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Politik

»Nicht mehr als ein windiges Gerücht«

V-Mann in Connewitz löst ergebnislose Ermittlungen aus – Innenminister verweist auf Quellenschutz

  »Nicht mehr als ein windiges Gerücht« | V-Mann in Connewitz löst ergebnislose Ermittlungen aus – Innenminister verweist auf Quellenschutz

Ein V-Mann der Polizei berichtet über Waffen und Sprengstoff bei Linken in Connewitz und löst monatelange Ermittlungen aus – nichts bewahrheitet sich. Das Innenministerium schweigt zu Fragen und verweist auf Quellenschutz. Eine Sicherheitsexpertin der Opposition nennt den Vorgang »peinlich«.

Hausdurchsuchungen, Verhöre, intensive Ermittlungen gegen fünf Personen: Weil ein V-Mann der Polizei über Waffen und Sprengstoff bei Linken in Leipzig-Connewitz berichtete, wurden Sachsens Sicherheitsbehörden äußerst aktiv. Doch nichts von den brisanten Informationen stimmte, ein Ermittlungsverfahren wegen »Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat« wurde ergebnislos eingestellt. Dies machte der kreuzer im Oktober 2019 öffentlich.

Nun antwortete das Sächsische Innenministerium auf eine Landtagsanfrage, die sich auf den kreuzer-Bericht bezieht und bestätigt: Die intensiven Ermittlungen gründeten ausschließlich auf den offenkundig falschen Informationen des V-Manns. Dieser berichtete den Behörden, er habe von einer dritten Person den Hinweis erhalten, dass fünf Personen sich bereits Waffen und Sprengstoff beschafft hätten. Von dem Anfangsverdacht bewahrheitete sich nichts, nach siebenmonatigen Ermittlungen wurde das Verfahren im Juni 2018 ergebnislos eingestellt. »Sonstige Verdachtsmomente, die nicht auf die Angaben der Quelle zurückzuführen waren, gab es nicht«, teilt Sachsens Innenminister Roland Wöller nun in der Antwort auf die Anfrage der Linken-Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz mit.

Quellenschutz: Innenminister schweigt zu Fragen

Mehrere Fragen zu dem ergebnislosen Einsatz lässt das Innenministerium jedoch mit Verweis auf »Quellenschutz« unbeantwortet. Werde eine V-Person enttarnt, führe dies dazu, dass ein etwaiger aktueller Einsatz nicht fortgeführt werden kann und die Person auch für künftige Einsätze nicht mehr zur Verfügung stehe, führt Innenminister Wöller aus. Zudem bestehe bei der V-Person eine »Gefahr für Leib und Leben«, sollte ihre Identität bekannt werden. Die hohe Gefährdungslage begründet der Minister unter anderem damit, dass die Informationen der Quelle im Zusammenhang mit Vorgängen stünden, »die den Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat aus dem Bereich des Linksextremismus begründeten« – obwohl ebendieser Verdacht sich trotz monatelanger Ermittlungen nicht bestätigte.

»Statt einer ordentlichen Antwort habe ich von der Staatsregierung eine fast dreiseitige Begründung erhalten, warum man nicht antworten will«, kritisiert Kerstin Köditz, die auch Mitglied in der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Sächsischen Verfassungsschutz ist. »Ein zusätzlicher Grund mag sein, dass der ganze Vorgang peinlich ist«, erklärt sie dem kreuzer. Nun sei öffentlich bekannt geworden, dass Sicherheitsbehörden mit Quellen arbeiten, deren Angaben »nicht mehr als ein windiges Gerücht« seien.


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