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Politik

Acht Monate Haft für Messerzieher

Gericht verurteilt Kevin D., weil er Gegendemonstranten von Legida angriff

  Acht Monate Haft für Messerzieher | Gericht verurteilt Kevin D., weil er Gegendemonstranten von Legida angriff

Das Amtsgericht Leipzig hat den mehrfach vorbestraften Kevin D. zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt – und damit länger, als die Staatsanwaltschaft forderte. Er hatte No-Legida-Demonstranten mit Pfefferspray und einem Messer angegriffen. Die Verteidigungsstrategie, dass das Messer eine E-Zigarette gewesen sei, ging nicht auf.

Die Anklage: Am 9.11.2015 soll D. nach der Beendigung einer Legida-Demonstration am Richard-Wagner-Platz Gegendemonstranten mit einem Pfefferspray attackiert haben. Bereits wenige Tage zuvor soll er nach einer Teilnahme einer Pegida-Demonstration am Leipziger Hauptbahnhof eine Gruppe von Gegendemonstranten bedroht und ein Messer gezückt haben. Beide Taten blieben nicht folgenlos.

So konnte D. schon am Tatabend im November durch Zeugenaussagen vor Ort überführt werden. Obwohl der Vorfall im Bahnhof anfänglich durch den sächsischen Verfassungsschutz sogar als »linksextremistischer« Angriff gedeutet wurde, blieb D. als Tatverdächtiger zurück. Ein freier Fotojournalist stellte kurz nach der Tat ein Video ins Internet, das D. zeigt, wie er aggressiv auf die Gruppe der No-Legida Demonstranten zuläuft, »Verpisst euch« ruft und mit einem Gegenstand wild gestikuliert. Wenig später fand sich dann auch der Name von D. und seine Vergangenheit in der rechten Szene in Leipzig im Internet. Infolgedessen warf die Staatsanwaltschaft D. nun versuchte gefährliche Körperverletzung, Mitführen eines gefährlichen Gegenstandes auf einer Demonstration sowie Nötigung vor.

Das Pfefferspray, das als Tatwaffe sichergestellt wurde, fand man nicht bei D. selbst, sondern bei einer dritten Person. Die Polizeibeamtin, die D. am 9.11.2015 kontrollierte, beschrieb eine skurrile Situation: Durch Aussagen eines Gegendemonstranten sei sie auf Kevin D. aufmerksam geworden. Als sie und ein Kollege sich D. schließlich näherten, beobachten sie, wie er einen kleinen Gegenstand an eine zweite Person weitergab. Genug Anlass, beide einer Personenkontrolle zu unterziehen. Währenddessen stellte sich ein Dritter hinter die beiden und versuchte das Pfefferspray vom Zweiten entgegenzunehmen. Ohne Erfolg: Es fiel es zu Boden und konnte von den Polizeibeamten sichergestellt werden.

Dass sich der Angeklagte selbst zu keiner Aussage hinreißen ließ, konnte das Urteil gegen D. jedoch nicht verhindern. Das Gericht hielt es für eindeutig erwiesen, dass D. an besagtem Tag Pfefferspray gegen No-Legida-Demonstranten eingesetzt hatte. Auch, dass D. am Leipziger Hauptbahnhof ein Messer gezückt hatte und damit Gegendemonstranten nötigte, den Bahnhof zu verlassen, sah das Gericht als erwiesen an. Die geladenen Zeugen, unter anderem der Fotojournalist, von dem das Video stammte, beschrieben eine sehr bedrohliche Situation. Auch wenn schon im Vorfeld immer wieder Gefahr von Legida-Demonstrationen ausging, war der Messerangriff eine neue Dimension.

Bizarr mutete auch die Verteidigungsstrategie von Anwalt Hohnstädter an. Immer wieder versuchte er, das Geschehen anders darzustellen. So soll Kevin D. kein, wie von den Zeugen beschrieben, zehn Zentimeter langes, mit Löchern versehenes Messer in der Hand gehalten haben, sondern eine E-Zigarette. Nicht nur auf den Zuschauerbänken sorgte dies während es Prozesses immer wieder für Erheiterung, selbst der Richter nahm in seiner Urteilsbegründung Bezug auf die vermeintliche löchrige E-Zigarette. Zynisch fragte er Hohnstädter, ob Rauchen mit löchrigen E-Zigaretten überhaupt möglich sei, versicherte aber im Nachgang der Verhandlung Nachforschungen anzustellen.

Am Ende war es auch das Vorstrafenregister von Kevin D., das die Strafe beeinflusste. Seit 1993 wurde D. vierzehn Mal, jedoch häufig nur auf Bewährung, verurteilt: unter anderem wegen Raub, schwerer Körperverletzung, Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. Nach der Verlesung zeigte sich selbst das Gericht von dieser Anhäufung beeindruckt und entschied sich zu einer Strafe, die noch über der von der Staatsanwaltschaft geforderten siebenmonatigen Bewährungsstrafe liegt. Mit der Begründung, eine weitere Bewährungsstrafe würde bei all den Vorstrafen vermutlich wenig erwirken, erhielt D. letztendlich acht Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Dies könnte jedoch nicht der letzte Besuch von D. vor einem Leipziger Gericht sein. Berichten zufolge soll auch er an dem Angriff am 11.01.2016 in Connewitz beteiligt gewesen ein.


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