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Politik

Datt und Ginzel freigesprochen

Generalstaatsanwaltschaft zog ihre Revision gegen Freispruch der »Sachsensumpf«-Journalisten zurück

  Datt und Ginzel freigesprochen | Generalstaatsanwaltschaft zog ihre Revision gegen Freispruch der »Sachsensumpf«-Journalisten zurück

Das Strafverfahren gegen die beiden Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel wegen ihrer Berichterstattung über den »Sachsensumpf« ist endgültig beendet. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat die Revision gegen den Freispruch zurückgenommen.

Schon im letzten Jahr hatten wir an dieser Stelle den Freispruch für Datt und Ginzel verkündet. Doch die Dresdener Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil ein, die sie nun aber zurückzog. Damit ist das Ende 2012 ergangene Urteil des Landgerichts Dresden rechtskräftig und das Verfahren nach fünf Jahren beendet.

»Der endgültige Freispruch kam für uns völlig überraschend«, erklärte Thomas Datt gegenüber kreuzer online. »Mein Anwalt hat das zufällig selbst herausgefunden.« Seine Nachfrage beim Oberlandesgericht ergab, dass es für diesen Fall noch gar keine Akte hatte, denn vorher muss die Generalstaatsanwaltschaft dazu Stellung nehmen. Das tat sie nicht. »Stattdessen hatte sie die Revision am Dienstag zurückgezogen«, sagte Datt. Nun sei er froh, dass Presserecht und Meinungsfreiheit »auch in Sachsen nicht so einfach vom Tisch zu wischen« seien. »Das Urteil ist natürlich eine Ermutigung, aber wir dürfen nicht vergessen, dass in dem Prozess der Jasmin-Frauen noch lange kein Ende abzusehen ist«, gibt Datt zu bedenken. »Sie werden kriminalisiert und haben nicht so eine breite Unterstützung wie wir.«

So hatten sich unter anderem der Deutsche Journalisten Verband (DJV) und Reporter ohne Grenzen (RoG) für die beiden Journalisten eingesetzt. »Der Freispruch ist ein ermutigendes Signal an alle Journalisten, die Missstände aufdecken. Sie dürfen nicht durch Strafverfahren eingeschüchtert werden«, erklärte RoG-Vorstandssprecher Michael Rediske. Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken bezeichnete den Freispruch als einen »Sieg für die Pressefreiheit und eine große Erleichterung für die beiden Kollegen«.

Datt und Ginzel waren 2008 wegen übler Nachrede angeklagt und vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von jeweils 2500 Euro verurteilt worden. Es ging um zwei Beiträge im Spiegel und auf Zeit online, in denen in Frageform die möglichen Verstrickungen sächsischer Justizbeamter in Leipziger Korruptionsnetzwerke, ins Leipziger Rotlichtmilieu und in einem Minderjährigenbordell beleuchtet wurde.

Die Generalstaatsanwaltschaft war heute für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.


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