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Politik

Lehrstunde in Sachen Versammlungsfreiheit

Das Versammlungsverbot zu Silvester in Connewitz ist unrechtmäßig

  Lehrstunde in Sachen Versammlungsfreiheit | Das Versammlungsverbot zu Silvester in Connewitz ist unrechtmäßig

Nach einer Stunde der deutlichen Worte, in der beide Seiten ihre Standpunkte im Sitzungssaal I des Verwaltungsgerichts noch einmal vorgetragen haben, ist klar: Das Versammlungsverbot, das die letzten Jahre jedes Silvester für große Teile von Connewitz gegolten hatte, ist unrechtmäßig. Der Klage gegen das allgemeine Versammlungsverbot für die Silversternacht rund um das Connewitzer Kreuz wurde am Freitag stattgegeben. Die Stadt Leipzig hat am Ende der Verhandlungen das Anliegen der Kläger anerkannt.

Geklagt hatten der Politaktivist Marco Bras dos Santos und in einem Fall auch die Bürgerrechtlerin Gesine Oltmanns. Als Dos Santos zum Jahreswechsel 2015/16 zum ersten Mal von dem »Allgemeinen Versammlungsverbot« der Stadt hörte, entschied er sich zu einer Spontandemonstration. Der Titel: »Für ein Recht auf Versammlungsfreiheit«. Damals untersagte die Stadt, unter Berufung auf die Allgemeine Verfügung, die Demonstration. Dasselbe geschah wieder an den Silvestern 2016/17 und 2017/18.

Einen Umstand, den die Kläger und ihr Anwalt Reik Höfler nicht hinnehmen wollten. Sie zogen vor Gericht. Und gleich zu Beginn der Verhandlungen am Freitag machte die Richterin deutlich, wie hoch das Recht auf Versammlungsfreiheit einzuschätzen ist.

Für ein Verbot müssten zwei Voraussetzungen zweifelsfrei gegeben sein. Erstens: Gibt es zum Zeitpunkt des Erlasses konkrete Tatsachen, die auf eine Gefährdung durch eine Versammlung schließen ließen? Und zweitens: Wenn von einer Gefahrenlage auszugehen ist, ist es dann eine Lage, die die Polizei nicht in den Griff bekommen könnte?

Zu beiden Punkten, argumentierte die Richterin, und folgte darin der Argumentation der Kläger, habe die Stadt nicht ausreichend Dokumente vorgelegt. Mit deutlichen Worten kritisierte sie, dass Beweise, die auf eine konkrete Gefährdung hätten schließen lassen können, schlicht fehlten. »Die Beklagte weiß genau was für ein Versammlungsverbot erforderlich ist«, sagte sie. Und der Anwalt der Kläger ergänzte etwas später »Da wurde mit Kanonen auf Spatzen geschossen.«

Die Vertreter der Stadt wiesen dagegen auf die erhöhte Gefährdungslage zu Silvester hin und darauf, dass das Allgemeine Versammlungsverbot auch dazu gedient hätte, diese Lage im Griff zu behalten. Ein Argument, das die Richterin nicht gelten lassen wollte. Die chaotischen Verhältnisse am Connewitzer Kreuz in den letzten Jahren hätten nichts mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit zu tun gehabt. Die Stadt müsse andere Wege finden, Probleme, die dort unter Umständen auftauchen, zu lösen.

Eine deutliche Einschätzung, der sich die Vertretung der Stadt schließlich auch beugte. Dabei blieb als einziger Wermutstropfen für die Kläger, dass die Anerkennungen der Stadt über die Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung, sich nur auf die Jahre 2015/16 und 2016/17 bezogen. Für das Jahr 2017/18 fehlten dem Gericht die Unterlagen der Stadt.

Fraglich ist allerdings, ob diese ein Interesse daran hat, das ganze Prozedere noch einmal durchzugehen. Ein anderes Ergebnis scheint nämlich angesichts der Beweislage höchst unwahrscheinlich. Entsprechend frohgestimmt zeigt sich auch der Anwalt der Kläger, der am Ende des Tages konstatiert: »Der Stadt wurde heute eine Lehrstunde in Sachen Versammlungsfreiheit erteilt.«


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