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Stadtleben

Wer in den Sumpf brüllt

Über Wohnraum darf frei entschieden werden

  Wer in den Sumpf brüllt | Über Wohnraum darf frei entschieden werden

Die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft hat einen Bericht zu den Wohnungsanfragen von Geflüchteten veröffentlicht, eine Boulevardzeitung greift ihn auf. Mit der Genauigkeit nimmt sie es dabei nicht so streng, mit den Ressentiments allerdings schon. Ein Kommentar

»Meine Freiheit muss noch lang nicht deine Freiheit sein« – was Georg Kreisler einst so zynisch besang, gilt bei der Bild Zeitung auch für die Wahl des Wohnraums. So muss man es zumindest annehmen, liest man die Nachricht in der Leipziger Ausgabe über die Zahlen aus dem Quartalsbericht der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) mit dem Titel »Warum Asylbewerber Leipziger Wohnraum ablehnen«.

Der Bericht, den der Bild-Autor Trümper dort ausschlachtet, stammt von der LWB im Auftrag der Stadt Leipzig. Er gibt Auskunft über die Wohnungsanfragen von Geflüchteten bei der Wohnungsbaugesellschaft, darunter die Höhe der Quadratmeterzahl und den Stadtteil der angefragten Wohnungen. Und außerdem eben: die Gründe für die Entscheidung gegen eine Wohnung. Gelistet werden hier eine zu weite Entfernung von der Innenstadt, die fehlende Ausstattung mit einem Lift und andere individuelle Ansprüche.

Eigentlich müsste man fragen: Wen interessierts? Natürlich ist das nur eine Suggestivfrage, denn die Bild weiß genau, wen das interessiert. Ein Blick in die sozialen Medien reicht, um zu begreifen, wessen Geistes Kind sich in seiner Nachricht widerspiegelt: Schnell hat sich die Information im rechten Sumpf verbreitet. In Zeiten der Pandemie nehmen die Menschen jede kleine Nachricht über Geflüchtete auf und verteilen sie weiter, von Unverschämtheit und Undankbarkeit ist die Rede.

Nimmt man die zwei(!) Seiten Bericht allerdings näher unter die Lupe, muss man feststellen, dass Trümper in seiner Meldung eine wichtige Information ausgelassen hat – ausgerechnet die über die Anzahl der Ablehnungen nach einer Besichtigung. Unter 80 Wohnungsanfragen im zweiten Quartal haben insgesamt 16 Bewerber eine Wohnung abgelehnt, unter anderem aus den genannten Gründen. Für die Bild ein Skandal.

Eine Wohnung im achten Stock ohne Fahrstuhl oder 10 Kilometer entfernt vom Arbeitsort – für die Bild und ihre Leserschaft sind das alles Situationen, mit denen sich Geflüchtete zufrieden zu geben haben. Man möge sich nur vorstellen wie der Autor des Textes einer 60-Jährigen Oma, die sich weigert, die Treppen einer Wohnung im zehnten Stock zu steigen, zuruft: »Du undankbare Alte«. Purer Quatsch? Vielleicht. Geflüchtete hingegen dürfen bei der Bild allerdings keine Anforderungen an eine Wohnung haben. Übliche Ansprüche an eine Wohnung werden kurzerhand zum Luxusgut erklärt.

Erst kürzlich hatte die Besetzung eines Hauses in Leipzig die Debatte um bezahlbaren Wohnraum wieder entfacht. Dabei geht es nicht nur um die Bezahlbarkeit, sondern um die Ansprüche an eine Wohnung. Wieviel Platz brauchen wir? Wo ist unser Lebensmittelpunkt? Wie wollen wir leben? Es sind diese Fragen, die Teil der Entscheidung über eine Wohnung sind. Statt sie sich zu stellen, wird das »Wir« abermals auseinanderdividiert, zu Lasten der vermeintlich Anderen – getreu dem Motto: »Meine Freiheit ja, deine Freiheit nein.«


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1 Kommentar(e)

Micha 16.10.2020 | um 17:53 Uhr

Die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB) ist keine Genossenschaft.