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Stadtleben

Lockdown wird verlängert - mit Ausnahmen

Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen bleiben, Friseure dürfen aber schon früher öffnen

  Lockdown wird verlängert - mit Ausnahmen | Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen bleiben, Friseure dürfen aber schon früher öffnen

In einer Bund-Länder-Beratung haben die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin die Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beschlossen. Friseure dürfen am 1. März wieder öffnen. Für die Schulen wird es keine bundesweit einheitliche Regelung geben. Die Ergebnisse im Überblick und was das für Sachsen bedeutet.

Die deutschen Ministerpräsidenten haben erneut über die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gesprochen. In einer Pressekonferenz am Mittwochabend hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die wichtigsten Beschlüsse verkündet. So wird der Lockdown noch bis zum 7. März verlängert. Bis dahin bleiben die bisherigen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen bestehen. Eine Ausnahme gibt es aber: Friseure dürfen unter der Einhaltung der Hygienemaßnahmen bereits ab dem 1. März wieder öffnen.

Der nächste bundesweite Öffnungsschritt soll den Einzelhandel, Museen, Galerien und körpernahe Dienstleistungsbetriebe, etwa im Bereich der Körperpflege, betreffen. Diese sollen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner wieder öffnen. Bisher galt eigentlich eine 50er-Inzidenz als mögliche Grenze.

Für Schulen und Kitas soll es keine bundesweit einheitliche Regelung geben. Das heißt für Sachsen, dass die Grundschulen und Kitas wie beschlossen am 15. Februar wieder öffnen werden. Allerdings soll ein eingeschränkter Regelbetrieb stattfinden, also die strikte Trennung von Gruppen und Klassen mit festen Bezugspersonen. Die Präsenzpflicht für Grundschüler wird ausgesetzt. Die Schüler der Abschlussklassen in Sachsen haben bereits seit dem 18. Januar wieder Präsenzunterricht.

Die nächste Bund-Länder-Beratung findet am 3. März statt.


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