Vor etwas mehr als einem Jahr zogen rund 100 Vermummte vom Johannapark zum Neuen Rathaus. Sie zündeten Bengalos und warfen Steine, weil in Bayern gerade G7-Gipfel war. Ein mutmaßlicher Teilnehmer steht nun vor Gericht und sein Verteidiger tritt auf die Bremse.
Solange die Fotografen noch im Saal sind, verbirgt der Angeklagte S. sein Gesicht hinter einer Zeitschrift. Es ist die Mitgliederzeitung der Strafverteidigerveinigungen. Passender Titel der Publikation: freispruch. Das Cover der aktuellen Ausgabe zeigt einen bellenden Hund.
Der 37-Jährige steht wegen Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Leipzig. Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und vier Jahren. In der öffentlichen Debatte und der Politik gibt es nicht wenige, die ihm das wünschen, nach dem Motto: Endlich soll ein politisch links motivierter Straftäter einmal hart abgeurteilt werden.
Konkret lautet der Vorwurf: Als Teil eines Mobs von 50 bis 100 Vermummten soll S. am 5. Juni 2015 von der Lutherkirche im Johannapark über die Karl-Tauchnitz-Straße in Richtung Neues Rathauses gezogen sein. Auf ihrem Weg errichten die Demonstranten eine Barrikade aus brennenden Reifen, zünden Bengalos und Böller, werfen mit Farbbeuteln, zerlegen eine Straßenbahnhaltestelle und richten auf ihrem Rückweg durch Stein- und Farbbeutelwürfe auf Fenster und Fassade etwa 25.000 Euro Sachschaden am Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts an. Anlass für den Krawall ist der zeitgleich im bayrischen Elmau tagende G7-Gipfel, wie durch ein mitgeführtes Transparent und ein späteres Bekennerschreiben auf Indymedia deutlich wird.
Als erstes vor Ort sind 14 Polizisten einer sogenannten Beweissicherung- und Festnahmeeinheit (BFE). Die Beamten sollen eigentlich auf das Stadtfest in der Innenstadt aufpassen, werden dann aber auf die Kreuzung Martin-Luther-Ring/Harkortstraße beordert. Ein Anrufer warnt die Polizei, eine größere Menge Vermummter sei auf dem Weg. Der Zeuge erzählt vor Gericht, er habe mit Freunden im Park gegrillt, als ihm eine große Gruppe auffällt, die in den Büschen rund um die Kirche die Kleidung wechselt, dabei dunkle oder schwarze Sachen anzieht und auffällig viele Beutel dabei hat.
Der Chef der Polizeieinheit beschreibt, nach Ankunft an der Kreuzung vorm Rathaus können seine Leute gerade noch ihre Schutzausrüstungen anlegen, dann gehe der Angriff auch schon los. Vom Park her nähert sich die Gruppe, die er auf etwa 100 Leute schätzt, dann fliegen Steine und Molotovcocktails. Die Straßenbahnhaltestelle in der Karl-Tauchnitz-Straße wird demoliert, einem vorbeifahrenden Reisebus wird die Frontscheibe eingeworfen.
Kommando Luft
Die Polizisten reagieren mit einem Gegenangriff – sie nennen das Kommando »Luft« – und schlagen die Vermummten damit direkt in die Flucht. Deren Rückzug führt über die hügeligen Rasenwellen vor dem Gericht. Die bringen Beamte den Angeklagten S. zu Fall, der wohl den Anschluss an seine Gruppe verloren habe, wie die Beteiligten vor Gericht mutmaßen. Soweit die bislang einigermaßen unstrittige Ausgangslage.
Für die Staatsanwaltschaft ist die Sache klar: Der Angriff war gemeinsam abgesprochen und vorbereitet. Als Argument führt sie den beobachteten Kleidungswechsel im Park, sowie die mitgebrachten Utensilien, darunter Pyrotechnik, Krähenfüße (kleine Metallhaken, die auf der Straße ausgestreut, Autoreifen platzen lassen) und Wurfgeschosse, an. Vier Polizisten erlitten leichte Verletzungen (Schürfwunden und Prellungen), sechs Autos blieben mit Plattfüßen liegen, der gesamte Sachschaden beläuft sich auf über 40.000 Euro.
Der Verteidiger
Der Richter hat sich offenbar vorgestellt, die Sache zu einem zügigen Ende zu bringen und alle drei Prozesstage mit raschen Zeugenbefragungen verplant. Verteidiger Daniel Werner hat einen anderen Plan und stellt vor der Beweisaufnahme erst mal einen Antrag: Das Gericht möge eine Liste vorlegen, welche der in den elf Aktenbänden aufgeführten Beweismittel im Prozess eine Rolle spielen sollen. Als der Richter ablehnt (Begründung: Man kann nicht vorab wissen, welche Beweise gebraucht werden), verlangt der Anwalt einen schriftlichen Beschluss. Folge: Richter und Schöffen müssen sich für zehn Minuten in das Büro zurückziehen und das Papier ausarbeiten.
Kaum sind sie wieder da, folgt der nächste Antrag: Der Prozess möge ausgesetzt werden. Wieder lehnt der Vorsitzende ab, wieder fordert Werner einen schriftlichen Beschluss, wieder zehn Minuten Pause. Als alle wieder da sind, geht die Prozedur noch in eine dritte Runde, weil der Anwalt nicht einverstanden ist damit, wie Dokumente in den Prozess eingeführt werden. Die Beweisaufnahme startet dann mit eineinhalb Stunden Verspätung.
Beim dritten Zeugen, dem Führer der BFE-Einheit, geht der Verteidiger mit seinen Nachfragen bis ins letzte Detail. Irgendwann platzt Richter und Staatsanwalt der Kragen. Folge: Die Befragung muss kurz unterbrochen werden, Besprechung im Gerichtssaal, wieder zehn Minuten weg. Dann ist Mittagspause und die meisten Medienvertreter suchen das Weite.
Perspektive
Eigentlich soll die Beweisaufnahme am 7. September abgeschlossen werden. Setzt die Verteidigung ihre Strategie fort, dürfte es allerdings deutlich länger dauern. Sowieso ist der Weg bis zum rechtskräftigen Urteil lang. Legen Anklage oder Verteidigung Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ein, folgt nach der ersten die zweite Instanz, das Landgericht. Dort ginge dann alles von vorne los. Ob und falls ja, wie S. stellvertretend für den übrigen Mob verurteilt wird, bleibt noch eine Weile offen.