Die jahrelange heimliche Überwachung von Mitarbeitern und Fans des Fußballvereins Chemie Leipzig ist viel mehr als nur eine Fußballsache, bei der es um gewaltbereite Hooligans geht. Sie zeigt, wie schnell jeder in die Fänge geheimer staatlicher Überwachung geraten kann – und wie wenig nötig ist, um Vertreter der Zivilgesellschaft einzuschüchtern. Inzwischen gibt es neue Details zu dem Fall.
Sogar ins Stadion des RB Leipzig hatte die Geschichte es geschafft: »Abhörskandal L.E. Abt. 26 des MfS lebt weiter« stand auf einem großen Banner während des Bundesliga-Spitzenspiels Bayern gegen RB im Mai. Aufgespannt hatten es die Fans des FC Bayern München. Sie bezogen sich auf die Stasi-Abteilung 26, die für Abhörmaßnahmen zuständig war.
Dass auch unter Journalisten in der Stadt irgendwas nicht in Ordnung ist, konnte man zeitgleich auf Facebook erahnen: »Verschlüsselung auf dem Telefon ist King«, schreibt da ein Leipziger Kollege, »da ja nun schon so viele betroffen sind.« »So krass. Unglaublich«, schreibt ein anderer darunter.
Auch Journalisten, Anwälte und Politiker abgehört
Ende April beschwerte sich der Träger des Leipziger Fanprojektes, die Outlaw gGmbh, öffentlich darüber, dass der Fansozialarbeiter des Fußballclubs BSG Chemie Leipzig abgehört worden war. Und zwar offenbar nur, weil er seinen Job machte: Kontakt zu den Fans des Fußballvereins zu -halten. Insgesamt waren 14 Menschen aus dem Umfeld des Vereins Ziel einer drei Jahre währenden Überwachungsaktion der Polizei. Auftraggeber waren die Staatsanwaltschaft Dresden und die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, ermittelt werden sollten laut Justizministerium Menschen, die »sich zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt im Jahr 2012 in Leipzig zu einer Vereinigung zusammengeschlossen haben, deren Ziel es war, durch wiederholte körperliche Angriffe auf politisch ›rechts‹ orientierte Personen im Raum Leipzig ›nazifreie‹ Räume zu schaffen«. Das Problem war nur, dass es diese kriminelle Vereinigung gar nicht gibt – und dass die Ermittlungsbehörden drei Jahre intensive Überwachung brauchten, um das herauszubekommen.
Von Herbst 2013 bis Ende Oktober 2016 wurde die Kommunikation von mindestens 240 Personen aufgezeichnet und ausgewertet, nur weil diese mit einem der 14 Überwachten telefoniert oder SMS-Nachrichten ausgetauscht haben. Oft taten sie dies im Rahmen ihres Jobs, so sollen Journalisten, Ärzte, Anwälte und Politiker darunter sein – alles Menschen, deren Kommunikation das Gesetz unter besonderen Schutz stellt. Ganz konkret sind unter den Mitabgehörten zum Beispiel ein Reporter eines großen regionalen Mediums und ein Leipziger Stadtrat. Insgesamt wurden mehr als 120.000 »Verkehrsdatensätze«, einzelne Telefonate, Textnachrichten und Verbindungsdaten, erhoben. Am 26. Oktober 2016 wurden die Ermittlungen ergebnislos eingestellt, man habe keine Hinweise auf eine Strafbarkeit der Beschuldigten entdecken können, antwortete Justizminister Sebastian Gemkow auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Landtag.
Nicht mal ein Anfangsverdacht
Die Ermittlungen torpedieren das für die Arbeit des Fanbetreuers wichtige Vertrauen zur Fanszene und zur Leipziger Polizei, mit der er kooperierte. Dabei handelte der Fanbetreuer, wie seine Kollegen deutschlandweit, im Rahmen einer Initiative der Innenminister selbst, des Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit 1993 – das letztlich zum Ziel hat, Gewalt zu verhindern. Darin wird betont, dass »die Basis für eine erfolgreiche Fanarbeit ein durch intensive Beziehungsarbeit aufgebautes Vertrauensverhältnis zur Zielgruppe« darstellt.
Ebenso schädlich wie das Abhören der de facto zu Unrecht Beschuldigten sind die Kollateralschäden, also die aufgezeichneten Telefonate und Kurznachrichten, die die Abgehörten mit völlig unbeteiligten Dritten geführt haben. Offenbar bedarf es selbst für Vertreter solcher Berufsgruppen wie Ärzte, Journalisten und Anwälte noch nicht mal mehr eines Anfangsverdachtes, um telefonisch abgehört zu werden und mit vollem Namen, Beruf, Adresse und sogar Inhalten der geführten Telefongespräche in Ermittlungsakten aufzutauchen. Da scheint der Stasi-Vergleich dann tatsächlich nicht mehr weit hergeholt und es stellt sich dringend die Frage nach der politischen Verantwortung für diesen Skandal. Diese liegt bei Justizminister Sebastian Gemkow, an dessen Weisung die Staatsanwaltschaften als Auftraggeber der Überwachung rechtlich gebunden sind.
Zwei Supernasen auf Schnüffeltour
Zusammen mit Innenminister Markus Ulbig, einem gelernten Fernsehtechniker aus Pirna, bildet Gemkow das Dream-Team der Massenüberwachung: Zwei Supernasen auf Schnüffeltour mit der Angewohnheit, bei realer Bedrohung komplett zu versagen. Denn als sich beispielsweise beim Fall al-Bakr ein echter Terrorist in ihren Zuständigkeitsbereich verirrte, ließen sie diesen nach haarsträubenden Pannen erst entkommen und verhinderten nicht, dass er sich ein paar Tage nach der Festnahme in seiner Zelle selbst vom Leben in den Tod brachte.
Derweil wird ein harmloser Fanbetreuer abgehört, werden Leute, die sich untereinander nicht mal kennen, in ein kriminelles Netzwerk imaginiert, um anschließend festzustellen, dass es eigentlich gar keine Hinweise auf Straftaten gibt. Das alles lässt auf Inkompetenz der Verantwortlichen schließen, auf ein Qualitätsproblem – und man muss sich fragen, ob die Kontrolle insbesondere der Staatsanwaltschaft Dresden durch das Justizministerium überhaupt funktioniert.
Hier müsste nach innen reformiert werden, stattdessen wird aber nach außen expandiert: So erhofft man sich vom Neubau eines Abhörzentrums in Leipzig (siehe Beitrag im aktuellen kreuzer 06/17) mehr Effizienz und sinkende Kosten bei der Überwachung. Minister Gemkow forderte zudem jüngst den Einsatz spezieller Computerviren, sogenannter Staatstrojaner, um auch die Kontrolle standardmäßig verschlüsselter Kommunikation über Dienste wie Whatsapp zu ermöglichen.
»Freundeskreise ebenso ausgespäht wie Essgewohnheiten und Liebeleien«
Vielleicht haben die Herren und Damen der Dresdner Staatsanwaltschaft einfach den Bezug zur Realität verloren. Vielleicht aber auch nicht, denn glaubt man der Stellungnahme des Vereins Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig (auch hier wurde abgehört), so fügt sich alles dann doch zu einem Zweck: »Ihr Ziel – die Errichtung eines Kontrollschirms über große subkulturelle Personenkreise ... haben die Ermittler erreicht« Und: »Freundeskreise, Persönlichkeitsprofile sind ebenso ausgespäht worden wie Essgewohnheiten, private Affären und Liebeleien.«
Wozu das alles? Anderswo fehlen Schulen und Kindergärten und hier wird das Geld sinnlos verpulvert, nur weil zwei inkompetente Politiker Phantomen nachjagen oder ihre Behörden nicht im Griff haben. Ist ein linker Fußballclub wirklich eine so große Bedrohung für den Freistaat Sachsen?
Einschüchternde Wirkung
Resultat der Überwachung ist auch ein Klima des Schweigens, in dem selbst die Opfer der Abhörmaßnahmen lieber ihren Mund halten, als in Verbindung mit den Ermittlungen gebracht zu werden. Der einschüchternde Aspekt der Überwachung zeigt Wirkung: Kein einziger Betroffener will derzeit öffentlich reden oder seinen Namen in der Zeitung lesen. Man hat, so der Tenor, die Befürchtung, in die linksextreme Ecke gestellt zu werden – beim Arbeitgeber oder in der Öffentlichkeit –, sollte herauskommen, dass man überwacht wurde oder auch nur ein Kollateralschaden dieser Überwachung war.
Auch der betroffene Verein hüllt sich in angstvolles Schweigen. So erklärte der BSG-Vorstandssprecher Dirk Skoruppa jüngst beim Fanabend, eine öffentliche Stellungnahme des Vereins würde jetzt »nur Wasser auf die Mühlen gießen«. Was genau er damit meinte, sagte er nicht, zu vermuten ist aber auch hier Angst vor Stigmatisierung, Angst davor, zum Beispiel bei Sponsoren in einem schlechten Licht dazustehen, wenn man die polizeiliche Überwachung von Vereinsmitstreitern an die große Glocke hängt.
Gelöscht oder nicht gelöscht?
Angeblich wurden die im Ermittlungsverfahren gesammelten Daten bis zum Jahresende 2016 gelöscht, teilte das Justizministerium mit. Allerdings, so lässt Minister Gemkow verlauten, »können diese Erkenntnisse und Hinweise nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften entsprechend auch für andere Verfahren genutzt werden«. Was, so könnte man ihn verstehen, bedeutet, dass sie vielleicht doch nicht gelöscht werden. Ob dies geschieht, könne »schon aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mitgeteilt werden«, denn: »Staatsschutzsachen dieser Dimension bedürfen besonderer Zurückhaltung bei der Weitergabe von Informationen.«
Der aktuelle Fall ist keineswegs eine Ausnahme. So hat man offenbar nichts gelernt aus den Ermittlungen gegen den Pfarrer Lothar König oder einem noch viel größeren Fehlschlag der sächsischen Ermittlungsbehörden, der unter dem Namen »Handygate« bekannt wurde. Dahinter steckte die jahrelange Suche der Staatsanwaltschaft Dresden nach der sogenannten »Antifa-Sportgruppe«, einer kriminellen Vereinigung, die angeblich organisiert rechte Akteure angegriffen hätte. Hier wurden unter anderem knapp eine Million Handydaten gesammelt, bis die Ermittler im Jahr 2014 zugeben mussten, dass es die Vereinigung schlicht nicht gibt. Dies stoppte sie aber offensichtlich nicht in ihrem Eifer.
Kontrollverlust
Ein Grund dafür ist das völlige Fehlen der Übernahme politischer Verantwortung in Sachsen. Es ist, anders ausgedrückt, ein Kontrollverlust der Zivilgesellschaft über Teile der Behörden und der Regierung. Es entsteht ganz langsam ein Klima der Angst und des Misstrauens, das mit dem aktuellen Fall in die Welt der Fußballfans und anschließend in die von Journalisten, Politikern, Sozialarbeitern und Anwälten hereinbricht.
Die Deutschen, besonders die Ostdeutschen, haben Erfahrungen. Sie haben gesehen, wie der Überwachungsstaat die Gesellschaft zerrissen hat. Das sollte eigentlich nie wieder passieren.
Dieser Text erschien auch im aktuellen kreuzer 06/17 und ist hier als PDF downloadbar.
UPDATE, 29. Mai: Laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion vom 24. Mai teilte das sächsische Justizministerium mit, dass mindestens ein Rechtsanwalt und zwei Journalisten unter den Abgehörten waren. Die sie betreffenden Aufzeichnungen seien »unverzüglich gelöscht« worden. Wie viele Mandatsträger oder sonstige Berufsgeheimnisträger tatsächlich abgehört wurden, kann die Behörde aber nicht sagen: »Eine vollständige Beantwortung der Frage ist nicht möglich. Eine Auswertung nach dem Beruf der von den Maßnahmen betroffenen Personen ist nicht erfolgt«, schrieb eine Vertreterin des Justizministers.
In einem Beitrag auf LVZ-Online vom heutigen 29. Mai bestreitet Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein derweil, dass der Telefonanschluss des Fansozialarbeiters abgehört wurde: Es »wurden weder Telefonanschlüsse von Personen ohne konkreten Straftatverdacht, oder von behördlichen Kontaktpersonen in der (Fan)sozialarbeit noch von beruflichen Geheimnisträgern überwacht«, sagte er der Zeitung.
Neue Details musste das Justizministerium auch zum Umfang und den Datenmengen der als erfolglos eingestellten Ermittlungen preisgeben. Demnach erließ das Amtsgericht Dresden insgesamt 26 Beschlüsse zur Telekommunikationsüberwachung. Dazu schreibt das Ministerium: »Allein zu einem Beschluss fielen – exemplarisch – 11.900 Datensätze an. Die Kommunikationsdaten hierzu umfassen insgesamt 23.907 Seiten, die einer Einzelauswertung unterzogen werden müssen.«