack, weil bis zur Mitteilung durch die Stadt nicht erkennbar ist, wer der Caterer ist und das ist natürlich die große Unsicherheit«, sagt Kabisch.

Bei der Essensversorgung der Kitas wurde laut Kabisch eine Konzession ausgeschrieben. An dem Verfahren seien jedoch reihenweise Caterer gescheitert, da ihr Angebot nicht der Ausschreibung entsprochen hätte. So sei es dazu gekommen, dass nur zwei Anbieter den Zuschlag bekamen.

Um zu verhindern, dass das bei der Ausschreibung der Schulen noch einmal passiert, entschied der Stadtrat, ein anderes Verfahren aufzustellen, welches das Vergaberecht zwar einhält, den Schulen jedoch maximale Mitbestimmung ermöglichen soll. Konkret soll das so aussehen: Die betroffenen 130 Schulen haben einen standardisierten Fragebogen erhalten. Dort ordnen sich die Schulen entweder bei »Cook & Freeze« (die Regenerierung von Tiefkühlkost) oder »Cook & Hold« (Anlieferung von fertig zubereitetenm warmen Essen) ein. Zusätzlich können sie angeben, ob es beispielsweise eine Salattheke oder eine feste Bio-Linie geben soll, oder ob religiöse Aspekte zu berücksichtigen sind.

Zwei grundlegende Kriterien für die Caterer legt die Stadt fest: Preis und Qualität. Bei der Qualität geht es laut Kabisch mitunter darum, ob regionale Produkte angeboten werden und inwieweit die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung eingehalten werden.

Die Entscheidung, welcher Caterer welches Schulessen übernimmt, wird in einem zweistufigen Verfahren getroffen. »Die Stadt wählt die Caterer anhand von Referenzen und unserer zwei Kriterien auf der ersten Ebene aus. Wir gehen davon aus, dass wir dann mehrere Anbieter mit einer Rahmenvereinbarung versehen können. Daraus können die Schulen in der zweiten Stufe einen Caterer aussuchen. Das passiert natürlich anonym und nur anhand der Kriterien, die wir mit der Schule abstimmen«, sagt Jens Kabisch.

Eigentlich sollte Die Verpflegung bereits im kommenden Schuljahr neu verteilt sein, durch die Änderung des Verfahrens wird das aber nicht gelingen. Anfang nächsten Jahres will der Stadtrat den Ausführungsbeschluss fassen, »dieser Beschluss ist die Grundlage für uns, die Ausschreibung vorzubereiten und am Markt zu platzieren«, sagt Kabisch. Mit den neuen Caterern soll im Schuljahr 2020/2021 gestartet werden. Die Generalprobe für das geänderte Verfahren findet im Februar 2020 statt, dann wird die Essensversorgung der Kitas neu ausgeschrieben.


Kommentieren


0 Kommentar(e)