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Politik

»Das Verbot muss letztes Mittel sein«

Vivian Kube im Gespräch über das Recht, sich zu versammeln

  »Das Verbot muss letztes Mittel sein« | Vivian Kube im Gespräch über das Recht, sich zu versammeln

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in Zeiten der Pandemie immer wieder beschnitten wurde. Vivian Kube von der Gesellschaft für Freiheitsrechte sprach im Interview mit dem kreuzer über den Stellenwert des Versammlungsrechts sowie das Abwägen zwischen Infektionsschutz und dem Recht zu demonstrieren.

kreuzer: Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Warum ist sie so wichtig?VIVIAN KUBE: Der öffentliche Raum ist ein gutes Forum, um Kritik zu äußern. Außerdem ist der Protest auf der Straße schnell zugänglich – man muss persönlich keine Voraussetzungen erfüllen, keine besondere Ausbildung haben, sich nicht gut artikulieren können, nicht viel Geld oder die richtigen Kontakte haben. Jede und jeder kann an einer Demo teilnehmen, Stellung beziehen und Kritik äußern. Daher sind Demonstrationen ein extrem wichtiges Instrument, das auch in der Krise nicht beschnitten werden sollte.

kreuzer: Was kann man mit diesem Kommunikationsmittel erreichen?KUBE: Wir haben im ersten Lockdown gesehen, wie erfolgreich Demonstrationen waren. Wegen der sich ausbreitenden Pandemie und der unsicheren Lage musste schnell gehandelt werden und so wurden in der Zeit durch verkürzte Entscheidungsprozesse auch viele Interessen und Dynamiken übersehen. Ein gutes Beispiel dafür ist häusliche Gewalt, die zwar immer ein Problem ist, aber in Zeiten, in denen man auf den eigenen Wohnraum zurückgeworfen ist, höchstwahrscheinlich zunimmt. Es gab daraufhin einen riesigen Aufschrei in der Zivilgesellschaft, woraufhin Gesetze verbessert wurden. So ein Aufschrei kann sich gut in Demonstrationen artikulieren. Kommunikationskanäle für die Bevölkerung aufrecht zu erhalten, ist ein fundamentaler Teil einer Demokratie. Sie erschöpft sich nicht darin, dass man alle vier Jahre wählt, sondern besteht daraus, dass Bürger und Bürgerinnen sich permanent an der Politik beteiligen können.

kreuzer: Im März gab es den ersten bundesweiten Lockdown. Nun steht die Bevölkerung in Deutschland vor einem erneuten Lockdown. Welche Auswirkungen hat die Pandemie mit ihren Hygienevorschriften auf die Ausübung der Versammlungsfreiheit?KUBE: In der ersten Phase, in der Kontaktbeschränkungen verhängt wurden, waren in ganz vielen Bundesländern Versammlungen komplett verboten. Wir konnten sehen, dass Gerichte und die Versammlungsbehörden Demonstrationen, die sich an alle Infektionsschutzmaßnahmen gehalten haben, trotzdem verboten haben – eine ziemlich radikale Vorgehensweise. Das hat das Bundesverfassungsgericht dann Mitte April gekippt und gesagt: Selbst in der Pandemie geht so ein pauschales Verbot von Versammlungen nicht.

kreuzer: Wie hat sich der Umgang mit Versammlungen in der Pandemie mittlerweile verändert?KUBE: Wir haben eine fundamental andere Herangehensweise als im ersten Lockdown. Im Grundsatz sind Versammlungen nun erlaubt. Die Aufgabe der Behörden ist es, sich mit jeder einzelnen Versammlung auseinandersetzen und zu bewerten, inwiefern eine Gefahr für die Gesundheit durch erhöhtes Infektionsgeschehen besteht. Da geht es um die Frage: Wie können wir die Demonstrationen modifizieren, sodass der Gesundheitsschutz gewahrt bleibt? Es gibt aber immer noch kritische Entscheidungen und wir müssen beobachten, was die Gerichte und Versammlungsbehörden machen. Das gilt auch jetzt während des zweiten Lockdowns.

kreuzer: Eigentlich sind Infektionsschutz und Versammlungsfreiheit zwei gleichberechtigte Rechtsgüter. Kann man die überhaupt gegeneinander aufwiegen?KUBE: Obwohl das Versammlungsrecht ein ganz wesentliches Grundrecht für die Demokratie ist – ohne Versammlungsfreiheit hat man keine Demokratie – kann die natürlich trotzdem eingeschränkt werden, wenn die Gesundheit oder das Leben von anderen Menschen in Gefahr ist. Diese Abwägung, welche Maßnahmen für den Gesundheitsschutz geeignet sind und nicht über das erforderliche Maß hinausgehen, müssen die zuständigen Behörden und im Zweifel die Gerichte treffen. Wenn die Einschränkungen, die dem Schutz der Gesundheit dienen sollen, in diesem Sinne verhältnismäßig sind und die wesentliche Bedeutung der Versammlungsfreiheit berücksichtigen, dann sind die auch erlaubt.

kreuzer: Was bedeutet das im konkreten Fall?KUBE: Wenn jemand eine Versammlung anmeldet, ist auch geschützt, wie derjenige demonstrieren will, mit wie vielen Menschen und welche Form die Demo annehmen soll. Geschützt ist auch, dass die Demonstration seine Wirksamkeit entfaltet. Es ist also ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit, wenn Proteste an den Stadtrand verlegt werden, da er an Wirkung einbüßt. Im Vorfeld einer Versammlung finden in der Regel daher Kooperationsgespräche mit Versammlungsbehörde statt, in denen überlegt wird, was den Demonstrierenden wichtig ist und wie gleichzeitig ausreichend Infektionsschutz möglich ist, also juristisch wie beide Rechtsgüter zur möglichst großen Entfaltung gelangen.

[caption id="attachment_120218" align="alignright" width="228"] Vivian Kube von der Gesellschaft für Freiheitsrechte; Foto: privat[/caption]

kreuzer: Bei der Querdenken-Demonstration in Leipzig am 07. November 2020, auf der viele Menschen keine Maske trugen, wurde die Frage diskutiert, wer dafür verantwortlich ist, dass diese Demonstration trotz dem Infektionsrisiko stattgefunden hat. Polizei und Versammlungsbehörde schoben sich gegenseitig die Schuld zu. Hätte man die Demonstration von vornherein verbieten müssen?KUBE: Das Verbot muss das letzte Mittel der Wahl sein – so will es die Versammlungsfreiheit. Erst müssen alle anderen Möglichkeiten, die Gesundheit zu schützen, ausgeschöpft werden. Wenn man deutliche Anhaltspunkte dafür hat, dass sich Demonstrierende nicht an die vereinbarten Maßnahmen halten, keinen Mundschutz tragen oder die vereinbarte maximale Anzahl der Teilnehmenden überschreiten werden, dann hat man hier wahrscheinlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Dann könnte die Versammlungsbehörde auch im Vorhinein eine Versammlung verbieten. Und genau das wurde auch bei einigen Querdenken-Demos gemacht. Hat man diese Anhaltspunkte nicht, muss sich der Staat im Zweifel für die Versammlungsfreiheit entscheiden. Deswegen ist die Kritik wohl eher an der Ermittlungsarbeit anzubringen, die vorher getätigt wurde. Wahrscheinlich hätten die Versammlungsbehörde oder auch das Gericht einfach besser ermitteln müssen. Dass aus einschlägigen rechtsextremen Kreisen zahlreiche Teilnehmende anreisen oder im Netz angekündigt wird, dass man sich an Regeln nicht halten will, sind alles Anhaltspunkte, die sogar allgemein bekannt waren. Und selbst wenn man vorher diese Ermittlungsgrundlage noch nicht hatte und dann vor Ort sieht, das läuft aus dem Ruder, kann die Polizei vor Ort natürlich noch eingreifen oder die Demo auflösen.

kreuzer: In Sachsen kann seit 2013 ein Verbot für Demonstrationen an Orten von historischer Bedeutung ausgesprochen werden, die an die Opfer der NS- oder der kommunistischen Gewaltherrschaft erinnern, an Widerstandskämpfer oder die Opfer eines Krieges. Wieso werden bestimmte Orte für Versammlungen ausgeschlossen?KUBE: Diese Regelung knüpft an die Regelung aus dem Bundesversammlungsgesetz an. Ähnliche Regeln gibt es tatsächlich auch in anderen Bundesländern. Ich finde das eine spannende Frage, ob an solchen Orten demonstriert werden darf oder nicht. Denn mit jeder Einschränkung der Versammlungsfreiheit, auch aufgrund des gewählten Versammlungsortes, sollte man vorsichtig sein. Eigentlich muss hier gelten: Alles, was sich innerhalb der Grenzen des nicht-strafbaren Verhaltens bewegt, muss der Staat und auch wir aushalten können. Auch wenn die Versammlung nicht mit der eigenen Meinung übereinstimmt. Obwohl die Versammlungsfreiheit an sich meinungsneutral ist, wird mit dem Verbot eine Haltung eingenommen, indem Orte des Gedenkens an die Opfer des NS-Regimes ausgeschlossen werden. Unser Grundgesetz und unsere freiheitlich-demokratischen Grundordnung stellen aber deutlich einen Gegenentwurf zur Gewaltherrschaft des NS-Regimes dar, und das färbt sich an dieser Stelle auch aufs Versammlungsrecht ab.

kreuzer: Wie ist Ihre persönliche Einschätzung in Hinblick auf das nächste Jahr: Werden Versammlungen weiter möglich sein?KUBE: Ich hoffe sehr, dass es beim Grundsatz bleibt, dass Versammlungen grundsätzlich erlaubt sind und die Behörden jedes Mal eine Einzelfallbewertung vornehmen müssen. Das war eine Errungenschaft aus dem ersten Lockdown, die ein bisschen untergegangen ist. Ich habe letztens erst mit ein paar Menschen aus Nichtregierungsorganisationen aus anderen EU-Staaten gesprochen, die in ihren Ländern eine ähnliche Situation hatten. In Ländern wie Slowenien oder Ungarn wurde die Versammlungsfreiheit zunächst komplett abgeschafft. Dort sind die Menschen wie wir in Deutschland dagegen auf die Straße gegangen, mit kreativen Ideen, die den Gesundheitsschutz bewahrt haben: zum Beispiel mit dem Fahrrad oder in Form von Menschenketten mit Abstand. Dort hat sich die Situation allerdings nicht geändert, sondern Versammlungen sind immer noch massiv eingeschränkt.


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