anzeige
anzeige
Politik

Haftbefehl außer Vollzug

Silvesternacht in Connewitz: Staatsanwaltschaft lässt Haftbefehl außer Vollzug setzen

  Haftbefehl außer Vollzug | Silvesternacht in Connewitz: Staatsanwaltschaft lässt Haftbefehl außer Vollzug setzen

Seit drei Wochen sitzen drei Leipziger in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, in der Silvesternacht am Connewitzer Kreuz Polizisten angegriffen zu haben. Nun wurde einer der Männer überraschend aus der JVA entlassen.

Das Amtsgericht Leipzig setzte am Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Haftbefehl gegen einen 30-jährigen außer Vollzug, der seit rund drei Wochen in Untersuchungshaft saß. Der Mann wurde in der Silvesternacht am Connewitzer Kreuz von der Polizei festgenommen. Ihm wird ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung und Gefangenenbefreiung vorgeworfen.

Verteidiger Daniel Werner hatte zuletzt in verschiedenen Medienberichten die Inhaftierung seines Mandanten kritisiert. Die Beweislage nannte er »dürftig«, es gebe bislang nur die Aussage zweier Polizisten, die selbst einer Körperverletzung tatverdächtig seien, erklärte er. Sein Mandant sei aufgrund der Polizeimaßnahme gegen 01:00 Uhr in der Silvesternacht so schwer verletzt worden, dass er das Bewusstsein verloren habe und stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Werner beantragte bereis vor mehreren Tagen eine Haftprüfung und stellte einen Freilassungsantrag für seinen Mandanten.

Darauf reagierte die Staatsanwaltschaft nun anscheinend mit einem eigenen Antrag. Angesichts der persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten und gerichtlicher Auflagen bestehe auch angesichts des zu erwartenden Strafmaßes keine akute Fluchtgefahr. »Die Staatsanwaltschaft hat daher dem rechtsstaatlichen Grundsatz der  Verhältnismäßigkeit folgend einen entsprechenden Antrag gestellt, dem der Ermittlungsrichter entsprochen hat«, erklärt Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz auf kreuzer-Anfrage. Auch ein Sprecher des Leipziger Amtsgerichts bestätigte die Außervollzugsetzung des Haftbefehls auf Antrag der Staatsanwaltschaft.

Noch am Dienstag erklärte Oberstaatsanwalt Schulz in der Leipziger Volkszeitung warum der nun Freigelassene und zwei weitere Personen bis zu ihrem Gerichtstermin in Haft bleiben sollten. Demnach befürchteten die Behörden offenbar ein Untertauchen und weitere Attacken auf Beamten.

Die Ereignisse der Silvesternacht im Stadtteil Connewitz sorgten für bundesweite Diskussionen. Es kam zu Angriffen auf Polizisten, ein Beamter wurde am Ohr schwer verletzt und musste im Krankenhaus behandelt werden. Nachdem die Polizei eine behauptete Not-OP nach einem Bericht der taz zurücknehmen musste, stand die Behörde in der Kritik, die Ereignisse zu dramatisch dargestellt und Falschinformationen verbreitet zu haben. Mehrere Menschen berichteten zudem von möglicherweise illegaler Polizeigewalt und Verletzungen durch Polizisten. Nach Medienberichten prüft die Staatsanwaltschaft derzeit, ob es einen Anfangsverdacht für Straftaten durch Polizisten gebe.

Im Falle des am Ohr verletzten Beamten ermittelt die Staatsanwaltschaft weiterhin wegen versuchten Mordes. Tatverdächtige fehlen hier bis heute. Im Zusammenhang mit weiteren Straftaten nahm die Polizei in der Silvesternacht 12 Personen fest. Gegen drei von ihnen wurden später Haftbefehle erlassen. Am Montag veröffentlichte ein »Solidaritätskomittee 31.12«, dass einer der Inhaftierten sich im Hungerstreik befinde, um die Freilassung der drei Personen zu erzwingen. Rund 100 Menschen solidarisierten sich am Montag Nachmittag bei einer Kundgebung mit ihm. Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Leipzig erklärte, dort sei kein Hungerstreik bekannt.


Kommentieren


0 Kommentar(e)