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Kultur

Eigentum verpflichtet

Ein Herrenhaus in Beucha verfällt, weil sein Besitzer sich nicht kümmert

  Eigentum verpflichtet | Ein Herrenhaus in Beucha verfällt, weil sein Besitzer sich nicht kümmert

Schon seit der Wende steht das über 300 Jahre alte Herrenhaus in Beucha leer. Dabei müsste es unbedingt geschützt werden. Die Behörden geben sich gegenüber dem Besitzer machtlos.

Martin Koenitz ist sauer. Ein altes Herrenhaus in Beucha bei Bad Lausick erliegt seit vielen Jahren dem Verfall. Der Leipziger Antiquar und Galerist spricht von einem »Denkmalskandal«. Das Areal rund um das Gebäude verwildert, Bäume wachsen davor, Wasser läuft in die Mauern.

Der Kontakt zur Denkmalschutzbehörde konnte nur wenig ausrichten: Der Besitzer reagiere offensichtlich nicht auf Nachrichten der Ämter. Nun lud Koenitz die Mitarbeitenden nach Beucha ein, um gemeinsam das Grundstück zu begehen. Und überraschte sie mit einer Hausbesetzung, die er im Vorfeld geplant hatte. An den historischen Mauern hängen an diesem Vormittag besprühte Laken. Darauf steht »Dieses Haus soll leben« oder »Denk mal nach«. Als die Beamten das Grundstück erreichen, steht Koenitz an einem der Fenster und spielt für sie ein Ständchen auf der Trompete.

Das Haus, um das es geht, wurde 1640 während des Dreißigjährigen Krieges erbaut. Bis zur Wende wurde das mehrstöckige Renaissance-Bauwerk bewohnt, inzwischen steht es leer. Das Dach ist undicht, die Witterung und Zeit setzt dem Gemäuer und Gebälk zu. Auch das Innere ist stark beschädigt. 

Weder Koenitz noch seine Mitstreiter seien daran interessiert, das Haus zu kaufen oder darin zu wohnen. Viel eher handele es sich um eine symbolische Besetzung, die Aufmerksamkeit erregen soll. Sie sind empört, dass hier ein kaputtes Denkmal vernachlässigt wird und möchten mit ihrer Aktion auf die Dringlichkeit des Erhalts hinweisen. 

Denn Gebäude seien nicht nur Privateigentum einzelner Personen. »Ein Haus ist auch ein öffentliches Geschichtszeugnis. Wir sind alle verpflichtet dieses für kommende Generationen zu erhalten«, sagt Koenitz. Als Denkmalschützer möchte er mit dem Akt des zivilen Ungehorsams auch das gesellschaftliche Interesse wecken. Etwas, das die Behörden nicht schaffen.

Wer der Eigentümer des Grundstückes ist, weiß Koenitz nicht. Ämter dürfen diese sensiblen Daten nicht an Dritte weitergeben. Doch Eigentum verpflichtet. Insbesondere wenn es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Bereits aus Sicherheitsgründen: Die Dachziegel lockern sich mit der Zeit und gefährden Passanten.

Behördenmitarbeiter können den Besitzer dennoch nicht zwingen, Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen. Was Koenitz jedoch fordert, ist die Notsicherung des Gebäudes seitens des Landratsamtes. Dadurch würde vorerst das Gröbste geschützt. Des Weiteren könne die obere Denkmalschutzbehörde den Weg der Enteignung und Zwangsverwaltung gehen. Das passiere äußerst selten, doch die rechtliche Grundlage ist durch das sächsische Denkmalschutzgesetz gegeben. Anschließend würde das Grundstück an einen neuen Eigentümer übergeben, die Sanierung könnte durch staatliche Fördergelder unterstützt werden.

In das Haus müsste viel Geld und Zeit investiert werden. Gegenüber dem kreuzer wollten sich die Mitarbeiter der Denkmalschutzbehörde sich nicht äußern. Dieser ungewöhnliche Termin wird ihnen aber vermutlich im Gedächtnis bleiben – vielleicht sogar die Weichen stellen für eine dringende Instandsetzung.


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1 Kommentar(e)

Martin Koenitz 23.04.2021 | um 13:07 Uhr

Danke für den Artikel, der mein Anliegen sehr unterstützt. Ich fühle mich verstanden. Besser hätte ich es auch nicht schreiben können! Ihr Martin Koenitz