anzeige
anzeige
Politik

»Kann man machen«

Leipziger Gewerkschaftssprecher geht wegen Falschparkens ins Gefängnis – als Protestaktion

  »Kann man machen« | Leipziger Gewerkschaftssprecher geht wegen Falschparkens ins Gefängnis – als Protestaktion

Statt seinen Strafzettel über 15 Euro einfach zu bezahlen, ging ein Leipziger Gewerkschaftssprecher lieber für 24 Stunden ins Gefängnis. Auf diesem Wege wollte er auf die Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen aufmerksam machen.

Es wirkt wie eine Art Kurzurlaub im sächsischen Strafvollzug, den Marco Bras Dos Santos Anfang Oktober in Leipzig angetreten hat. Anstatt ein Bußgeld wegen Falschparkens in Höhe von 15 Euro zu bezahlen, zog der Sprecher der Gefangenengewerkschaft GG/BO es vor, auszuprobieren, was passiert, wenn er auf die Schreiben der Behörden nicht reagiert – und ging deshalb für 24 Stunden hinter Gittern.

Bras Dos Santos bezeichnet die Aktion als gezielten Protest gegen das Konzept der »Ersatzfreiheitsstrafen«, eine Praxis, die bundesweit üblich ist und laut ihm vor allem »extrem Prekarisierte« treffe. Während immer wieder die Überbelegung der Justizvollzugsanstalten beklagt wird, sitzen dort im Schnitt sieben bis zehn Prozent der Insassen wegen Ersatzfreiheitsstrafen – meist nur wenige Tage oder Wochen. Dies würde nicht nur vorwiegend Menschen treffen, denen schlichtweg das Geld fehle, um eine Haft abzuwenden. Zugleich entstünden damit erhebliche Kosten für den Steuerzahler, die in keinem Verhältnis zum ursprünglichen Ziel der Strafverfolgung stünden, lautet die häufig formulierte Kritik an diesem Konzept. Kriminologen wie Johannes Feest fordern seit Jahren einen Kurswechsel und plädieren für gemeinnützige Arbeit statt Haft. Im sächsischen Justizministerium sieht man das aktuell anders: »Für eine effektive Beitreibung der Geldstrafe ist die Ersatzfreiheitsstrafe als subsidiäres Druckmittel von erheblicher Bedeutung«, heißt es auf kreuzer-Anfrage.

Knast statt Bußgeld? »Kann man machen«

Rund 150 Euro sollen, laut Bras Dos Santos, seine wenigen Stunden in Haft den Freistaat Sachsen gekostet haben. »Kann man machen«, sagt er über seine Erfahrung im Gefängnis und merkt an, dass die Gefangenengewerkschaft allen Interessierten, die seinem Beispiel folgen wollen, natürlich zur Seite stehen werde. Laut ihm haben sich bereits mehrere Nachahmer angekündigt.

Die Gefahr, dass dieses Beispiel Schule macht und nun vermehrt Falschparker in sächsischen Gefängnissen landen oder Menschen Bußgelder aus Protest nicht zahlen, um den Strafvollzug zu überlasten, sieht man beim Staatsministerium der Justiz Sachsen hingegen nicht. Pressesprecher Jörg Herold weist vor allem darauf hin, dass es sich im Falle von Bras Dos Santos gar nicht um eine Ersatzfreiheitsstrafe gehandelt habe, sondern bei nichtgezahlten Bußgeldern aufgrund von Ordnungswidrigkeiten die »Erzwingungshaft« angeordnet werde. Sich im Falle eines Parkverstoßes das Bußgeld zu sparen und stattdessen die Staatskasse mit einem vielfachen dieses Betrags zu belasten, sei nicht möglich. Zwar entstehen für jeden Insassen in einem sächsischen Gefängnis pro Tag Kosten im niedrigen dreistelligen Bereich, jedoch wäre die Buße »auch nach Ableistung der Haft zu zahlen«, erläutert Herold dem kreuzer.

Justizministerium: Er muss auch nach Ableistung der Haft zahlen

Die 15 Euro, mit denen alles angefangen hatte, wurden laut Bras Dos Santos bisher nicht noch einmal von ihm gefordert. Zahlen will er weiterhin nicht und verweist auf die Position der Gefangenengewerkschaft zu Kurzstrafen im Allgemeinen und dem juristischen Umgang mit den Ärmsten der Gesellschaft, die wegen ebensolcher Kleinstbeträge in dauerhafte rechtliche Schwierigkeiten kommen würden. Eine erneute Haft droht ihm aktuell nicht; laut Ordnungswidrigkeitengesetz darf man nicht mehrfach wegen des gleichen Betrags in Erzwingungshaft genommen werden.

Dabei hätte er allem Anschein nach gar nichts gegen einen weiteren Kurztrip in die JVA Leipzig Leinestraße einzuwenden. Nach seiner Haft berichtete er von »einer Menge struktureller Probleme«, wie verfassungsfeindlichen Symbolen in seiner Zelle und dem Ausbleiben einer ärztlichen Untersuchung. Mittlerweile wurden diese Schilderungen auch in einer Kleinen Anfrage im Sächsischen Landtag thematisiert, eine Antwort sollte Mitte November vorliegen. »Da hätte ich einfach vorher schonmal vor Ort gucken können«, sagt Bras Dos Santos dem kreuzer, »ob sich mittlerweile was getan hat.«


Kommentieren


0 Kommentar(e)