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Misstöne an der Uni Leipzig

Universitäres Outsourcing wider demokratische Regeln: Auslagerung der Musikpädagogik beschlossene Sache?

  Misstöne an der Uni Leipzig | Universitäres Outsourcing wider demokratische Regeln: Auslagerung der Musikpädagogik beschlossene Sache?

Die Lehramtsausbildung für Musiklehrer soll ab dem Wintersemester 2008/09 an die Hochschule für Musik und Theater (HMT) verlagert werden. Seit über einem Jahr verhandeln der Fakultätsrat der Geschichte-, Kunst- und Orientwissenschaften (GKO) mit dem zuständigen Dekan und dem Rektoratskollegium über einen Kooperationsvertrag mit der HMT.

Die Lehramtsausbildung für Musiklehrer soll ab dem Wintersemester 2008/09 an die Hochschule für Musik und Theater (HMT) verlagert werden. Seit über einem Jahr verhandeln der Fakultätsrat der Geschichte-, Kunst- und Orientwissenschaften (GKO) mit dem zuständigen Dekan und dem Rektoratskollegium über einen Kooperationsvertrag mit der HMT.

Ursprünglich sollten die Pläne zur Umgestaltung des Instituts für Musikpädagogik jenseits der Mitbestimmungsrechte von Fakultät und Senat zwischen Dekan und Rektorat entschieden werden. Die Sache schien zu unbequem, um Mehrheiten zu gewinnen. Schließlich sind mehrere hundert Studierende und zahlreiche Institutsmitarbeiter betroffen. Allein das Engagement der Studierendenvertretung erzwang die Einhaltung demokratischer Rechte – mithilfe eines Anwalts.

Vor einer Woche traf sich nun der Fakultätsrat zur Formulierung der erkämpften Stellungnahme. Die Sitzung wurde von einer studentischen Mahnwache begleitet. Singend taten die Studierenden ihren Protest gegen die Pläne kund: »Wo man singt, da lass dich ruhig nieder!« Doch die im Sitzungssaal Platzierten erreichte noch eine zweite Botschaft: Per E-Mail unterrichtete das Rektorat die Fakultätsvertreter, dass es von der Zustimmung zum Kooperationsvertrag ausgehe und die Auslagerung der Musikpädagogik beschlossene Sache sei. Das Gremium, entrüstet über diese Willkür, beschloss statt einer Stellungnahme eine Sonderfakultätsratssitzung in der kommenden Woche. Georg Teichert, der dort die studentischen Interessen vertritt, ist fassungslos: »Es kann nicht sein, dass die Mitbestimmungsrechte einfach übergangen werden. Wir prüfen jetzt mit einem Anwalt die Chance auf eine einstweilige Verfügung, um dem Rektorat die Durchsetzung des Beschlusses zu verbieten.«

Studierendenvertreter und Fakultätsrat müssen unter Androhung von Klagen juristisch erzwingen, was laut Hochschulgesetz ihr gutes Recht und ihre Pflicht ist: die Sicherung des Lehrangebots und Unterbreitung von Vorschlägen bei der Umstrukturierung von Instituten. Beim Umschiffen demokratischer Verfahrensregeln hat die Yacht Leck geschlagen. Das soll schon mal vorkommen, wenn das große Schiff den scheinbar kleinen Eisberg ignoriert.


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