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Politik

Kameraden auf beiden Seiten der Zellentür

Justizskandal: Ein Connewitz-Angreifer bewachte inhaftierte Rechtsterroristen

  Kameraden auf beiden Seiten der Zellentür | Justizskandal: Ein Connewitz-Angreifer bewachte inhaftierte Rechtsterroristen

Ein sächsischer Justizbeamter war am Neonazi-Angriff auf Connewitz beteiligt – und konnte nach der Tat noch drei Jahre im Strafvollzug arbeiten. Dort hatte er direkten Umgang mit inhaftierten Rechtsterroristen. Zugleich bröckelt die Darstellung des Justizministeriums, man habe nicht früher reagieren können

Sachsens neuer Justizskandal weitet sich aus. Der sächsische Justizbeamte, der im Januar 2016 am »Sturm auf Connewitz« – einem der größten organisierten Angriffe von Neonazis und Hooligans der letzten drei Jahrzehnte – beteiligt war, stand nach Recherchen des kreuzer und des Tagesspiegels anscheinend in direktem Kontakt zu inhaftierten Rechtsterroristen.

Zugleich bröckelt die bisherige Darstellung des sächsischen Justizministeriums, wonach man nicht früher habe reagieren können.

Nach Recherchen von kreuzer und Tagesspiegel handelt es sich bei dem suspendierten Beamten um den Leipziger Kersten H. Er war beteiligt, als am Abend des 11. Januar 2016 rund 250 größtenteils vermummte Neonazis und Hooligans durch den linksgeprägten Leipziger Stadtteil Connewitz zogen. Mit Eisenstangen, Äxten und Pyrotechnik bewaffnet griffen sie Passanten an und demolierten Geschäfte, Wohnhäuser und Autos. Polizeibeamte setzten damals 215 Personen fest, die sich wegen besonders schwerem Landfriedensbruch verantworten müssen, darunter zahlreiche bekannte Rechtsextreme.

Kersten H. konnte nach der Tat noch drei Jahre im Strafvollzug arbeiten. Erst im Januar 2019 wurde er suspendiert. Bereits im Dezember 2016 waren die Namen der 215 mutmaßlichen Connewitz-Angreifer öffentlich geworden. Auch Kersten H.s Name findet sich darunter. Die Daten wurden anscheinend aus Ermittlungsunterlagen geleakt.

Als die Beteiligung des JVA-Beamten an den Neonazi-Ausschreitungen in Connewitz zu Beginn dieser Woche publik wurde, versucht das vom CDU-Politiker Sebastian Gemkow geführte sächsische Justizministerium zunächst, den Vorfall als Panne herunterzuspielen. Ministeriumssprecher Jörg Herold argumentierte, weil der Beamte bei der Polizei falsche Angaben zu seinem Beruf gemacht habe, habe das Ministerium erst drei Jahre nach der Tat von dem Verfahren gegen den Gefängniswärter erfahren und ihn umgehend suspendiert.

Ob der Beamte vor der Suspendierung im Dienst Umgang mit mutmaßlichen Mittätern oder inhaftierten Rechtsterroristen hatte, wollte das Justizministerium zwar nicht ausschließen. Es seien aber keine »Auffälligkeiten im Dienstgeschehen« bekannt, versicherte Herold zu Wochenbeginn.

Rechtsterroristen saßen in Leipzig ein

Nach Recherchen von kreuzer und Tagesspiegel aber saßen in den letzten Jahren gleich mehrere Rechtsterroristen in der JVA Leipzig ein – auch auf den Stationen, die anscheinend der Arbeitsbereich von Kersten H. waren.

Von Mai 2015 an saß dort Markus W. in Untersuchungshaft. Er wurde 2017 als Rädelsführer der rechtsterroristischen Gruppe »Old School Society« (OSS) zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Gruppe hatte Anschläge mit Brand- und Nagelbomben vorbereitet.

Dass es sich bei dem suspendierten Gefängniswärter um Kersten H. handelt, legen nicht nur Aussagen der Staatsanwaltschaft Leipzig zum bisherigen Verlauf des Verfahrens nahe. Der Vorwurf gegen H. deckt sich auch mit Hinweisen der Gefangenen-Gewerkschaft GG/BO. Zudem gab ein ehemaliger Insasse der JVA Leipzig, Ibrahim (Name geändert), im Gespräch mit dem kreuzer an, Kersten H. auf einem Foto zu erkennen. Auf die Frage, ob er den Mann schon einmal gesehen habe, antwortet der Ex-Häftling: »Na klar, aber in Uniform.«

Während Ibrahims Haftzeit in den Jahren 2017 und 2018 arbeitete Kersten H. ihm zufolge auf den Stationen 2 und 4 der Leipziger Justizvollzugsanstalt. Ex-Häftling Ibrahim erkennt auf Fotos zudem den ehemaligen Mitgefangenen und Rechtsterroristen Philipp W., ein Mitglied der rechtsterroristischen »Gruppe Freital«. W. habe als sogenannter »Hausarbeiter« auf Station 2 der JVA gearbeitet, sei dort unter anderem für die Essensverteilung zuständig gewesen. Entsprechend habe er viel Kontakt mit den Justizvollzugsbeamten gehabt, berichtet der ehemalige Häftling. Rechtsterrorist Philipp W. und Gefängniswärter Kersten H. habe er häufig zusammen gesehen, sagt er.

Auf weiteren Fotos identifiziert Ibrahim ein Mitglied der »Freien Kameradschaft Dresden« (FKD), die als kriminelle Vereinigung eingestuft wurde. Auch den Namen des Mannes, der ihm zufolge auf Station 4 in Untersuchungshaft einsaß, kennt er: Franz R. »Die haben ein Handy bei dem gefunden, dann wurde er verlegt«, sagt Ibrahim.

Das sächsische Justizministerium äußerte sich auf kreuzer-Anfrage am Donnerstag zunächst nicht zu den Schilderungen des früheren Häftlings Ibrahim und zur Personalie Kersten H. Ebenso blieben Fragen nach dem Mobiltelefon und der Verlegung von Franz R. zunächst unbeantwortet. Das Ministerium begründete das mit den aufwändigen Recherchen. Eine Antwort im Tagesverlauf sei nicht möglich, »da zunächst eine Beteiligung der JVA Leipzig und ggf. weiterer Anstalten notwendig ist«, erklärte ein Ministeriumssprecher zur Begründung.

»Militante Rechte haben gute Strukturen in den Behörden«

Zu Wochenbeginn hatte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Valentin Lippmann, verlangt, der Justizminister müsse unverzüglich darlegen, »ob der JVA-Bedienstete dienstlich Kontakt zu in Haft befindlichen Rechtsextremen hatte«.

Die Jenaer Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk, die im »Gruppe Freital«-Prozess die Nebenklage vertrat, sagte dem kreuzer: »Die neuen Enthüllungen machen nochmals klar, dass militante Rechte auch nach ihrer Verurteilung auf gute Strukturen innerhalb der Behörden zurückgreifen können.« Im Strafvollzug stehe den Verurteilten »ein Netz aus Kameraden zur Verfügung – ganz gleich auf welcher Seite der Zellentür«, sagt sie.

Pietrzyk verweist auf Erkenntnisse, wonach Mitglieder verurteilter rechtsterroristischer Gruppen in der JVA zusammen untergebracht worden seien. Rechtsextreme kämen daher besser vernetzt aus dem Vollzug. Die Gefangenen-Gewerkschaft GG/BO erklärt, die Dunkelziffer an Beamten mit rechtsextremen Gedankengut sei weitaus höher als es medienwirksame Beispiele belegen würden. »Die fehlende Sensibilität im Sicherheitsapparat ist dem Ministerium zuzuschreiben«, erklärte ein Sprecher.

Auch die Leipziger Linken-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel kritisiert Sachsens Justizminister Gemkow scharf: »Geduldet durch das Justizministerium können rechte Netzwerke im Knast ungebrochen weiter interagieren.«

Sie sagt: »Vor dem Hintergrund dieses wiederholten Skandals frage ich mich, ob der Justizapparat seine Aufgaben noch verlässlich erfüllen kann. Es müssen dringend Mechanismen gefunden werden, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen.«

Ministeriumssprecher Herold sagte diese Woche dem MDR zur geleakten Liste mit den Namen von 215 mutmaßlichen Connewitz-Angreifern: »Diese Liste haben wir vor der Suspendierung nicht gekannt, sonst hätten wir sie natürlich durchgeguckt.« Ein Parlamentsdokument belegt jedoch, dass Sachsens Justizminister Gemkow spätestens seit Februar 2017 um die öffentlich gewordene Namensliste weiß. Damals wurde die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage eines CDU-Landtagsabgeordneten zur »widerrechtlichen Weitergabe persönlicher Daten im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Leipzig-Connewitz am 11. Januar 2016« veröffentlicht. Gemkow persönlich unterzeichnete das Dokument in Vertretung für den sächsischen Innenminister.

Update (13.9.19): 

Zwischenzeitlich hat das Sächsische Justizministerium unsere Recherchen in den zentralen Punkten bestätigt. Kersten H. war bis Januar 2019 als Justizvollzugsbeamter in der JVA Leipzig tätig. Auch während dort der Rechtsterrorist Philipp W. (Gruppe Freital) und der Rechtsextremist Franz R. (Freie Kameradschaft Dresden) inhaftiert waren. Ein dienstlicher Umgang mit beiden wird nicht ausgeschlossen. Die Schilderung eines Ex-Häftlings, dass bei Franz R. ein eingeschmuggeltes Handy gefunden wurde, bestätigt das Ministerium. Jedoch sei R. auf einer anderen Station als der im Text benannten untergebracht gewesen. Die Verlegung von Franz R. in eine andere JVA sei von einem Gericht aus Gründen der Mittätertrennung verfügt worden. Der im Text genannte Markus W. sei bei Kersten H.s Dienstantritt nicht mehr in der JVA Leipzig untergebracht gewesen. 


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1 Kommentar(e)

Hans 13.09.2019 | um 13:04 Uhr

Und die Zschäpe lässt sich einfach so verlegen...