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Politik

Freispruch für Datt und Ginzel

Landgericht Dresden: Aufgeworfene Fragen der Journalisten zum Sachsensumpf waren legitim

  Freispruch für Datt und Ginzel | Landgericht Dresden: Aufgeworfene Fragen der Journalisten zum Sachsensumpf waren legitim

Die Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel wurden am Montag freigesprochen. Das Landgericht Dresden sah weder den Vorwurf der üblen Nachrede noch jenen der Verleumdung bestätigt und hob damit das Urteil des Amtsgerichts aus dem Jahr 2010 auf.

Die Leipziger hatten über mögliche Korruption und Kontakte hochrangiger sächsischer Justizbeamter ins Leipziger Rotlichtmilieu während der 1990er-Jahren berichtet. Die Vorwürfe waren Teil des sogenannten »Sachsensumpf«-Skandals. Wegen übler Nachrede in Beiträgen für den Spiegel und Zeit Online erhielten die freiberuflichen Journalisten, die auch für den kreuzer schrieben, im ersten Prozess eine Geldstrafe von je 2.500 Euro. Begründet wurde dies mit angeblich ehrverletzenden Vorwürfen gegen Polizeibeamte, die selbst allerdings gar keine Anzeige gestellt hatten.

An diesen Vorwürfen hielt die Staatsanwaltschaft Dresden im aktuellen Berufungsverfahren fest und forderte nun jeweils 6.000 Euro von den Reportern. Doch der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler bezog sich in der Urteilsbegründung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach streitbare Medienäußerungen stets im Kontext zu sehen seien. Zum Zeitpunkt des Erscheinens der strittigen Zeitungsartikel seien viele Verdachtsmomente noch nicht ausgeräumt gewesen. Die in den Beiträgen aufgeworfenen Fragen der Journalisten – zum Beispiel die, ob die Polizisten möglicherweise unter Druck gesetzt wurden –, hielt das Gericht für legitim und für »strafrechtlich nicht relevant«. Außerdem sollte die Anwendung des Strafrechts gegenüber dem Presserecht das letzte Mittel bleiben, erklärte der Richter.

»Der Versuch, freie Journalisten mundtot zu machen, ist gescheitert«, kommentierte Ine Dippmann, Landesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, das Urteil. »Wer investigativ recherchiert, übt als Journalist seinen Beruf aus und verdient dafür gesellschaftliche Anerkennung.« Ihr Kollege Jürgen Schlimper, ständiger Beobachter der Verhandlungen, kritisierte zugleich die Dresdner Staatsanwaltschaft. Wegen völlig haltloser Vorwürfe seien zwei engagierte, investigativ arbeitende Journalisten jahrelang von ihrer Arbeit abgehalten worden.

Mehr zu den Hintergründen des Prozesses gegen die beiden Journalisten und zu dem noch laufenden Verfahren gegen die ehemaligen Zwangsprostituierten im aktuellen kreuzer 12/2012

Näheres auch im Beitrag auf kreuzer-online vom 1. März 2012 »Untadelige Justizbeamte«: http://kreuzer-leipzig.de/2012/03/01/untadelige-justizbeamte/


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1 Kommentar(e)

wawe2.0 beteiligt 12.12.2012 | um 01:22 Uhr

hat nicht unser obm-kandiat die beiden erst verklagen lassen? sag horst, wie hältst dus mit der pressefreiheit? http://www.taz.de/!105379/