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Politik

Bankrott der Bürgerrechtler

In der Runde Ecke diskutierten Bürgerrechtler ihre angeblich weltoffenen Thesen

  Bankrott der Bürgerrechtler | In der Runde Ecke diskutierten Bürgerrechtler ihre angeblich weltoffenen Thesen

»Seit 2015 klappt jeden Tag in Deutschland ein Messer auf« sagt Richard Schröder. Und er wolle damit nicht sagen, dass jeder Ausländer ein Messer in der Tasche hat, keineswegs. Aber, in manchen Städten könne man nachts nicht mehr auf die Straße gehen. 70 Prozent der Migranten würden ihre Ausbildung abbrechen, die Mehrheit von ihnen sei nicht mal für eine geeignet. Diese und andere durch die »volkspädagogischen Medien« unterdrückte Wahrheiten kamen am Freitagabend im Museum Runde Ecke auf den Tisch.

Zwei ehemalige SPD-Politiker aus dem Osten und ein Gründungsmitglied der Grünen aus dem Westen saßen auf dem Podium, um ihre zuerst in der Zeitung Die Welt erschienen, dann zum Buch gewordenen »10 Thesen für ein weltoffenes Deutschland« vorzustellen. 

Der Titel offenbar Etikettenschwindel. Denn weltoffen, kosmopolitisch und ein Rezept für das Zusammenleben ungeachtet von Herkunft und Religion sind diese Thesen nicht. Das erwischte wohl ein Dutzend der rund 80 Gäste eiskalt, der Rest genoss mit Wonne, dass mal wieder gesagt wurde, was angeblich nicht gesagt werden darf, was angeblich immer noch nicht genug gehört wird. Nichts an den zehn Thesen ist neu, viele Forderungen sind schlichtweg Staatsräson. Ungewöhnlich ist allerdings, wer dieses Buch geschrieben hat, das auf den Thesen beruht.

Unverdächtige, graue Eminenzen, allesamt Träger des Bundesverdienstkreuz, Christen, die ihre friedens-, frauen- und bürgerbewegte Vergangenheit in die Waagschale werfen: Gunter Weißgerber, Richard Schröder, Eva Quistorp würden tun, »was sie ihr Leben lang getan haben: Sie stehen auf für die Bürgerrechte und dafür, dass dieses Deutschland eine Zukunft hat«, so wirbt der Herder Verlag für das Buch. 

Bürgerrechte? Ein Blick auf die Thesen: Die Autoren wollen ob des  »Geburtenüberschuss in Nahost, Mittelost und Afrika« unterschieden wissen zwischen Asylsuchenden und Wirtschaftsflüchtlingen, man möchte, dass »Identitätsverschleierung« rechtsstaatlich begegnet wird. Migranten sollen zunächst in ihrer Bewegungsfreiheit beeinträchtigt werden und in Aufnahmelagern unterkommen, Grenzen sollen kontrolliert werden, keine Obergrenze, sondern eine »Kapazitätsgrenze« will man. Die Autoren definieren die so: »Diese Grenze wird gewahrt, solange die Zuwanderung die üblichen Abläufe in öffentlichen Einrichtungen, Kitas, Schulen, Krankenhäusern, nicht stört oder gar zerstört« – was in den Augen der Autoren in den Jahren 2015 und 2016 geschehen sei. »Familienzusammenführung« soll zukünftig heißen, dass der in Deutschland befindliche Migrant zu seiner Familie fahren kann und nicht umgekehrt. Außerdem: »Es ist abwegig und unanständig, sie (diejenigen, die Migranten als Konkurrenten begreifen) deshalb als Nazis oder Rassisten zu beschimpfen.« Soweit die Thesen. 

Mit Blick auf Bürgerrechte ist hier nichts zu holen. Im Gegenteil. Der Staat wird ermuntert, Flüchtlinge von basalen Freiheitsrechten auszuschließen, den Zugang überhaupt zu verweigern. Ein Asylbewerber soll kein Recht auf Freizügigkeit haben, sondern unbedingt in einem Lager wohnen. Immerhin: Kürzere Asylverfahren wären wünschenswert. Aber, These 3, viele Migranten würden ja denken: »Die Deutschen kann man leicht betrügen«, und würden, wenn man sie frei rumlaufen ließe, untertauchen. Gefahr!

Als Pegida light ließe sich die Position zum Thema Flüchtlinge zusammenfassen, aber man würde den Autoren damit nicht gerecht werden. Es geht um mehr. Das Dreiergespann bezieht Posistion in dem seit etwa zwei Jahren schwelenden Stellungskampf, ausgelöst durch den massiven Anstieg von Flüchtlingen, in dem es letztlich um das Selbstverständnis der Bundesrepublik geht. Sie stehen an der Seite von Peter Sloterdijks »territorialem Imperativ«, also der Forderung, es solle als allererstes darum gehen, den Staat und seine Grenzen zu schützen. Formuliert in Reaktion auf Merkels »humanem Imperativ«, der von der Not der Flüchtlinge ausging.

Im Grundgesetz ergänzen universale Menschenrechte und nationale Souveränität einander. Infolge des Nationalsozialismus wurde dem Wirken der Staatssouveränität schon in der Präambel des Grundgesetzes Grenzen gesetzt. Trotzdem können diese Grundsätze aneinander geraten. Hannah Arendt hat sich diesem Konflikt in ihren Werken über den Totalitarismus gewidmet – als Geflüchtete und als politische Philosophin durch die Figur des Refugees. Selbstverständlich würden Flüchtlinge das politische Leben in Frage stellen, könnten es sogar gefährden, sagt Arendt. Ihr Fazit ist klar und deutlich: Am Konzept des Nationalstaats würde etwas nicht stimmen, wenn er Menschen, die aus seinen Rastern fallen, zu Aliens verdammt. Aliens, oder bei Giorgio Agamben »Homo sacer«, der nackte Mensch. Agamben sagt, Flüchtlinge wären die radikale Probe für Menschenrechte und ihre Gültigkeit überhaupt. Denn ein Staat räumt sie entweder ein oder nicht. Weißgerber, Schröder, Quistorp lassen weder in ihren Thesen noch in ihren Reden erkennen, dass diesen Konflikt anerkennen, oder auch nur die leiseste Ahnung von ihm hätten. Für diejenigen, die sich den Bürgerrechtler ans Revers heften, ist das gelinde gesagt beschämend.


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1 Kommentar(e)

Oliver Gotzmann 18.03.2018 | um 06:32 Uhr

Evtl. war man in dieser Ecke schon immer etwas nationalkonservativ? Fragen über Fragen...