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Politik

Was in Leipzig wieder erlaubt ist

Restaurants dürfen Innenbereich öffnen, Schulen gehen in Regelbetrieb

  Was in Leipzig wieder erlaubt ist | Restaurants dürfen Innenbereich öffnen, Schulen gehen in Regelbetrieb

Mit der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung und der weiterhin sinkenden Inzidenz kehrt ein weiteres Stück Normalität zurück in die Stadt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) freut sich: »Gemeinsam haben wir in Leipzig eine ganz wichtige Etappe geschafft, die Inzidenz deutlich unter 50 gedrückt.« Tatsächlich lag die 7-Tage-Inzidenz am Sonntagabend in Leipzig schon bei 23,9 – und somit sechs Tage in Folge stabil unter 50. Ab Montag, den 31. Mai, treten daher weitere Lockerungen aus der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung in Kraft.

Kontaktbeschränkungen Ab sofort dürfen sich bis zu zehn Personen treffen. Eine Begrenzung der Hausstände gibt es nicht mehr. Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt.

Gastronomie Restaurants, Kneipen und Cafés dürfen auch wieder ihren Innenbereich öffnen. Wenn mehr als zwei Haushalte an einem Tisch sitzen, müssen diese weiterhin einen negativen Corona-Test vorweisen.

Sport Kontaktsport auf Innensportanlagen für Gruppen von bis zu 30 Personen ist wieder erlaubt. Auch Sportveranstaltungen mit Publikum sind mit Tests und Kontakterfassung zulässig.

Hotels Beherbergungsstätten dürfen nun auch wieder für Touristinnen öffnen. Diese müssen ihren Aufenthalt vorab buchen und bei Ankunft einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Außerdem besteht Pflicht zur Kontakterfassung.

Einkaufen Die Terminvereinbarung im Einzelhandel entfällt – laut der neuen Schutzverordnung sogar schon ab einer Inzidenz unter 100. Die Testpflicht besteht weiterhin.

Freizeit Vergnügungsparks und Freibäder dürfen unter Einhaltung von Hygienekonzept, Kontakterfassung und Testpflicht öffnen. Die Leipziger Sportbäder gaben bekannt, am 1. Juni zu öffnen.

Schule Die Schulen wechseln in den Regelbetrieb. Das bedeutet, dass die Kinder wieder im gesamten Klassenverband am Unterricht teilnehmen können.


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