Ab Montag ist es soweit. Sachsen macht den Anfang und geht in den Lockdown. Das ist noch erlaubt und hier kann man noch einkaufen.
Am Freitag hat die sächsische Regierung neue Corona-Regeln beschlossen und mit ihnen einen Lockdown in Sachsen verordnet. Die Folgen sind weitreichend. Das öffentliche Leben ist weitestgehend eingestellt und auch Silvester wird es in Leipzig ruhig bleiben.
Einkaufen
Darüber hinaus hat die sächsische Landesregierung beschlossen, alle Ladengeschäfte zu schließen. Ausnahmen bilden, wie schon im Frühjahr nur Geschäfte, die für den Alltag notwendig sind. Laut der Verordnung sind das folgende:
- Lebensmittelhandel
- Tierbedarf
- Getränkemärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Apotheken
- Drogerien
- Sanitätshäuser
- Optiker
- Hörakustiker
- Sparkassen und Banken
- Poststellen
- Reinigungen
- Friseure
- Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs
- Verkauf von Weihnachtsbäumen
- Tankstellen
- Wertstoffhöfe
- Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen
- selbstproduzierende und -vermarktende Baumschule
- Gartenbaubetriebe und Floristen
Aktuell dürfen Friseure zwar noch öffnen, aber durch die verschärften Verordnungen auf Bundesebene müssen auch die am Mittwoch schließen. Die Bundesregierung hat zusätzlich auch verboten, Feuerwerkskörper zu verkaufen.
Schulen und Kitas
Bis auf eine Notbetreuung werden alle Schulen und Kitas ab Montag geschlossen. Die Kinder sollen so vor Weihnachten nicht für eine Verbreitung des Virus sorgen. Das Formular für den Antrag zur Notbetreuung gibt es hier (Pdf-Link).
Bis zum 8. Januar bleiben Schulen und Kitas weiter geschlossen, aber es gilt eine "häusliche Lernzeit".
Kontaktbeschränkungen
Auch weiterhin bleiben die bisherigen Regeln bestehen: Man darf sich mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht zählen. Weiterhin gilt aber eine sachsenweite Ausgangssperre. Man darf sich nur in einem Radius von 15 Kilometer von der Meldeadresse bewegen. Und das auch nur mit triftigem Grund. Die sind: der Weg von und zur Arbeit, der Einkauf, Arztbesuche oder Sport. Auch wer zu Ämtern muss oder Heiraten möchte, darf draußen unterwegs sein. Dabei sind maximal zehn Personen erlaubt. Bei landesweit fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gilt zwischen 22:00 und 6:00 Uhr früh eine Ausgangssperre. Zusätzlich gilt zu jeder Zeit an allen öffentlichen Orten eine Maskenpflicht und ein Verbot von Alkoholverkauf und -konsum.
Für Weihnachten gelten aber noch Ausnahmen: Ab 23. Dezember 12:00 Uhr bis 27. Dezember 12:00 Uhr sind Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis erlaubt.
Versammlungen
Hier gilt weiterhin: Demonstrationen müssen ortsfest stattfinden und dürfen maximal 1.000 Teilnehmer haben. Dann müssen natürlich alle eine Maske tragen. Sollte sich das Infektionsgeschehen in Leipzig aber verschlimmern, wird die maximale Teilnehmerzahl auf 200 und sogar 10 Personen begrenzt.