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Politik

»Nicht praxistauglich«

Medienrechtsprofessor Marc Liesching über die Pläne der Bundesregierung für ein neues Jugendschutzgesetz

  »Nicht praxistauglich« | Medienrechtsprofessor Marc Liesching über die Pläne der Bundesregierung für ein neues Jugendschutzgesetz

Marc Liesching ist Medienrechtsprofessor an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) in Leipzig. In dieser Funktion wurde er von der Bundesregierung als Experte geladen. Seine Aufgabe: Die geplanten Veränderungen des Jugendschutzgesetzes zu bewerten. Im kreuzer-Interview erzählt er, zu welchem Ergebnis er dabei gelangt ist und welche Rolle Medienkompetenz beim Schutz von Jugendlichen spielt.

kreuzer: Die Bundesregierung plant eine Änderung des Jugendschutzgesetzes. Sie wurden dafür als Experte geladen. Was möchte das veränderte Gesetz erreichen?MARC LIESCHING: Das Gesetz gibt vor, dass es eine Modernisierung des Jugendschutzes im Medienbereich gibt. Im Wesentlichen versucht es das mit drei Neuerungen. Die erste Neuerung ist, dass künftig bei den Altersangaben nicht nur medieninhaltliche Risiken wie zum Beispiel Gewalt oder Sex berücksichtigt werden, sondern auch Nutzungsrisiken, die außerhalb der Medieninhalte stehen. Wenn also zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Online-Game oder einem Film ein Messenger angeboten wird, soll das mit in die Altersangabe eingepreist werden. Das kann dazu führen, dass der Film »Bibi und Tina«, der bisher vielleicht eine Sechs oder eine Zwölf hat, auf eine Sechzehn rutscht, weil eine Online-Plattform das mit Kommunikationsinhalten oder mit bestimmten Merchandising-Kaufoptionen verbindet. Die zweite Neuerung ist, dass Film- und Spieleplattformen künftig dazu verpflichtet werden sollen, für ihre eigenen Produkte eine Alterskennzeichnung einzuführen. Die dritte und wohl größte Neuerung ist, dass man künftig große soziale Medien und Plattformen verpflichten will, bestimmte Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die Kinder und Jugendliche besser vor Kommunikationsrisiken schützen.

[caption id="attachment_121844" align="alignright" width="252"] Prof. Marc Liesching, Foto: HTWK Leipzig[/caption]

kreuzer: Sie sagen, dass der Gesetzesentwurf letztlich kaum etwas bewirken würde. Können Sie das erläutern?LIESCHING: Da muss man die Kritikpunkte wieder jeweils nach diesen drei Maßnahmen differenzieren. Also bezüglich der Nutzungsrisiken bei Altersfreigaben: Da wird kein Nutzer und kein Zuschauer mehr verstehen, wann bei einer Altersfreigabe sechzehn oder achtzehn steht. Das wird keine Nutzerorientierung sein, sondern die Alterskennzeichen so verwässern, dass am Ende eine komplette Desorientierung von Eltern und Fachkräften entsteht. Dieser Vorschlag ist nicht praxistauglich und wird deshalb jetzt im parlamentarischen Verfahren wohl auch noch mal verändert. Das Zweite mit den Vorsorgemaßnahmen, das ist sicher lieb gemeint von der Bundesregierung, greift aber schon europarechtlich nicht, weil die meisten großen Plattformen wie YouTube, Facebook, Twitter, TikTok oder Instagram, die davon betroffen wären, in Irland sitzen. Die werden also wahrscheinlich sagen, schöne Regelung in Deutschland, aber für uns gilt irisches Recht. Der dritte Kritikpunkt ist, dass die Ministerin Giffey vorgibt, dieses Gesetz würde Kinder und Jugendliche vor Cybermobbing schützen. Aus meiner Sicht kann das schon deshalb nicht sein, weil der Gesetzesentwurf selber festlegt, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz Vorrang vor dem neuen Jugendschutzgesetz hat. Das heißt, im Falle von Cybermobbing würde das NetzDG greifen und nicht das Jugendschutzgesetz. So bleiben am Ende die eigentlichen Ziele, die man mit einer Jugendschutzreform erreichen will, uneingeschränkt bestehen.

kreuzer: Was wären das für Ziele?LIESCHING: Vor allem, dass man den Jugendschutz vereinfacht. Wir haben sehr viele Jugendschutzinstitutionen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten für Online- und für Offline-Medien. Da gibt es Doppelprüfungen und Überlagerungen in den Kontrollen. Das Problem dahinter: Bund und Länder teilen sich die Gesetzgeberkompetenz im Jugendschutz, die kochen jeder so ein bisschen ihre eigene Suppe und das wird immer unverzahnter. Diesen gordischen Knoten, den hätte man jetzt eigentlich mal zerschlagen müssen mit einer Reform von Bund und Ländern zusammen. Das ist bislang leider nicht am Horizont zu sehen. Wir müssen allerdings auch anerkennen, dass wir in einer globalisierten Internetwelt leben. Da können wir hier in Deutschland nur eingeschränkt unsere Jugendschutz-Blümchenwiese bauen. Deshalb wäre es aus meiner Sicht wichtig, auf Medienkompetenzprojekte zu setzen. Man muss Kinder und Jugendliche kompetent machen für das, was in den sozialen Medien geschieht. Denn einen hundertprozentigen Abschottungsschutz wird es nie geben.

kreuzer: Ist wirklich effektiver Jugendmedienschutz, der auch die großen Konzerne miteinbezieht, nur auf europäischer Ebene machbar?LIESCHING: Der Digital Services Act der EU-Kommission geht ja in diese Richtung. Das ist ein Ansatz mithilfe einer Verordnung vor allem für die sozialen Medien ein Regelgerüst zu bauen, welches europaweit gleich gilt. Ob man allerdings auf europäischer Ebene einen Konsens bekommt für die deutschen Jugendschutzstandards, die wirklich extrem abgehoben und ausdifferenziert sind, das darf bezweifelt werden.

kreuzer: Glauben Sie, dass nach den Expertenrunden beim Jugendschutzgesetz jetzt noch mal nachgebessert wird?LIESCHING: Ich glaube, bestimmte Dinge werden sich wahrscheinlich noch verändern, etwa bei den Nutzungsrisiken. Meine Sorge ist allerdings, dass sich die Politik jetzt auf Jahre zurücklehnt. Da sehe ich die größte Gefahr, dass wenn etwa gefragt wird, was die Politik gegen Cybermobbing tut, alle auf dieses Gesetz zeigen, welches aber de facto gar nicht schützt. Jetzt zu denken, mit diesem Reförmchen hätte man wirkliche Jugendschutzeffektivität erreicht - das ist nicht der Fall.


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1 Kommentar(e)

M.R. 05.02.2021 | um 14:36 Uhr

Vielen Dank für dieses interessante Interview!