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Politik

Organisatorische Belastung und Angst vor Vergeltung

Geschädigte des Connewitz-Angriffs müssen vielleicht über hundert Mal aussagen

  Organisatorische Belastung und Angst vor Vergeltung | Geschädigte des Connewitz-Angriffs müssen vielleicht über hundert Mal aussagen

Die juristische Aufarbeitung des Angriffs rechter Hooligans auf Connewitz im Januar 2016 hat gerade erst begonnen. Und doch zeichnet sich jetzt bereits ab, dass diese ausgerechnet für geschädigte Anwohner zur wesentlichen Belastungsprobe werden könnte. Denn neben emotionaler Anspannung und organisatorischem Aufwand ist auch die Angst vor Vergeltung keineswegs unbegründet.

Am Abend des 11. Januar 2016 setzte die Polizei über 200 Personen in einer Seitenstraße der Wolfgang-Heinze-Straße fest. Polizeiaufnahmen zeigen, wie einzelne Personen noch versuchen, die Polizeibeamten von der Richtigkeit der Aktion zu überzeugen: »Die, die euch mit Steinen bewerfen, die wollen wir haben.« Erfolglos. In 103 Verfahren an den Amtsgerichten Leipzig, Grimma, Torgau und Eilenburg sowie mehreren Prozessen in Dresden müssen sich die mutmaßlichen Täter nun wegen besonders schwerem Landfriedensbruch verantworten. Und im schlimmsten Fall ist es durchaus möglich, dass geschädigte Anwohner, die als Zeugen zur Aufklärung des Falls beitragen sollen, in jedem einzelnen der über hundert Prozesse aussagen müssen.

103 Mal die gleiche Aussage? »Das ist für die Zeugen sicherlich nicht schön«

Mehrere Anwohner der Wolfgang-Heinze-Straße berichten dem kreuzer übereinstimmend, dass sie aktuell bereits bis weit ins Frühjahr 2019 das regelmäßige Erscheinen vor Gericht einplanen müssen. »Dabei wurde mir jetzt gesagt, dass der Großteil der Prozesse erst danach überhaupt losgeht. Ich weiß überhaupt nicht, wie ich das dann auf der Arbeit koordinieren soll«, klagt eine Zeugin, die als Betreuerin in einer Wohngruppe arbeitet. Zwar ist der Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiter in solchen Fällen freizustellen und eventuelle Einbußen werden vom Gericht übernommen, ein geregeltes Arbeitsleben und das entspannte Verhältnis zu Kollegen bleibt dabei aber schnell auf der Strecke. »Meist kann man den entstandenen Schaden nicht mit Geld aufwiegen«, teilt Katja Braß von der Opferberatung Leipzig des RAA Sachsen e.V. auf Anfrage mit.

»Das ist für die Zeugen sicherlich nicht schön«, kommentiert auch Richter Stefan Blaschke, Pressesprecher des Amtsgerichts Leipzig, die mögliche Entwicklung. Er verweist aber auf die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Richter, die es verhindert, im Vorhinein festzulegen, wie im Hinblick auf Zeugenaussagen verfahren wird. Bereits im ersten Prozess am 15. August fragte eine Zeugin, ob es denn nicht möglich sei, dass in Zukunft einfach ihre heutige Aussage verlesen werde. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits acht weitere Ladungen erhalten. »Jeder Richter wird selbst entscheiden, welche Zeugen seiner Meinung nach für die Wahrheitsfindung notwendig sind«, so Blaschke. Dies könne natürlich auch heißen, seine Aussage 102 Mal wiederholen zu müssen.

Rechte pöbeln, filmen vor dem Amtsgericht und haben Reizgas dabei

Dabei ist es nicht allein der immense organisatorische Aufwand, der die Zeugen umtreibt. »Als meine Adresse bei der Verhandlung vor allen laut genannt wurde, hatte ich danach schon ein komisches Gefühl«, berichtet eine der Zeuginnen der ersten Verhandlung. »Man macht sich jetzt schon Gedanken, ob da nicht auf einmal irgendwelche Gestalten bei einem auftauchen«, merkt auch ein anderer Zeuge gegenüber dem kreuzer an. Dass Verteidigerin Stärk in ihrem Schlussplädoyer nochmals die Adressen aller privaten Zeugen anführte, teils samt Nennung des jeweiligen Stockwerks, um zu erörtern, ob man von dort wirklich so viel hätte sehen können, ist für die beunruhigten Zeugen nur schwer verständlich. Bei besagter Verhandlung waren mehrere offenkundige Unterstützer der Angeklagten, ein mutmaßlicher Mittäter und Personen in rechter Szenekleidung im Saal anwesend. Es kam mehrfach zu Bedrohungen gegenüber vermeintlich linken Prozessbeobachtern und Kommentaren in Richtung von Zeugen. Am zweiten Verhandlungstag versuchte sogar einer der Unterstützer Reizgas mit ins Gericht zu bringen. Richter Blaschke bestätigt den Vorgang: »Dieses wurde ihm beim Zutritt zum Gebäude abgenommen und beim Verlassen wieder zurückgegeben.«

Auch Pöbeleien und Bedrohungen im Saal und im Foyer räumt Blaschke ein, wenngleich er diesbezüglich keine besondere Dramatik erkennen lässt. »Ohne Frage wurde gepöbelt«, das sei keineswegs unüblich, wenn verschiedene politische Richtungen aufeinanderträfen. Auf die Frage, ob dem Amtsgericht bekannt sei, dass anwesende Rechte im Anschluss an die Verhandlungen Zeugen, Prozessbeobachter und anwesende Journalisten abfilmten, merkt er nur an, das alles, was außerhalb des Gebäudes passiere, nicht in der Verantwortung des Amtsgerichts liege. Zur Beruhigung der geladenen Zeugen, die zweifelsfrei einen wichtigen Beitrag bei der Aufklärung leisten, trägt dies allerdings offenkundig nicht bei.

Auch Zeugen können Hilfe in Anspruch nehmen

»Gerade bei organisierten Neonazis ist die Angst vor Vergeltung gerechtfertigt und niemand kann eine Garantie geben, dass im Nachgang nichts passiert«, führt dementsprechend Katja Braß von der Opferberatung Leipzig aus. Sie beschreibt die Connewitz-Prozesse als starke »emotionale und organisatorische Belastung der Zeugen«, da zur unbekannten Umgebung und dem »imposanten Setting« vor Gericht auch die extrem hohe Zahl der Verfahren komme. Zeugen, die nicht möchten, dass ihre Adresse laut genannt wird, rät sie, den zuständigen Richter vorab über Bedenken zu informieren. »Meistens sagt man dann nur: Adresse wie geladen.« Zudem haben auch Zeugen die Möglichkeit, sich anwaltlich beraten zu lassen und die Adresse des Anwalts als ladungsfähige Anschrift anzugeben. »Gerade wenn ein Umzug ansteht, ist dies sinnvoll, damit die aktuelle Adresse nicht in den Akten auftaucht«, rät Braß. Wer ein Aufeinandertreffen mit den Angeklagten verhindern möchte, kann am Amtsgericht Leipzig zudem die Wartezeit bis zur Aussage in einem Zeugenzimmer überbrücken.

Die Bedeutung der Zeugen betont allerdings auch die Opferberatung Leipzig: »Zeugen sind sehr wichtige Beweismittel in einem Strafverfahren und unverzichtbar für den Richter«, auch wenn für die Betroffenen die Verpflichtung nicht immer nachvollziehbar sei. Erst recht nicht, wenn diese Verpflichtung zur Daueraufgabe wird.


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