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Politik

Gewisse Nähe

Sächsischer Justizbeamter wegen Neonazi-Angriff auf Connewitz angeklagt – er war bis 2019 im Dienst

  Gewisse Nähe | Sächsischer Justizbeamter wegen Neonazi-Angriff auf Connewitz angeklagt – er war bis 2019 im Dienst

Ein sächsischer Justizbeamter ist wegen Beteiligung an einem der größten organisierten Angriffe von Neonazis und rechten Hooligans der letzten drei Jahrzehnte angeklagt. Nach der Tat war er noch drei Jahre in sächsischen Gefängnissen im Einsatz – das Justizministerium schließt dienstlichen Kontakt zu inhaftierten Connewitz-Angreifern und Rechtsextremen nicht aus.

»Es sah aus wie in einem Kriegsgebiet!« So beschreibt ein Polizist seine Eindrücke vom Abend des 11. Januar 2016 im Süden von Leipzig. Am ersten Jahrestag des lokalen Pegida-Ablegers »Legida« zogen rund 250 größtenteils vermummte Neonazis und Hooligans durch den Leipziger Stadtteil Connewitz. Mit Eisenstangen, Äxten und Pyrotechnik bewaffnet griffen sie Passanten an und demolierten Geschäfte, Wohnhäuser und Autos. Die Polizei setzte an dem Abend 215 Personen fest, darunter bekannte Rechtsextreme aus dem gesamten Bundesgebiet. Sie alle müssen sich wegen besonders schwerem Landfriedensbruch verantworten.

Eine gemeinsame Recherche von Tagesspiegel und kreuzer ergab jetzt: Eine dieser 215 Personen ist Beamter im sächsischen Strafvollzug – und war bis 2019 noch ohne Einschränkungen im Dienst tätig.

Ein Sprecher des sächsischen Justizministeriums bestätigte auf Anfrage, dass gegen einen sächsischen Justizvollzugsbeamten Anklage erhoben wurde, weil er sich am 11. Januar 2016 »als Teil einer ca. 250 bis 300 Personen zählenden Gruppe an Gewalthandlungen im Leipziger Stadtteil Connewitz« beteiligt haben soll. »Der Beamte wurde von der Polizei als Teil der Gruppe festgestellt«, erklärte der Sprecher.

»Kaum vorstellbar«: Justizministerium erst seit Dezember 2018 in Kenntnis

Kenntnis von der Anklage gegen den Justizbeamten habe das Ministerium nach eigener Aussage seit Dezember 2018. Daraufhin sei die Suspendierung »unverzüglich geprüft und Anfang Januar 2019 wirksam« geworden. Diese Darstellung nennt Valentin Lippmann, der innenpolitische Sprecher der sächsischen Grünen-Fraktion »kaum vorstellbar«. Bereits im Dezember 2016 wurden die Namen der mutmaßlichen Connewitz-Angreifer erstmals öffentlich gemacht. Eine Website, die unter der Überschrift »Die Täter des 11.01.2016« zu allen 215 Personen Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum auflistet, ist noch immer online. Die Daten wurden damals anscheinend aus Ermittlungsunterlagen geleakt.

»Ich erwarte, dass der Justizminister unverzüglich darlegt, seit wann die entsprechenden Erkenntnisse vorliegen und ob der JVA-Bedienstete dienstlich Kontakt zu in Haft befindlichen Rechtsextremen hatte«, erklärt Grünen-Politiker Lippmann dem kreuzer. Bereits vor dem 11. Januar 2016 als auch danach waren zahlreiche Personen in sächsischen Gefängnissen inhaftiert, die unter anderem wegen des Connewitz-Angriffs angeklagt sind – darunter Mitglieder der rechtsterroristischen »Gruppe Freital« und der als kriminelle Vereinigung eingestuften »Freie Kameradschaft Dresden« (FKD). Auf der Facebook-Seite der FKD erfolgte im Januar 2016 vier Tage vor dem Angriff die erste bekannte öffentliche Mobilisierung nach Leipzig. Mindestens sechs FKD-Mitglieder waren später am Connewitz-Überfall beteiligt.

Rechtsanwalt Mark Feilitzsch ist Nebenklagevertreter in den Prozessen gegen die FKD und sagt, er sei »nicht wirklich überrascht«, dass ein Justizbeamter an einer organisierten rechten Gewalttat beteiligt gewesen sein soll. Er sehe bei sächsischen Justizvollzugsbeamten oft einen sehr distanzlosen Umgang mit inhaftierten Rechtsextremen und zuweilen eine »gewisse Nähe«.

Ob der Beamte vor der Suspendierung bei Ausübung seiner Dienstaufgaben Umgang mit mutmaßlichen Mittätern hatte, insbesondere Untersuchungshäftlingen aus den FKD-Prozessen, will das sächsische Justizministerium nicht ausschließen: »Hierzu kann keine Aussage getroffen werden.« Es seien aber keine »Auffälligkeiten im Dienstgeschehen« bekannt, erklärt Ministeriumssprecher Herold. »Sollte es diese Kontakte gegeben haben, wäre dies die nächste unrühmliche Justizpanne im Freistaat Sachsen«, kritisiert hingegen Valentin Lippmann und verweist auf weitere Geschehnisse in sächsischen Gefängnissen, die im letzten Jahr für Schlagzeilen sorgten.

Lippmann: »Es wäre die nächste unrühmliche Justizpanne im Freistaat Sachsen«

Im November 2018 zeigten Recherchen des MDR, dass der mutmaßliche Anführer der Freien Kameradschaft Dresden in der Untersuchungshaft Zugang zu Internet und Ermittlungsdetails hatte. Aus seiner Zelle heraus besprach er Verfahrensinterna mit seinen Mitangeklagten und versuchte Zeugenaussagen zu beeinflussen. Um solche Absprachen zu verhindern, waren die inhaftierten FKD-Mitglieder gezielt auf verschiedene sächsische Gefängnisse verteilt worden. Lippmann sprach damals von einem »Super-GAU«.

Zuvor gab es bereits einen weiteren Skandal um rechte Strukturen unter sächsischen Justizvollzugsbeamten. Nach einer tödlichen Messerattacke in Chemnitz leitete im September 2018 ein Dresdner JVA-Beamter den Haftbefehl gegen zwei Asylbewerber an rechte Gruppen weiter, die ihn anschließend im Internet verbreiteten. Mehrere Justizbeamte sollen sich darüber in einem Whatsapp-Chat abgesprochen habe. Der MDR berichtete damals von Ermittlungen gegen 18 Beschäftigte und 13 Disziplinarverfahren.

Im März 2019 wurde bekannt, dass im Zuge der Ermittlungen wegen des Haftbefehl-Leaks auch Ermittlungen wegen Körperverletzung gegen mehrere Justizbeamte eingeleitet wurden. Sechs Beamte stehen unter dem Verdacht, ausländische Strafgefangene aus rassistischen Motiven misshandelt zu haben. Hinweise darauf fanden die Ermittler in dem besagten Chat. Katja Meier, die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, kritisierte damals den späten Zeitpunkt der Bekanntgabe von Informationen an den Justizminister und die Öffentlichkeit. Sie habe das Vertrauen in die Fähigkeit der sächsischen Polizei- und Justizbehörden verloren, interne Vorfälle selbstständig und lückenlos aufklären zu können.


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