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Politik

Sächsische Verhältnisse

Ohne Aussicht auf Erfolg, dennoch nervtötend: Sächsische Ermittler gehen wieder gegen Nazigegner vor

  Sächsische Verhältnisse | Ohne Aussicht auf Erfolg, dennoch nervtötend: Sächsische Ermittler gehen wieder gegen Nazigegner vor

Weil sie bei einer Presskonferenz zur Blockade von Legida aufgerufen haben sollen, verfolgt die Leipziger Staatsanwaltschaft nun die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Die Linke) und die Bundestagsabgeordnete Monika Lazar (Grüne). Anwälte halten die Vorwürfe rechtlich für haltlos, dennoch geht das Verfahren an den Betroffenen nicht spurlos vorüber.

»Wir haben die Hoffnung, dass wir viele Menschen auf die Straße bringen, die friedlich dazu beitragen, dass Legida nicht laufen kann« – weil mehrere Medien die Bundestagsabgeordnete Monika Lazar (Bündnis90/ Die Grünen) mit diesem Satz am 20. Januar zitieren, hat die Politikerin nun die Leipziger Staatsanwaltschaft am Hals. Lazar soll mit ihrer Aussage bei der Pressekonferenz von »Leipzig nimmt Platz« am 19. Januar nach Ansicht der Strafverfolger zur Blockade von Legida und damit zu einer Straftat gemäß §111, Strafgesetzbuch, aufgefordert haben. In einem Brief vom 2. Februar teilt die Behörde der Politikerin mit, man prüfe, ob man Ermittlungen gegen sie aufnehme.

Weiter vorangeschritten sind die Staatsanwälte offenbar bei der Leipziger Stadträtin und Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Die Linke). Gegen sie wird schon ermittelt. Beim Dresdner Parlament wurde die Aufhebung von Nagels Immunität beantragt. Beide Vorgänge wurden am Donnerstagabend durch einen Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks bekannt. Gegenüber den Medien wollen die Strafverfolger das aber nicht bestätigen. »Wir sagen nichts zu eventuellen Verfahren gegen Abgeordnete», sagt Oberstaatsanwalt Ralf-Uwe Korth auf kreuzer-Anfrage.

Anwälte siegessicher

Dass linke Gegner von rechten Aufmärschen in Sachsen mit Verfahren überzogen werden, ist inzwischen ein leidig alltäglicher Vorgang. Nach der verhinderten Nazidemonstration am 19. Februar 2011 in Dresden sahen sich mehrere Aktivisten und prominente Unterstützer jahrelangen Schikanen der sächsischen Justiz ausgesetzt. Auch wenn Gerichtsprozesse wie gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König letztlich sang- und klanglos eingestellt wurden, haben sich die Strafverfolger dennoch nicht von ihrer eigenen Erfolglosigkeit stoppen lassen. Dass nun sogar der pure Aufruf zum Blockade einer Demonstration bereits eine Straftat darstellen soll, ist aber eine neue Qualität.

Klaus Bartl, der Anwalt von Juliane Nagel, gibt sich am Freitag siegessicher. »Es ist gut, dass das nun endlich mal ausgefochten wird.« Die Rechtsgrundlage, auf der die Vorwürfe der Staatsanwälte fußen, sei mindestens wackelig. Zunächst sei nicht klar, ob der Aufruf zur Teilnahme an einer Sitzblockade überhaupt unter §111 falle. »Dieser Paragraph hat jahrelang ein Schattendasein gefristet. Eingeführt wurde er mal, um den Aufruf zu schweren Verbrechen, etwa terroristischer Gewaltdelikte, unter Strafe zu stellen«, erklärt er. Ob nun auch der Aufruf zu einfachen Verstöße gegen das Versammlungsgesetz darunter fallen können, müsse erst einmal geklärt werden.

Problematisch für die Strafverfolger sei zweitens, dass am 21. Januar gar keine Blockaden stattgefunden hätten. Nicht einmal lägen konkrete Hinweise vor, dass an diesem Tag zu einer bestimmten Uhrzeit an einer bestimmten Stelle eine Blockade erfolgen sollte. So aber sei ein möglicher Aufruf viel zu unkonkret, sagt Bartl. Und drittens sei juristisch nicht einmal geklärt, ob friedliche Blockaden überhaupt eine grobe Störung entsprechend §22 des sächsischen Versammlungsgesetzes darstellten.

Ist eine Sitzblockade überhaupt strafbar?

Was das rechtliche Wesen einer Sitzblockade ist, versucht derzeit der Anwalt André Schollbach beim Bundesverfassungsgericht herauszufinden. Dort vertritt er den Landtagsabgeordneten Falk Neubert (Linke) in einer Verfassungsbeschwerde. Das Dresdner Amtsgericht hatte Neubert für schuldig befunden, einer Versammlung gestört zu haben, als er 2011 in Dresden an einer Sitzblockade teilnahm. »Das Gericht hat sich intensiv mit der Frage auseinandergesetzt ob friedliche Sitzblockaden den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Das Urteil lautete damals: Nein, denn sie sind selbst vom Recht auf Versammlungsfreiheit gedeckt«, sagt Schollbach. Seitdem aber wichen die sächsischen Strafverfolgungsbehörden aus, verfolgten die Beteiligte nun wegen grober Störung einer Versammlung. »Nach unserer Auffassung sind aber sowohl stehende als auch sitzende Gegendemonstrationen vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt. Es stehen sich bei einer Demonstration und einer Gegendemonstration also zwei gleichrangige Grundrechtspositionen gegenüber.« Der Artikel acht des Grundgesetzes begründe schließlich nicht das Recht, ohne kritische Gegenversammlungen demonstrieren zu dürfen. Gibt das Bundesverfassungsgericht Schollbach und seinem Mandanten Recht, sind auch die (Vor-)Ermittlungen gegen die Politikerinnen Nagel und Lazar gegenstandslos.

Für die Betroffenen ist der ganze Vorgang dennoch enervierend. Juliane Nagel fühlt sich durch die Ermittlungen nervlich angegriffen. Das Verfahren kann sich jahrelang hinziehen, wie etwa das Beispiel Bodo Ramelows zeigt. Monika Lazar fragt sich: »Haben die Strafverfolger nichts besseres zu tun?« Als Bundestagsabgeordnete habe sie auch schon so mehr als genug Arbeit. »Jetzt muss ich mich auch mit der Staatsanwaltschaft befassen, Unterstützung organisieren, die Pressearbeit vorbereiten und ähnliches«, ärgert sich die Politikerin. Ermutigend sei allerdings die Solidarität vieler Leute, die den beiden Betroffenen ihre Unterstützung zugesichert hätten, findet die Grüne.

Nach der offenkundigen Logik der Leipziger Strafverfolger müssten eigentlich alle 2000 Unterzeichner der »Leipziger Erklärung 2015« von Leipzig nimmt Platz verfolgt werden. In dem Papier ist mehrfach die Rede von der Absicht, die Aufmärsche von Legida verhindern zu wollen. Oberstaatsanwalt Korth schweigt allerdings auch zur Frage, ob weitere Ermittlungen eingeleitet werden. »Zu künftigen Verfahren kann ich nichts sagen«, sagt er auf kreuzer-Anfrage.


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6 Kommentar(e)

claudio 20.02.2015 | um 18:32 Uhr

Bleibt ein fader Beigeschmack. Ist nicht die erste Strafsache gegen Frau Nagel, die beim Staatsanwalt liegt. Es kann nicht sein, dass die Anstiftung zu einer Straftat, ohne Folgen für die Anstifter bleibt. Denn die Demonstrations- und Meinungsfreiheit sind als hohe Güter einer Demokratie, besonders schützenswert und mit allen Mitteln zu verteidigen. Wenn die grüne Abgeordnete Lazar äußert „Engagement gegen rechts ist keine Straftat, sondern Demokratieschutz“ so ist diese Einstellung entsetzlich falsch und mit einer demokratisch-freiheitlichen Grundordnung nicht vereinbar. Wir empfehlen Frau Lazar einen Blick in unser Grundgesetz. Der vorgegebene Demokratieschutz wir verbrämt benutzt, denn Frau Lazar schließt Mitbürger von vornherein aus, welche auch Bürger unseres Staates sind und daher die gleichen Rechte besitzen. Wie praktisch für die Grüne, dass Engagement gegen rechts nicht nur keine Straftat ist, sondern gleich mit definiert wird was rechts ist. Frei nach dem Motto „Wer nicht unser Weltbild teilt – ist rechts“. Was für eine fragwürdige Sichtweise von Demokratie? Oder leben wir schon in einer Demokratur?

Francis 22.02.2015 | um 19:44 Uhr

Sehr guter Kommentar von Claudio! Links - Rechts (Veränderung - altes beibehalten) wird zunehmend missbraucht, um politische Gegner eines Lagers zu verunglimpfen. Eine sehr bedenkenliche Entwicklung! „Ich missbillige, was du sagst, aber würde bis auf den Tod dein Recht verteidigen, es zu sagen“ - Evelyn Beatrice Hall

Dirk von Daher 23.02.2015 | um 17:31 Uhr

Lieber claudio, was uns in Sachsen als Demokratie vorgespielt wird, hinterläßt durchaus mehr als einen faden Beigeschmack – und zwar seit über zwei Jahrzehnten. Was auch immer Frau Nagel und Frau Lazar gegen "Rechts" machen, sie tun es im Auftrag ihrer Wähler – und damit auch in meinem Auftrag! Ihre Prominenz sowie die Immunität ihrer Ämter schützt sie (etwas mehr) vor dem, was man mittlerweile "Verfahren als Strafe" nennen muß. Ich habe selbst ein Verfahren gegen "Rechts" hinter mich gebracht: innerhalb von fast zwei Jahren ein dutzend Vorladungen zur Polizei/Staatsanwaltschaft sowie mehrere Verhandlungstage vor dem Amtsgericht sowohl als Zeuge als auch als Angeklagter – und schließlich Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage. Das zerrt schon ganz schön an den Nerven (und auch an der Gutmütigkeit meines Chefs, wenn ich sooft auf Arbeit fehlte) und Zeit/Geld, das man beim Anwalt läßt – zumal die "Tat" an sich höchst lächerlich war. Im übrigen können diese LEGIDArier ihre Meinungsfreiheit ja wohl auch im Stehen demonstrieren...

Solaris Post 25.02.2015 | um 09:12 Uhr

Ja, ich bin dafür, dass gegen alle Mitglieder und Aktivisten von "leipzig nimmt platz" strafrechtlich ermittelt wird. Und zwar aus dem einfachen Grund: Die Vertreter dieses Bündnisses zeigen in ihrer langjährigen politischen Praxis ein Staats- und Rechtsverständnis, welches nicht nur durch doppelte, sondern durch willkürliche ethische und rechtliche Standards geprägt ist. Das kann an dem politischen Handeln von linxxnet e.V. und linksjugend leipzig in den letzten Jahren nachgewiesen werden. Für Wähler von Leipzig mag noch folgender Aspekt von Bedeutung sein: Linkes Politikverständnis bedeutete in der Geschichte der BRD bis Anfang der 1990er Jahre: -Gleichheit vor dem Gesetz für alle Bürger, -humanistisches Menschenbild, -größtmögliche Abwesenheit von Not, Unterdrückung und Ausbeutung -Frieden und friedliche Koexistenz als oberste Werte in der Innen- und Außenpolitik -Unabhängigkeit und Selbstbestimmung hinsichtlich der Verfassung des Staatswesens, als Grundlage von Demokratie Wie sieht die Sache heute aus? Die heute vorherrschende außenpolitische Praxis des Interventionismus – gefährdet und untergräbt die internationale Sicherheit und Zusammenarbeit – greift bewusst und zielgerichtet in die souveränen Entscheidungsbefugnisse und –abläufe von Staaten sowie – in zwischenstaatlichen Beziehungen ein und – verletzt oder gefährdet völkerrechtlich geschützte Rechtsgüter, – fordert jährlich tausende Opfer in den Zivilbevölkerungen, – zerstört Infrastruktur, Grundversorgung, Gesundheits- und Bildungssysteme und die Lebensperspektiven der betroffenen Bevölkerungen auf Jahrzehnte hinaus – und ist Grundlage und Ursache für neuen Hass, Gewalt und Krieg zwischen den Völkern, Kulturen und Staaten. Die ehemals blockfreien, sozialistisch oder antiimperialistisch orientierten Entwicklungs- und Schwellenländer wurden verstärkt in den letzten 30 Jahren durch politische und militärische Strategien erpresst und unterworfen, um ihre Einbindung in den westlichen Kapitalismus wieder herzustellen. Dazu diente u.a. das Konzept des low-intensity-warfare, die Ausbildung, Bewaffnung und Einschleusung krimineller, verfassungs- und regierungsfeindlicher Banden (z.B. in Nicaragua, Angola, Kolumbien, Kroatien, Bosnien, Kosovo, Afghanistan, Irak, Pakistan, Iran, Libyen, Syrien, Ukraine…). Flankiert wurde und wird dieser offene Interventionismus durch die Förderung von gleichgeschalteten Massenmedien, durch die Beeinflussung von Organisationen der internationalen Sicherheit (UNO), durch die Instrumentalisierung und einseitige Ausrichtung der Entwicklungshilfe und des internationalen Finanz- und Handelssystems (Beispiele: IWF, Weltbank, Washington Consensus, Schuldenfalle…). In den jugoslawischen Folgestaaten wurden die entstandenen gewaltförmigen Konflikte als Begründung genutzt, militärisch einzugreifen („humanitäre Intervention“). In allen intervenierten Staaten wurden in der Folge die Staatsorganisation, das Wirtschaftssystem, die Eigentumsverhältnisse und die Verfassung durch äußeren Druck oder durch unmittelbare Direktive (z.B. Bosnien, Irak, Afghanistan) verändert und an die Vorstellung der Nato/EU-Eliten angepasst. Dieser weltweiten Interventionsstrategie, haben sich alle Bundesregierungen seit den frühen 1990ziger Jahren in zunehmendem Maße verpflichtet gefühlt und angeschlossen. Somit natürlich auch die Parteiführungen von SPD und Grüne. Evident ist, dass seit dem 11.9. 2001 ganz offensichtlich unter dem Anspruch Terror zu bekämpfen, Terror gegen die Bevölkerungen vieler Staaten angewendet wird. Schlussfolgerung für Linke: Wer heute die verbreitete außenpolitische Praxis des Interventionismus verschleiert, verharmlost oder gar gutheißt, befindet sich im offenen Widerspruch zu grundlegenden linken Traditionen und Werten. Personen, die durch ihr politisches Handeln, die heute weitverbreitete außenpolitische Praxis des Interventionismus verschleiern, verharmlosen oder gar gutheißen, können KEINE Linken sein, im eigentlichen Sinne des Begriffs.

webflash 26.02.2015 | um 23:38 Uhr

Da hat sich Frau Nagel den richtigen Anwalt ausgesucht: " Insgesamt schrieb Bartl 37 Spitzelberichte über Jugendliche und Lehrer und notierte, wer wen in Oberwiesenthal geschwängert hatte." © Wikipedia

Staatsanwälte schränken sich selbst ein — kreuzer onlin 06.03.2015 | um 18:08 Uhr

[…] Telefon lacht Juliane Nagel schon wieder ganz entspannt. Die von der Staatsanwaltschaft ausgelöste Nervosität hat merklich nachgelassen. »Mir hat sehr geholfen, dass sich so viele Leute mit mir solidarisiert […]