Die meisten Studierenden werden schon eins hinter sich haben und vielleicht noch das eine oder andere vor sich: Die Rede ist vom Praktikum. Und mancher ist dabei auch schon ins Schlingern geraten: Wie weit darf das eigene Engagement gehen, welche Rechte hat ein Praktikant und worauf sollte man überhaupt achten? Der kreuzer hat in Zusammenarbeit mit Susan Wille, ehrenamtliche Beraterin der DGB-Jugendorganisation Students at Work, einige wichtige Punkte zusammengestellt, auf die Praktikanten achten sollten.
Die meisten Studierenden werden schon eins hinter sich haben und vielleicht noch das eine oder andere vor sich: Die Rede ist vom Praktikum. Und mancher ist dabei auch schon ins Schlingern geraten: Wie weit darf das eigene Engagement gehen, welche Rechte hat ein Praktikant und worauf sollte man überhaupt achten? Der kreuzer hat in Zusammenarbeit mit Susan Wille, ehrenamtliche Beraterin der DGB-Jugendorganisation Students at Work, einige wichtige Punkte zusammengestellt, auf die Praktikanten achten sollten.
Arbeitszeit: Nicht mehr als 40 Wochenstunden, dabei auf die Einhaltung der Pausenregelung achten. Überstunden sollten mit Geld oder Freizeit ausgeglichen werden.
Betreuer: Ein fester Ansprechpartner ist wichtig. Man sollte mit ihm zusammen einen Plan aufstellen, um festzulegen, was man während des Praktikums lernen möchte.
Dauer: Ein Praktikum sollte nicht länger als drei Monate dauern, damit Studierende es in die Semesterferien legen können und dadurch keinen Studiums- und BAföG-Ausfall riskieren.
Fahrtkosten: Sollten vom Praktikumsunternehmen übernommen werden, vor allem, wenn keine Vergütung vorgesehen ist.
Freiwilliges Praktikum: Wird arbeitsrechtlich wie ein normaler Job behandelt.
Kündigung: Die Kündigungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, vier Wochen. Sollte es Probleme im Unternehmen geben, die auch durch Gespräche nicht zu beheben sind, ist eine fristlose Kündigung unter Angabe von Gründen möglich.
Pflichtpraktikum: Ist in der Studienordnung vorgeschrieben. Im Gegensatz zum freiwilligen Praktikum gelten hier bisher keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie etwa Urlaubsanspruch.
Urlaub: Bei Pflichtpraktika von bis zu drei Monaten besteht kein Urlaubsanspruch, bei freiwilligen Praktika gilt jedoch der gesetzliche Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen im Jahr.
Vergütung: Bei einer Dauer von mehr als drei Monaten sollte es sich um Volontariate oder Traineeprogramme handeln und der gewerkschaftlich geforderte Mindestlohn von 7,50 € pro Stunde bezahlt werden. Eine Vergütung sollte immer angestrebt werden, es gilt: Besser ein fachnaher Nebenjob als ein unbezahltes Praktikum.
Versicherung: Während des Studiums ist man zumeist entweder familienversichert oder in der studentischen Krankenversicherung, doch bei einem Praktikum danach muss man sich zumindest selbst um die Krankenversicherung kümmern. Darauf achten, dass der Arbeitgeber seinen Praktikanten mit in die betriebliche Unfallversicherung aufnimmt!
Vertrag: Ist unerlässlich. Die Inhalte weichen dabei kaum von einem normalen Arbeitsvertrag ab. Ein Mustervertrag ist auf www.students-at-work.de/praktikumsvertrag zu finden.
Wie viele Praktika?: Im Studium sind mehrere möglich, nach dem Studium sollte man jedoch nicht mehr als zwei absolvieren. Absolventen verderben sich mit mehr als zwei Praktika nach der Unizeit ihren Lebenslauf und das eigene Selbstbewusstsein.
Zeugnis: Hat der Vorgesetzte oder der Betreuer keine Zeit, kann man sich das Zeugnis nach Lektüre entsprechender Ratgeber selbst schreiben und es zur Unterschrift vorlegen. Stellt jedoch der Arbeitgeber das Zeugnis aus, so sollte man es von einer Gewerkschaft prüfen lassen. Übrigens: Auch bei einem Nebenjob besteht das Recht auf ein Arbeitszeugnis.
Zweck des Praktikums: Die eigene Berufsorientierung sollte man fest im Blick behalten; ein ausgeglichenes Geben und Nehmen zwischen Praktikant und Unternehmen fördert aber die Zusammenarbeit.