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Kein geschützter Beruf

In Deutschland gibt es keine amtlichen Presseausweise – was zu Missbrauch führt 

  Kein geschützter Beruf | In Deutschland gibt es keine amtlichen Presseausweise – was zu Missbrauch führt   Foto: DJV

Journalist oder Journalistin darf sich in Deutschland jeder und jede nennen. »Die Berufsbezeichnung Journalist und der Zugang zum Beruf sind in Deutschland nicht geschützt oder reguliert – aus gutem Grund. Aus unserer Sicht sollte es hier auch keinen restriktiven Zugang geben«, sagt Lars Radau, Geschäftsführer des sächsischen Landesverbands des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV). Der Grund, auf den Radau hinweist, ist historischen Ursprungs: Zum Aufbau ihres totalitären Staatsapparates nahmen die Nationalsozialisten eine »Gleichschaltung« der Medien vor. Wer im Journalismus arbeiten wollte, musste ab 1933 der sogenannten »Pressekammer« beitreten. Mitglied konnte nur werden, wer über das Regime unkritisch berichtete. Berichterstattung, die nicht im Sinne der Nationalsozialisten war, wurde mit Ausschluss aus der Kammer und Berufsverbot bestraft, unliebsame Medienschaffende wurden teilweise auch verfolgt und ermordet.  

Aus diesen Erfahrungen zog die junge Bundesrepublik ihre Konsequenzen: Fortan war die Tätigkeit im Journalismus nicht mehr an die Mitgliedschaft in einer Kammer geknüpft, wie es etwa bei Anwälten oder Architektinnen der Fall ist. Dennoch gibt es einen Weg, sich als Medienschaffender auszuweisen. Gemeinsam mit der Innenministerkonferenz schloss der Deutsche Presserat 2016 eine Vereinbarung über die Ausstellung des bundeseinheitlichen Presseausweises. Seit 2018 stellen sechs Verbände diesen Presseausweis aus, neben dem DJV auch der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), der Medienverband der freien Presse (MVFP), der Berufsverband der Fotojournalist:innen und Fotograf:innen (Freelens) und der Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS). 

Das Geschäft mit dem Presseausweis

»Wir als Verband prüfen vor der Ausgabe von Presseausweisen, ob Personen tatsächlich hauptberuflich als Journalisten tätig sind oder nach journalistischen Kriterien arbeiten«, sagt Radau vom DJV. »Das nehmen wir ernst – und so ist der Ausweis ein Angebot und ein Indiz dafür, es mit seriösen Kolleg:innen zu tun zu haben.« Der bundeseinheitliche Presseausweis erleichtert es Medienschaffenden unter anderem, Informationen von Behörden oder Zugang zu gesperrten Bereichen zu erlangen, etwa auf Demonstrationen. 


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