Anfang Mai erließ das Amtsgericht Strafbefehl gegen einen Betreuer von Roter Stern Leipzig wegen Verstoßes gegen das Recht am eigenen Bild. Carsten G. hatte im August 2011 am Rande eines Altherrenspiels auf dem entblößten Oberkörpers eines Spielers von Lipsia Eutritzsch ein Hakenkreuztattoo fotografiert und online gestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin auch gegen den Fotografen wegen der Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole.
Das Verfahren gegen den Tattooträger Mike L. wurde zunächst eingestellt und erst nach kritischen Medienberichten wieder aufgenommen. Im März verurteilte ihn das Gericht zu einer Geldstrafe. Als wesentliches Beweismittel diente G.s Foto. Dies berücksichtigte der Richter nun aber bei seinem Strafbefehl ebenso wenig wie den Umstand, dass L. durch die Berichterstattung zu einer relativen Person der Zeitgeschichte geworden ist – eine Veröffentlichung des Bildes somit auch ohne sein Einverständnis legitim war.
Böse Zungen könnten nun meinen, der Strafbefehl reihe sich ein in eine Serie von Prozessen und Urteilen, die eine gewisse Sehschwäche der sächsischen Justiz auf dem rechten und einen überscharfen Blick auf dem linken Auge vermuten lassen. Doch das ist Quatsch. Das Gericht vermittelt G. lediglich eine moralische Grundlektion, die er schon im Kindergarten hätte lernen müssen: Das allergrößte Schwein im Land ist und bleibt der Denunziant.