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Politik

Abschiebung missglückt – »Behörden gekränkt«

Nach Protesten wird die Abschiebung Mohammad K.s ausgesetzt – und die Polizei geht gegen die Protestierenden vor

  Abschiebung missglückt – »Behörden gekränkt« | Nach Protesten wird die Abschiebung Mohammad K.s ausgesetzt – und die Polizei geht gegen die Protestierenden vor

An einem Dienstagvormittag halb elf erhält Sandra aus der Unterstützerinnengruppe »Mohammad bleibt« einen Anruf: »Hier stehen gerade zwei Polizisten vor der Tür. Ich habe Angst«, sagt ihr Mohammad K. Der Jordanier, der bis zum Entzug seiner Arbeitserlaubnis in einer Bäckerei arbeitete, soll an diesem 13. September 2022 aus der Südvorstadt abgeschoben werden.

Als sie schließlich vor der Tür des 27-Jährigen eintrifft, erklären ihr Polizisten auf Nachfrage: »Hier gibt’s kein Problem. Wir nehmen den jetzt mit.« Rund um das Haus versammeln sich von da an Menschen. Gegen 12 Uhr sperrt die Polizei die Alfred-Kästner-Straße zwischen Bernhard-Göring- und Karl-Liebknecht-Straße. Passantinnen und Passanten sowie die Presse sollen den Bereich verlassen. Der kreuzer wird festgesetzt, weil ein Polizist die richterliche Beschlagnahmung von Videoaufnahmen beantragt – erfolglos.

Menschen aus der Nachbarschaft, die den Einsatz im Hof beobachten wollen, werden im weiteren Verlauf einzeln herausgeführt. Eine von ihnen, Eva, wird dabei um ihre Personalien gebeten. Als sie dies verweigert, wird die junge Frau von drei Beamten zu Boden gebracht und nach ihrem Ausweis durchsucht. Die Beamten knien auf ihr, die »Sie tun mir weh!« sagt. Die Frau trägt Schürfwunden an Rücken und Schulter davon.

Unterdessen werden Teilnehmende der inzwischen angemeldeten Versammlung auf der Karli von einem Autofahrer mit einem Baseballschläger bedroht. Die Polizei schreitet nur zögerlich mit den Worten »Ah, jetzt braucht ihr uns« ein. Die Keule wird konfisziert. Gegen 17 Uhr wird Mohammad K. schließlich vom SEK unter falschen Zusicherungen aus der Wohnung gelockt und gewaltsam festgesetzt. Aufgrund selbst zugefügter Verletzungen kommt er in die Uniklinik.

Am nächsten Tag verfolgt die Polizei mehrere Personen, die gegen die Abschiebung protestiert haben. Nachbarin Eva etwa wird wie zwei weitere Schülerinnen nach einer Demo vor der Ausländerbehörde abgefangen. Ihre Personalien werden aufgenommen. Tatvorwurf: »Widerstand«.

Auf der Georg-Schumann-Straße geraten am Protest gegen die Abschiebung beteiligte Schülerinnen in eine Kontrolle. Als ein Passant filmt, wie sie barfuß und mit gespreizten Armen und Beinen am Polizeifahrzeug durchsucht werden, gerät er selbst in eine Kontrolle. Auf die Frage nach der Rechtsgrundlage wird ihm erklärt, dass es sich um ein Kontrollgebiet handele. Als er dies bezweifelt, lautet die Begründung »Nutzung eines elektronischen Gerätes auf dem Fahrrad«. Auch er muss die Schuhe ausziehen. Der Bußgeldbescheid über 55 Euro soll per Post kommen.

In der Südvorstadt wird eine weitere Schülerin unmittelbar vor ihrer Schule von der Polizei angehalten. Ihr wird im Zusammenhang mit der Abschiebung »Nötigung im Straßenverkehr« vorgeworfen. Auch sie muss ihre Personalien angeben und Fotos von sich machen lassen.

Aicha wird ebenfalls Augenzeugin der Abschiebung. Als sie am Folgetag gerade eine Seniorin im Rollstuhl schiebt, betreten zwei Beamte den stationären Pflegedienst im Umland, in dem sie arbeitet. Ihr werden Fotos vorgehalten und sie wird nach Namen der abgebildeten Personen gefragt, die während des Abschiebeversuchs um sie herumstanden. Sie verweist auf ihre Klientin und bittet die Beamten, Anfragen zukünftig schriftlich zu stellen.

Ihren vorläufigen Höhepunkt haben diese Maßnahmen rund um eine Gegendemo zu Querdenkern am 26. September: »Polizei nimmt brutal einen jungen Antifa fest weil er angebl. an Sitzblockaden gegen die versuchte Abschiebung teilnahm. Anhand der lackierten Fingernägel habe man ihn erkannt. Noch vor Ort wird klar, dass er zu dieser Zeit in der Schule war«, lautet eine Zusammenfassung dazu auf Twitter.

Die Polizei bestätigt auf kreuzer-Anfrage: »Beamte des Einsatzzuges Zentrale Dienste erkannten […] während einer Versammlung […] einen weiteren Tatverdächtigen des Verstoßes der Nötigung im Straßenverkehr in Verbindung mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vom 13. September 2022 in der Leipziger Alfred-Kästner-Straße und unterzogen ihn polizeilichen Maßnahmen.« Weiterhin werde mitgeteilt, dass »gegenwärtig im Ermittlungsverfahren der Nötigung im Straßenverkehr in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen zwei minderjährige […] Tatverdächtige, mehrere bekannte volljährige Tatverdächtige sowie unbekannte Tatverdächtige« ermittelt werde.

Mohammad K.s Abschiebung ist vorerst ausgesetzt. Sein Anwalt Robin Michalke stellt dazu fest: »Freistaat und Stadt haben mit aller Gewalt versucht, einen Menschen aus seinem Leben zu reißen. Man könnte nun auf den bösen Gedanken kommen, dass man sich aufgrund der gescheiterten Abschiebung in den Behörden gekränkt fühlt.« Nun gegen einen Teil der Stadtgesellschaft vorzugehen, der sich friedlich ein anderes Zusammenleben wünsche, gehe »an der Realität vorbei«, sagt er.


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