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Stadtleben

Freispruch für Künstler auf dem Jahrtausendfeld

Gericht: Betreten war kein Hausfriedensbruch, Volleyballfeld keine Sachbeschädigung

  Freispruch für Künstler auf dem Jahrtausendfeld | Gericht: Betreten war kein Hausfriedensbruch, Volleyballfeld keine Sachbeschädigung

Es gibt wieder Krach auf dem Jahrtausendfeld. Dort, wo sich zehntausende Quadratmeter wild bewachsener Fläche befinden und Menschen Bier trinken, ihre Hunde ausführen oder einfach nur zusammensitzen, wurde in den letzten Monaten zweimal ein Volleyballfeld errichtet und anschließend von den Besitzern des Feldes der Rubin 45 GmbH, einer Tochter der Stadtbau AG, wieder plattgemacht. Jetzt musste der Künstler Edward E. vor Gericht. Die Rubin 45 GmbH warf ihm Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vor. Aufgrund eines Facebookposts glaubte sie genug Beweise dafür zu haben, dass Edward E. maßgeblich an der Errichtung des Volleyballfeldes beteiligt gewesen sei.

Donnerstag, 13 Uhr 30. Vor dem Amtsgericht in der Bernhard-Göring-Straße versammeln sich die Unterstützer von Edward E. Eine junge Frau spielt Ukulele und singt dazu: »Aber diesmal bitte keine Polizei!« Dann fährt der Angeklagte vor, man grüßt sich. Auch der Anwalt von Edward E., Grünen-Politiker und Aktivist Jürgen Kasek, ist vor Ort. Der 38-Jährige glaubt schon vor der Verhandlung an einen Freispruch. Zu dünn sei die Anklage.

Vor dem Gerichtssaal dann die Überraschung. Der Raum ist viel zu klein, die zehn Plätze bereits besetzt. Die Verhandlung, die etwa dreißig Unterstützer angezogen hat, findet beinahe unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch die anwesenden Journalisten müssen aufgrund der knappen Platzlage draußen bleiben. Vor der Türe argumentiert die Richterin damit, dass mit den zehn Anwesenden genügend Öffentlichkeit hergestellt werde.

»Wie? Doch nicht öffentlich?«, sagt ein Zuspätkommer, der die anderen auf dem Gang sitzen sieht. »Das ist ja scheiße.« Vor verschlossenen Türen harren die Unterstützer dennoch aus. Einer beginnt zu jonglieren. Nach etwas mehr als einer Stunde öffnet sich die Tür wieder.

Draußen scharen sich die Anwesenden um Jürgen Kasek, um zu erfahren, was im Gerichtssaal verkündet wurde. Und das löst spontane Jubelstürme aus. Edward E. wurde in allen Punkten freigesprochen. Bezüglich des Hausfriedensbruchs urteilte das Gericht, dass dieser bei einer so großen Brachfläche nur dann vorliegen könne, wenn das gesamte Gelände umzäunt gewesen wäre. Dies ist beim Jahrtausendfeld nicht der Fall. Einzelne »Betreten verboten«-Schilder reichten nicht, um den Tatbestand des Hausfriedensbruchs zu gewährleisten, argumentierte die Richterin und berief sich dabei auf Urteile anderer Gerichte.

Auch der zweite Vorwurf der Sachbeschädigung hielt der näheren Überprüfung durch das Gericht nicht stand. Diese läge nur dann vor, wenn die Substanz des Jahrtausendfelds verändert worden wäre. Ein Volleyballfeld auf einer Fläche von 26.000 qm stellte in den Augen der Richterin weder eine Substanzveränderung noch eine gravierende Veränderung des Erscheinungsbildes dar.

Am Ende war sogar die Staatsanwaltschaft dafür, die Anklage fallen zu lassen. Nicht zuletzt auch, weil sich herausstellte, dass die Rubin 45 GmbH gar nicht der Eigentümer, sondern nur Besitzer des Jahrtausendfeldes sei. Der wirkliche Eigentümer wollte lieber anonym bleiben. Damit stand in Frage, ob die Rubin 45 GmbH überhaupt einen Strafantrag hätte stellen dürfen.

Am Ende geriet die Anklage mehr und mehr zur Farce. Allerdings bleibt, wie Kasek vor den Aktivisten erläuterte, die Tatsache, dass das Jahrtausendfeld Eigentum ist. Die Rubin 45 GmbH könnte, wenn sie wollte, zum Beispiel einen Zaun um das Gelände ziehen. Das würde der Kreis um Edward E. am liebsten verhindern. Am Sonntag wollen sie sich treffen zur Gründung eines Vereins, der sich für das Jahrtausendfeld starkmachen soll.

Vielleicht bleibt es dann noch eine Weile als Freiraum erhalten. Klar ist trotz des Sieges vor Gericht: Wenn der Eigentümer dort bauen will, dann wird ihn nichts daran hindern können. Die Ruhe, die durch das Urteil erst einmal eingekehrt ist, könnte nur von kurzer Dauer sein.


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