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Politik

»Vertrauen Sie uns einfach«

Nur zwei zivile Vertreter: Juristin Maria Scharlau kritisiert die Auswahl der gehörten Sachverständigen zum neuen Polizeigesetz

  »Vertrauen Sie uns einfach« | Nur zwei zivile Vertreter: Juristin Maria Scharlau kritisiert die Auswahl der gehörten Sachverständigen zum neuen Polizeigesetz

Maria Scharlau ist promovierte Juristin und arbeitet für Amnesty International. Sie war als Sachverständige für Polizeigesetze in die Innenausschüsse mehrerer Bundesländer eingeladen, so auch nach Sachsen. Im hiesigen Landtag war sie eine von zwei Vertretern der Zivilgesellschaft bei der Anhörung des neuen Polizeigesetzes. Insgesamt gab es dort 15 Experten.

kreuzer: Warum finden Sie die Repräsentation der Sachverständigen im Ausschuss problematisch?MARIA SCHARLAU: Die Fraktionen schlagen die Sachverständigen vor. Das ist nach einem Verteilungsschlüssel geregelt. Die Regierungsfraktionen dürfen also mehr Sachverständige einladen. Grundsätzlich ist das okay, aber das Ergebnis war beispielsweise in Sachsen problematisch. Im Ausschuss waren vor allem Interessensvertreter, also Polizeigewerkschaftler, Richter, Rechtsanwälte, jemand aus dem Bundesinnenministerium und so weiter. Ich würde schon sagen, dass die Polizei tendenziell mehr Ausstattung und Befugnisse haben möchte und die Vertreter diese Einschätzung weitergeben.

kreuzer: Aber ist es nicht wichtig, dass die Expertinnen aus der Praxis kommen, weil sie die Realität und den Alltag beispielsweise der Arbeit der Sicherheitsbehörden kennen? Zivilistinnen fehlt diese Expertise doch, oder?SCHARLAU: Das Gesetz betrifft die Polizei, und die muss auch damit arbeiten, das stimmt. Aber die Praxis hat zwei Seiten, die Zivilgesellschaft ist doch genauso betroffen! Mit den vageren Formulierungen, die im Gesetz benutzt werden, und weil die Eingriffsschwelle abgesenkt wird, kann man sogar noch schneller betroffen sein. Ich als aktive Teilnehmerin mit meiner Arbeit bei Amnesty hatte den menschenrechtlichen Blick auf die Gesetzgebung und wie diese systematisch eingeschränkt werden. Dann lädt man eben jemanden von der Straße als Sachverständigen ein und dann aber auch beispielsweise Anwälte, die Opfer von Polizeigewalt vertreten, oder jemanden vom Verwaltungsgericht, der sich mit Klagen gegen polizeiliche Maßnahmen beschäftigt.

kreuzer: Was passiert, wenn die Polizei sich ihre Gesetze selbst mitgestaltet?SCHARLAU: Das kann man so nicht sagen. Die Polizei ist kein Gesetzgeber. Aber gerade bei diesem Paradigmenwechsel im Polizeirecht, bei so einem großen Vorhaben mit langen Begründungen im Gesetzestext hat die Regierung doch auch ein Interesse daran, die Mängel im Voraus zu beheben. Da wären Experten aus allen betroffenen Bereichen nützlich. In Niedersachsen wurde zum Beispiel der Chaos Computer Club eingeladen, um über die technische Seite zu sprechen, in Nordrhein-Westfalen Marie Bröckling von Netzpolitik, die den Abgeordneten den Staatstrojaner erklärt hat. Die Diskrepanz zwischen dem Wissen der Abgeordneten und dem schlussendlichen Können kann auch zu Missbrauch führen. Man könnte bei der Wahl der Experten auch mal über den Tellerrand schauen.

kreuzer: Viele waren überrascht, dass auch der umstrittene Polizeigewerkschaftler Rainer Wendt als Sachverständiger geladen war.SCHARLAU: Ja, es sagt sehr viel, dass er auch eingeladen wurde, wobei er das Vertrauen in die Polizei nicht unbedingt vergrößert hat. Ich habe das Gefühl, da herrscht die Grundannahme, die Polizei habe recht. Bei der Anhörung sagte ein Vertreter einer Polizeigewerkschaft: »Vertrauen Sie uns einfach! Misstrauen Sie nicht der Polizei!« Für mich ist das keine Frage des Miss- oder Vertrauens in einzelne Personen, mir geht es da um Rechtsstaatlichkeit: Wo das Gewaltmonopol liegt, sollte es auch kontrolliert werden. Bei Amnesty kritisieren wir schon länger, dass es keine unabhängige Beschwerdestelle oder so etwas Ähnliches gibt. Wenn man sich über die Polizei beschweren will, geht man zur Polizei. Etwas überspitzt gesagt, ergibt sich daraus eine gewisse Unantastbarkeit. Im Durchschnitt kommen 30 Prozent der Anzeigen zur Anklage, bei Anzeigen gegen Polizisten sind es zwei Prozent.


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