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Politik

Polizei mit Handgranaten und ohne Kennzeichnungspflicht

Das geplante Polizeigesetz in Sachsen sieht Einschränkungen der Bürgerrechte vor

  Polizei mit Handgranaten und ohne Kennzeichnungspflicht | Das geplante Polizeigesetz in Sachsen sieht Einschränkungen der Bürgerrechte vor

Das Polizeigesetz in Sachsen soll verschärft werden. Wie das Online-Magazin Buzzfeed berichtet, sind im geleakten Gesetzentwurf unter anderem Videoüberwachung mit automatischer Gesichtserkennung, elektronische Fußfesseln, nichttödliche Munition und Handgranaten geplant – aber keine Kennzeichnungspflicht für Polizisten.

Zur Bewaffnung von Polizisten stehe in dem Gesetzentwurf, dass Spezialeinheiten Handgranaten und Maschinengewehre bekommen sollen. Die Handgranaten seien dazu da, um einen Angriff abzuwehren. Zudem soll eine neue Munition eingeführt werden, um den Betroffenen »zu überwältigen, ohne ihn dabei tödlich zu verletzen«.

Auch die Überwachung im öffentlichen Raum soll verstärkt werden. Laut dem Gesetzentwurf dürfen Polizeibehörden den öffentlichen Raum per Video überwachen. Die Polizei könne zudem automatisch Kennzeichen und den Ort, die Zeit und die Fahrtrichtung von Fahrzeugen erfassen, im Grenzgebiet zu Polen und Tschechien zudem den Verkehr mit Bildaufzeichnungen überwachen und diese Daten automatisch mit anderen personenbezogenen Daten abgleichen.

Eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten steht nicht im Gesetz. »Wenn es die Umstände nicht zulassen«, müssen sich Polizisten auch nicht ausweisen. Auch von Bodycams ist keine Rede.

Dafür von Kontrollbereichen, also von Gebieten, in denen Grundrechte eingeschränkt werden können. Die Polizei muss diese Kontrollbereiche nicht mehr in jedem Fall öffentlich bekanntgeben, wenn sie sie weniger als 48 Stunden bestehen.

Der Gesetzentwurf sieht zudem Fußfesseln zu Aufenthaltsüberwachung, die Ortung von Handys und Unterbrechen von Telefongesprächen vor. Die Maßnahmen erinnern in Teilen an Polizeigesetz in Bayern, das in letzter Zeit viel diskutiert wurde.

Innenminister Roland Wöller sprach laut MDR von einem Qualitätssprung. Die sächsische Polizei benötige moderne Einsatzmittel sowie »zeitgemäße Regeln und rechtliche Instrumentarien für eine erfolgreiche Gefahrenabwehr«, betonte der Minister. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Valentin Lippmann, sprach dagegen von einem »Frontalangriff auf die Bürgerrechte«. Er habe »erhebliche Bedenken, ob die geplanten Maßnahmen verfassungsgemäß sind«. Die Linken-Fraktion warnte vor einem massiven Eingriff in die Grundrechte und vor einer Militarisierung der Polizei.

Die CDU-SPD-Regierung hat dem Entwurf zugestimmt, jetzt werden Experten und Verbände angehört, bevor das Gesetz im Herbst in den Landtag eingebracht wird. In Kraft treten wird es wahrscheinlich in der zweiten Jahreshälfte 2019.


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