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Stadtleben

Neue Allgemeinverfügung für Leipzig

Neue Corona-Regeln in Leipzig

  Neue Allgemeinverfügung für Leipzig | Neue Corona-Regeln in Leipzig

Glühwein, Demonstrationen, Maskenpflicht. Das darf man ab Donnerstag noch, das wird verboten. Ein Überblick.

In Leipzig gelten ab Donnerstag schärfere Corona-Regeln. In einer Pressemitteilung nannte die Stadt als Grund für die härtere Allgemeinverfügung, die zunehmend kritische Situation in den Krankenhäusern, in denen das Personal an der Grenze der Belastbarkeit arbeite. Die Änderungen betreffen hauptsächlich den Alkoholverkauf und die Maskenpflicht.

Konnte man sich bisher noch den weihnachtlichen Glühwein an verschiedenen Stellen »to go« kaufen, ist eine Abgabe von Glühwein und anderen alkoholischen Heißgeträgen nun im gesamten Stadtgebiet und rund um die Uhr verboten.

Zwischen 22 und 6 Uhr morgens darf sogar überhaupt kein Alkohol verkauft werden. Das betrifft sowohl Gaststätten, als auch Tankstellen und Spätis. Cornern bis in die Nacht ist damit wohl erst einmal Geschichte. Ein komplettes Alkoholverbot hat die Stadt auf ausgewiesenen Plätzen und Innenstadtbereichen ausgesprochen: Das betrifft den Augustusplatz, Marktplatz, Richard-Wagner-Platz, Wilhelm-Leuschner-Platz, Willy-Brandt-Platz, Burgplatz, Kurt-Masur-Platz, Nikolaikirchhof und Thomaskirchhof.

Auf diesen Plätzen gilt auch zwischen sechs Uhr morgens und 24 Uhr die Maskenpflicht.

Für mögliche Versammlungen, also zum Beispiel Demonstrationen gilt, dass sie  nur ortsgebunden und mit maximal 500 Personen stattfinden dürfen.

Schulen bleiben zwar weiter geöffnet, Einrichtungen der Erwachsenenbildung müssen aber auf Onlinebetrieb umstellen.

Die neue Verordnung gilt bis zum 28. Dezember, also sogar länger als die Regeln, die vom Bund und Ländern vor kurzem verabschiedet wurden.


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