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Stadtleben

»900-Euro-Denkzettel« für Angriff auf Connewitz

Das nächste Urteil im Connewitz-Prozess ist gefallen

  »900-Euro-Denkzettel« für Angriff auf Connewitz | Das nächste Urteil im Connewitz-Prozess ist gefallen

Ein unglaubwürdiges Geständnis, Neonazis im Zuschauerbereich und ein Szeneanwalt zeugen davon, wie die juristische Aufarbeitung des Neonazi-Angriffes auf Connewitz am 11. Januar 2016 weiter gehen könnte.

Nach etwas mehr als zwei Stunden steht das Urteil am 13. Oktober 2020 fest: Maximilian W. aus Saalfeld muss eine geringe Geldstrafe für seine Beteiligung am Angriff auf Connewitz bezahlen. Im Einvernehmen unterboten Staatsanwältin und Richterin die bisher ebenfalls recht niedrigen Strafen für seine Mittäter. Als das Urteil verkündet wird, haben die Neonazis im Publikum den Sitzungssaal längst verlassen. Für sie war klar, dass es zu keiner Überraschung kommen würde und rauchten vor dem Gericht lieber eine Zigarette.

Für Kritiker ist damit ein neuer Tiefpunkt in der juristischen Aufarbeitung des 11. Januar 2016 erreicht. Der zeigt, wie sicher sich die Beteiligten am »Sturm auf Connewitz« inzwischen fühlen können.

Um 9 Uhr betritt der 24-Jährige Maximilian W. den Sitzungssaal 201. Hinter ihm liegt eine steile rechtsextreme Karriere: Vom gewalttätigen Jugendlichen, der jahrelang in seinem Heimatort Saalfeld mit Übergriffen auf Demokraten und Antifaschisten auffiel wurde er zum Mitorganisator verschiedener Rechtsrockkonzerte im Dunstkreis der sogenannten »Turonen«, einer in Thüringen ansässigen rechtsextremen Gruppierung mit Lederkutten.

Zu seiner Entourage gehören zwei Schlüsselfiguren der deutschen Rechtsrockszene: Der ebenfalls aus Saalfeld stammende »Turone« Steffen R. und Matthias M., der offenbar aus seinem Schweizer Exil zurückgekehrt ist. Der hagere Mann mit Silberblick und der stets lächelnde Glatzkopf sind die führenden Köpfe hinter den größten Rechtsrockkonzerten der letzten Jahre. Zweimal konnten sie rund 6000 Neonazis anlocken. Mit dem »Rock gegen Überfremdung III« fand ihre Erfolgsserie 2018 ein jähes Ende, als die Polizei in Apolda das als Kundgebung angemeldete und mehr schlecht als recht improvisierte Konzert auflöste, nachdem frustrierte Neonazis einige Beamte angegriffen hatten. Trotzdem können die beiden Szene-Eventmanager das rufschädigende und finanzielle Debakel angesichts der bisherigen Einnahmen im mutmaßlich mittleren fünfstelligen Bereich wohl verschmerzen. Außerdem bleibt ihr Hauptbetätigungsfeld Thüringen laut der mobilen Beratung in Thüringen »auch weiter Rechtsrock-Hotspot«.

Die Prozesse gegen über 200 mutmaßliche Täter des Angriffs, fördern immer wieder zutage, wie vernetzt die rechtsextreme Szene ist und welche Rolle der Kampfsport und Hooligans dabei spielen. Auch diese Verhandlung ist dafür ein aufschlussreiches Beispiel.

Szeneanwalt für Szenemänner

Den zweiten Angeklagten Felix R. führen Justizbeamte in Handschellen vor. Er war im Juli wegen Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden und erwartet noch weitere Prozesse. Die Begrüßung mit dem Mitangeklagten fiel vertraut aus. Immerhin gibt es Berichte über gemeinsame Angriffe auf Menschen in Saalfeld. Die jungen Männer gehörten auch zur »Anti-Antifa Ostthüringen«. Die versuchte in die Fußstapfen des »Thüringer Heimatschutzes«, dem Nährboden für den NSU, zu treten.

Bei vergangenen Strafverfahren ließen sich die Angeklagten von demselben Saalfelder Rechtsanwalt verteidigen, der diesmal nur W. verteidigen kann. Da Mehrfachverteidigung verboten ist, musste sich R. um Ersatz bemühen. Mit Günther Herzogenrath-Amelung hat er einen in der rechtsextremen Szene beliebten Anwalt gefunden. Der Regensburger Jurist ist Teil des sogenannten »Deutschen Rechtsbüros«, welches eine »Selbsthilfegruppe« sein will, welche die »Grundrechte politisch unkorrekter Deutscher« schütze. Damit reiht sich der 23-jährige Gewalttäter R. in eine Reihe bekannter Mandanten ein, die über NPD-Parteifunktionäre bis zum NS-Kriegsverbrecher Priebke reicht.

Am 13. Oktober rattert die Staatsanwältin die einzelnen Sachbeschädigungen der Anklage im Gesamtwert von etwa 113000 Euro fein säuberlich herunter. Die Körperverletzungen beim »Sturm auf Connewitz«, über die der kreuzer berichtete finden keine Erwähnung. Anschließend kündigen die Verteidiger unisono an, dass es heute weder Einlassungen gebe, noch Fragen beantwortet werden würden.

In einem Rechtsgespräch zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Richterin wird beschlossen, das Verfahren gegen R. abzutrennen. Gegen ihn läuft noch ein Berufungsverfahren. Ohne Urteil führen die Justizbeamten R. aus dem Saal, sein Anwalt nimmt im Publikum Platz.

Neue Ausrede als Geständnis

Für W. wird ein Deal ausgehandelt. Voraussetzung ist, dass er doch eine Einlassung abgibt. Sein Anwalt erklärt, dass W. erst »kurz vor der Festnahme zur Gruppe hinzugestoßen« und »nur kurze Zeit mitgelaufen« sei. W. habe keine Gewalttaten verübt und auch keine Waffen bei sich gehabt. Damit bestätigt der Anwalt lediglich das, wofür W. im Gerichtssaal sitzt: Am 11. Januar 2016 wurde er schwarz gekleidet mit einem »Gott mit uns«-Schal in Connewitz als Teil des rechtsextremen Mobs festgenommen. Für die Staatsanwältin ist es dennoch ein »rudimentäres Geständnis«:

Dass W. erst zur Gruppe gestoßen sei, als diese damit beschäftigt war, weite Teile der Wolfgang-Heinze-Straße zu zerlegen, ist eine neue Ausrede. Andere Täter behaupteten in ihren Einlassungen, sie seien nur mitmarschiert, weil sie zu viel Angst gehabt hätten, sich von dem marodierenden Mob abzusetzen. Connewitz sei schließlich ein linksalternatives Szeneviertel. Offenbar muss W. mit besonderem Heldenmut gesegnet sein, wenn er ohne Gruppe dort unterwegs war. Dieser augenfällige Widerspruch ließ Staatsanwältin und Richterin nicht stutzig werden.

Die Richterin gibt der Staatsanwältin Gelegenheit, Fragen an die Verteidigung zu stellen. Die wirkt wenig motiviert, als sie sich erkundigt, ob sie überhaupt mit Antworten rechnen dürfe – was vom Anwalt verneint wird. Weitere Beweisstücke und Urkunden werden als aus den Akten bekannt vorausgesetzt. Den als Zeugen geladenen Polizisten ruft die Richterin nur auf, um ihn noch in der Tür stehend zu entlassen. Keiner der Beteiligten will ihn anhören oder befragen. Nicht interessiert ist das Gericht an der Motivation von W., warum er sich am Landfriedensbruch in Connewitz beteiligt hat. Seine politische Einstellung spielt trotz einschlägiger Vorstrafen bei der Befragung und dem Urteil überhaupt keine Rolle.

Dominanzgesten ins Publikum

Die vielen Verfahrenspausen nutzt W. für Dominanzgesten. Er lässt seinen Blick mehrfach über die Handvoll Menschen im Publikum schweifen, die sich antifaschistisch engagieren. Besonders kalt taxiert er die anwesende Linken-Abgeordnete im Thüringer Landtag Katharina König-Preuss, die dort gegen Neonazis aktiv ist.

In ihrem Plädoyer schließt sich die Staatsanwältin der vier Jahre alten Empfehlung der Saalfelder Jugendgerichtshilfe an und fordert eine Geldstrafe. Sie könne bei ihm »keine schädlichen Neigungen« erkennen – dass die politische Dimension im Verfahren ignoriert wurde, spielt bei dieser Einschätzung sicher eine Rolle. Das »ostentative Mitmarschieren« im »gewaltbereiten Mob« sei, so die Staatsanwältin, im linken Stadtteil »provozierend«. Bei einer solchen Vorlage bleibt dem Anwalt nur noch, eine monatliche Ratenzahlung zu fordern. Postwendend ergeht das Urteil: 900 Euro Geldbuße, zu zahlen in neun Monatsraten. Nach der langen Zeit könne man erzieherisch nichts mehr bei dem Verurteilen erreichen, ihm lediglich einen »Denkzettel« erteilen. Allerdings hieß das bisher, dass das Amtsgericht Leipzig auch unter Anwendung des Jugendstrafrechts Bewährungsstrafen verhängte. Wenig später steht W. mit seinen Neonazi-Kumpanen feixend vor dem Gerichtsgebäude.

Mit dem Urteil gilt der einstige Verfahrensdeal nicht mehr: Bisher gab es eine Bewährungsstrafe gegen unglaubwürdige Geständnisse. Nach über viereinhalb Jahren und zahlreichen Prozessen geht selbst der kritischsten Öffentlichkeit die Puste aus und die weitere Aufarbeitung durch die Justiz kann versanden. Eine gute Nachricht für die knapp 100 Hooligans und Rechtsextreme, die sich noch immer nicht vor Gericht verantworten mussten. Eine schlechte für die Geschädigten des Überfalls auf Connewitz, die engagierte Zivilgesellschaft und alle Menschen, die weiterhin von den »Tätern des 11. Januar« angefeindet werden.


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