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Stadtleben

Menscheln im Jobcenter

Uwe Bückner muss zahlen, weil er seinen Witz auf dem Arbeitsamt öffentlich zeigte

  Menscheln im Jobcenter | Uwe Bückner muss zahlen, weil er seinen Witz auf dem Arbeitsamt öffentlich zeigte

Wer heimlich andere Leute filmt und diese Aufnahmen veröffentlicht, macht sich strafbar. Das kann Ärger geben und teuer werden, im Zweifel wird es gewissermaßen doppelt bestraft. Uwe Brückner, Showmaster, Satiriker und hinter dem Tresen von Tante Manfred, der Kneipe im Neuen Schauspiel, zu finden, kann davon ein Lied singen.

Im Jobcenter haben er und seine Vermittlerin ein Gespräch geführt. Dieses Gespräch hat er aufgezeichnet und den Film in seiner berühmten Show »Über Brücken« im Neuen Schauspiel gezeigt. Inhaltlich war das wohl unverfänglich, vor allem für die Vermittlerin: Nachdem die Bild getitelt hatte, dass wir Papst sind, also mithin Uwe Brückner auch, hatte dieser sinngemäß argumentiert, dass er als Papst für sämtliche Jobs überqualifiziert sei und er mindestens ein bestimmtes Niveau beim Stundenlohn erwarte. Die Vermittlerin hat wohl versucht, seine Erwartungen ein wenig herunterzuschrauben und an die Realität anzupassen.

Ausschnitte dieses Gesprächs haben letzten Februar etwa 50 Leute während der Show gesehen; an dieser Stelle kann nur auf Nacherzählungen zurückgegriffen werden, weil es das filmische Material nicht mehr gibt. Das hat etwas damit zu tun, dass ein Kollege der Jobvermittlerin von Brückner in der Show Gast war. Der unterrichtete seine Kollegin von dem, was er gesehen hatte. In der Konsequenz musste Brückner sich letzten September wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes vor dem Amtsgericht verantworten und wurde zu 90 Tagessätzen à sieben Euro verurteilt. In diesem Zuge bekam auch die Vermittlerin einen Namen, der in der Presse zu lesen war. Heike P. verklagte Brückner zusätzlich auf Schmerzensgeld. Ihr Schmerz: Seit dem Vorfall ist sie arbeitsunfähig, wie sie Ende Dezember vor Gericht und unter einzelnen Tränen erklärte. Sie forderte 2.500 Euro, der Richter entschied, dass Brückner 1.250 Euro zu zahlen habe und außerdem die Hälfte der Rechtsanwaltskosten, nämlich 364,50 Euro, übernehmen muss. Frau P.s Frage, was denn mit dem Selbstbehalt für ihre Rechtsschutzversicherung sei, blieb ohne Antwort beziehungsweise die damit sicher verbundene Bitte nicht gehört. Dabei wollte Brückner mit den Filmausschnitten nur mitteilen, »dass es im Jobcenter menschelt«. So richtig menschelnd sind die zu zahlenden Beträge eher nicht. Hinzu kommen für Brückner, der sich selbst verteidigt hat, die Gerichtskosten in noch unbekannter Höhe, die sich wohl auf einen kleinen dreistelligen Betrag belaufen werden.

Am 20. Februar jährt sich das erste Anwaltsschreiben, das Brückner in punkto Menscheln im Jobcenter erhalten hat. Gleichzeitig ist an diesem Tag sein Geburtstag. Im Tante Manfred wird in das Doppeljubiläum reingefeiert: »Zum Zwecke der Verarbeitung meines Leides – und das tut es mir«, wie Brückner es ausdrückt.


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