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Stadtleben

Leipziger »Polizeirassismus«

Eine Pressemitteilung der Leipziger Polizei und ihre Folgen

  Leipziger »Polizeirassismus« | Eine Pressemitteilung der Leipziger Polizei und ihre Folgen

Die Polizeidirektion Leipzig verbreitete in einer Pressemitteilung rassistische Stereotype – nun rudert sie zurück.

Seitdem sich in Connewitz seit geraumer Zeit eine Diskussion um ein Graffiti rankt, berichtete die sächsische Polizei vergangene Woche, man sei in der »No-Go-Area« Connewitz in der Vergangenheit mehreren Übergriffen ausgesetzt gewesen. Für die Beamten ein klarer Fall von »Polizeirassismus«. Nun fällt die sächsische Polizei weder unter die Definition einer diskriminierten »Rasse«, noch steht diese Diskriminierungsform in irgendeinem Bezug zu dem, was Rassismus eigentlich ausmacht.

Stattdessen ist es die Polizeidirektion Leipzig selbst, die dem Wort Polizeirassismus eine neue Bedeutung gibt. In einer Pressemitteilung vom Montag vermeldet die Polizeidirektion Leipzig diverse in der letzten Zeit geschehenen Straftaten. Darunter eine unter der Überschrift »Straftatenbegehung als Form der Begrüßungshandlung?« zusammengefasste Sammlung von Delikten, die ein Mann in den vergangenen Wochen in der Stadt begangen hatte. Soweit so gut, die Polizei sammelt Straftaten und informiert darüber – das gehört zum Aufgabenbereich der Pressestelle.

Eigentlich sollte sie dabei an Objektivitätskriterien gebunden sein, zu denen jedoch nicht das Verbreiten rassistischer Stereotype gehört. Während man in den Pressemitteilungen immer wieder von »südländischen« Typen (eine Beschreibung, die nicht nur wenig aussagekräftig ist, sondern der es auch an Objektivität mangelt) liest, schießt die Meldung vom Montag noch darüber hinaus.

Die Pressemitteilung informiert nicht nur über Straftaten des 19-jährigen Libyers, sondern fragt der Überschrift folgend suggestiv, ob es sich »bei den Diebstahlshandlungen und Raubstraftaten um angemessene Begrüßungshandlungen gegenüber der Bevölkerung handelt«. Ein Satz, der nicht nur keinen Informationsgehalt für die eigentliche Meldung hat, sondern sich dem rassistischen Jargon der Stunde anbiedert. Interessant dabei: Die Meldung erscheint genau einen Tag nachdem die Alternative für Deutschland stärkste Kraft in Sachsen wird und in den Bundestag einzieht – obwohl die darin behandelten Straftaten schon Wochen zurückliegen.

Andreas Loepki, Pressesprecher der Polizeidirektion Leipzig, weist diesen Zusammenhang von sich. Die Meldung habe man bereits vorher vorbereitet, aus Gründen der Bundestagswahl eben nicht vorher veröffentlicht, denn man wolle »nicht dazu beitragen, Rechtspopulisten Wasser auf die Mühlen zu lenken oder sonstige Pauschalisierungen zu fördern«, so Loepki.

Dass genau dies durch die verwendete Formulierung geschehen ist, scheint die Polizeidirektion im Nachhinein erkannt zu haben. Mittels eines nachgefügten Kommentars ruderte man zurück und betont die »einseitige Wahrnehmung« der Beamten. Die Polizei sei »berufsbedingt fast ausschließlich mit den negativen Folgen des Flüchtlingszustroms konfrontiert«, was aber »natürlich auch bezüglich anderer Bevölkerungsgruppen« gelte, sagt Loepki. Eben deshalb wolle man »beide Seiten der Medaille« betonen.

Während die Polizei versucht, sich zu erklären, hat sich inzwischen auch das Sächsische Innenministerium eingeschaltet. Auf Twitter reagierte man auf diverse Beschwerden mit der Antwort, die Pressemitteilung entspreche »nicht den Erwartungen an eine neutrale Medieninformation« und sei »nicht der Standard«. Man wolle dies nun gemeinsam besprechen.

Loepki hält derweil an der Objektivität der Polizeiberichterstattung fest. Die Pressemitteilung selbst könne zwar nicht gerechtfertigt werden. »Insbesondere nicht, weil die ansonsten faktenbezogene Schilderung hierdurch eine Auslegung erfährt, die dem nachträglich angefügten Passus zuwiderläuft«, so der Polizeisprecher. Aber: Mit der Kommentierung sieht Loepki die durch die mit rassistischen Stereotypen gefüllte Pressemitteilung angekratzten Objektivitätsansprüche der Polizeiberichterstattung wiederhergestellt: »Kurzum: Der Passus ist Beleg unserer Objektivität.«


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1 Kommentar(e)

egal 07.10.2017 | um 16:52 Uhr

Zu einer Täterbeschreibung gehört eben nicht nur die Kleidung, Alter und Geschlecht, sondern auch das Ausshehen, Hautfarbe und Nationalität. Wie soll man sonst den Täter finden, wenn man auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen ist? Das hat überhaupt nichts mit Rassismus zu tun. Einzig die Formulierung mit den 'Begrüßungshandlungen' war etwas überzogen.