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Politik

#le1101prozess: Deal? Deal!

Richterin, Staatsanwalt und Verteidigung einigten sich erneut auf Bewährungsstrafen

  #le1101prozess: Deal? Deal! | Richterin, Staatsanwalt und Verteidigung einigten sich erneut auf Bewährungsstrafen

Das Amtsgericht Leipzig scheint einen Umgang mit dem Prozessmarathon zum Überfall auf Connewitz Anfang 2016 gefunden zu haben: »Geständige Einlassungen« der Angeklagten gegen Bewährungsstrafen, lautete die Formel im dritten Prozess erneut. Erkenntnisse über Tathergang oder Hintergründe gab es hingegen nicht.

Danny W. muss noch einmal in sich gegangen sein: Zurück aus der Verhandlungspause, lässt der 24- jährige Klempner aus Wurzen erneut eine Erklärung durch seinen Anwalt Andreas Meschkat verlesen. Er habe an der Wiedebachpassage in Connewitz gewartet, sich den über 200 Rechtsradikalen angeschlossen und sei mit ihnen durch die Wolfgang-Heinze-Straße gezogen, mit den bekannten Folgen. Danny W. hat wohl erkannt, dass er eine mögliche Bewährungsstrafe verspielen könnte, denn er korrigiert sich mit dieser Erklärung selbst. Zuvor hieß es, er habe von den Ausschreitungen nichts mitbekommen und sei der Polizei als Unbeteiligter in der Auerbachstraße zufällig mit ins Netz gegangen.

Geständnisse nach Blaupause

Wie auch im zweiten #le1101 Prozess trafen Richterin Jana Höhme, Staatsanwalt Tobias Merkel und die Verteidigung bereits vor Beginn der Verhandlung eine Absprache, die eine Bewährungsstrafe zulässt - »geständige Einlassungen« der Angeklagten vorausgesetzt. Danny W.s luftiges Bild des unbeteiligten Beifangs der Polizei war wohl wenig erfolgsversprechend, darum das verspätete Geständnis nach Rücksprache mit seinem Anwalt.

W. und der mit ihm angeklagte Wurzener Lagerist Marcus L. folgten mit ihren Aussagen schließlich den Blaupausen der vorherigen Verhandlung: Unbekannte Handynummern und Personen von denen die Mobilisierung nach Connewitz ausging, »Schockstarre« bei Beginn der Zerstörungen und Angst vor Angriffen durch linksradikale Connewitzer. Sie hätten sich schlicht nicht allein durch Connewitz getraut, konnten also die Gruppe der Randalierer nicht verlassen. Laut den Aussagen W.s und L.s hielt sich diese Angst vor dem Zeitpunkt des Überfalls auf die Wolfgang-Heinze-Straße jedoch in Grenzen. Beide gaben an, schon ungefähr eine halbe Stunde vor den anderen Beteiligten in Connewitz unterwegs gewesen zu sein. Sie selbst hätten sich nicht an den Verwüstungen beteiligt und hatten mit einer normalen Demonstration gerechnet.

»Es will nicht jeder Beteiligte das, was Einige in der Gruppe machen.« - Andreas Meschkat, Verteidiger von Danny W.
Richterin Jana Höhme wertete die Aussagen als Geständnis und verurteilte beide Angeklagten zu jeweils anderthalb Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.500 Euro. Bei der Urteilsfindung seien positive Sozial- und Kriminalprognosen für beide Angeklagten zu berücksichtigen. Bereits kurz zuvor führte Staatsanwalt Merkel in seinem Schlussplädoyer aus, dass es sich bei Danny W. und Marcus L. nicht um politisch gefestigte Rechtsradikale handle, bei denen mit Wiederholungstaten zu rechnen sei.

Dass antifaschistische Aktivisten und Recherchen zumindest Marcus L. in Verbindung zu rechtsradikalen Gruppierungen und Bands bringen und ihn als mutmaßlichen Beteiligten des Angriffs auf Spieler und Fans von Roter Stern Leipzig 2009 in Brandis anführen, wurde in der Verhandlung nicht thematisiert. Anlass zur Nachfrage bot Marcus L. während der Beweisaufnahme selbst. Gegenüber Staatsanwalt Merkel bestätigte er seine Bekanntschaft mit Hooligans, es folgten jedoch keine weiteren Fragen.

Merkel: Herr L., kennen Sie Hooligans?

L.: Ja.

Merkel: Keine weiteren Fragen.


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