In Sachsen sind seit Ende März so gut wie alle Corona-Einschränkungen entfallen. Die Leipziger Hochschulen und die Universität gehen jedoch mit ihren eigenen Reglungen ins Sommersemester. Ein Überblick.
Universität Leipzig
Die Universitätsleitung hat Anfang der Woche ein neues Hygiene- und Infektionsschutzkonzept veröffentlicht. Dieses gilt bis zum 6. Mai und behält einige Regelungen bei, die ansonsten wegfallen würden. So gilt in den Gebäuden der Universität weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen unterschritten wird, sowie durchgehend während der Lehrveranstaltungen.
Die Lehrräume sollen wieder mit voller Kapazität genutzt. Die 3G-Regel entfällt. Diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht an den Lehrveranstaltungen nicht teilnehmen können, weil sie beispielsweise einem schweren Verlauf bei einer Erkrankung an Corona ausgesetzt wäre, sollen sich an das zuständige Studienbüro wenden.
Hochschule für Grafik und Buchkunst (HGB)
Hier gelten nur die Basisschutzmaßnahmen, die auch die sächsische Verordnung vorsieht. Somit entfällt sowohl die Maskenpflicht als auch die 3G-Zugangsregel.
Hochschule für Technik Wirtschaft und Kultur (HTWK)
An der HTWK bleibt die Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen, also in Fluren und Treppenhäusern, und in den Lehrräumen bestehen. Dozierende bilden eine Ausnahme, sie dürfen die Maske während der Veranstaltung abnehmen. Wie an der Universität und der HGB entfällt die 3G-Nachweispflicht und die allgemeine Testpflicht.
Hochschule für Musik und Theater (HMT)
»Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass die Corona-bedingten Krankmeldungen auch an der HMT Höchststände erreichen«, hieß es in einer Pressemitteilung der HMT vom 28. März. Aus diesem Grund würden sie »nicht alle Freiheiten nutzen, die die sächsischen Verordnungen bieten – als Hochschule haben wir das Recht, zu eigenen Regelungen zu kommen«. Die Auslastung der Lehrräume wird vorerst nicht erhöht. Zudem gilt weiterhin die Maskenpflicht zum und vom Platz bei Veranstaltungen und auf allen Verkehrsflächen.
Seminare und Vorlesungen können in Präsenz stattfinden, wenn es inhaltlich und technisch geht, sollten sie aber online angeboten werden. Die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz ist aufgehoben, bei Lehrveranstaltungen gilt sie aber weiter.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) warnt vor der vermeintlichen Normalität. Zusätzlich zu den Maßnahmen zum Infektionsschutz fordert sie Ausgleichsregelungen für Studierende. »Denn egal, ob durch Quarantäne, unzureichenden Schutz, weil eine Impfung nicht möglich ist, oder die Nachwirkungen der Pandemie – ein normales Studium ist für viele Studierende leider immer noch nicht möglich«, findet Paul Senf, Sprecher der KSS.