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Politik

Sachsen folgt Beschlüssen für Öffnungen

Der Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird verlängert, ab dem 8. März soll es aber bereits Öffnungen geben

  Sachsen folgt Beschlüssen für Öffnungen | Der Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird verlängert, ab dem 8. März soll es aber bereits Öffnungen geben

Die Bundesländer haben eine erneute Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März beschlossen. Ab 8. März gelten aber auch einige Lockerungen. So sollen Buchhandlungen, Gartenmärkte und Fahrschulen wieder öffnen. Auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Sachsens Regierung kritisierte die Öffnungen und legte erste Eckdaten der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung vor.

Neun Stunden lang haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten am Mittwoch, den 4. März über die weiteren Schritte im Kampf gegen die Corona-Pandemie beraten. Heraus kam ein detaillierter Fünf-Stufen-Plan, der schon ab dem 8. März bundesweite Lockerungen vorsieht. Demnach dürfen sich wieder zwei Haushalte mit insgesamt bis zu fünf Personen treffen, Kinder werden dabei nicht mitgezählt. Des Weiteren dürfen Buchhandlungen, Gartenmärkte und Fahrschulen unabhängig von der Inzidenz wieder öffnen. Weitere Lockerungen sind abhängig von der Inzidenz. Liegt diese unter 50, dürfen Geschäfte des Einzelhandels, Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten öffnen. Das gilt auch bei einer Inzidenz unter 100, jedoch nur mit Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung. Der Plan sieht auch eine »Notbremse« vor. Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100 steigt, sollen die alten Maßnahmen greifen.

Ein Thema der Gespräche war auch die Teststrategie. Für alle Bürger soll es pro Woche mindestens einen kostenlosen Schnelltest beim Hausarzt oder in Testzentren geben. Ab dem 9. März sollen die Schnelltests auch in Drogeriemärkten für den Heimgebrauch zu erwerben sein.

Der Freistaat Sachsen kritisierte die beschlossenen Öffnungen. In einer sogenannten Protokollnotiz am Ende des Beschlusspapiers heißt es: »Der Freistaat Sachsen hält die hier beschlossenen unkonditionierten Öffnungen angesichts der aktuellen und absehbaren Infektionslage sowie Impfquote für nicht vertretbar; er ist der Ansicht, dass Öffnungen mit einem verpflichtenden und funktionierenden Testregime gekoppelt sein müssen.« Bis 5. März will das sächsische Kabinett die neue Corona-Schutzverordnung erarbeiten. Bereits einen Tag zuvor hat sie über die ersten Eckpunkte informiert: Grundsätzlich will Sachsen den vereinbarten Regeln folgen. Wenn die Inzidenz aber auf über 100 steigt, soll eine Hotspot-Regelung greifen.

Erst am einige Tage vor den Beschlüssen gaben die Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) und Markus Söder (CSU) bekannt, dass Sachsen und Bayern eine engere Zusammenarbeit zur Bewältigung der Pandemie anstreben. Grund sei die gemeinsame Grenze zu Tschechien, das Land weist zurzeit die höchste Inzidenz der Welt auf. In einem Zehn Punkte-Plan sind gemeinsame Ziele festgehalten, etwa zu Grenzkontrollen, Testen und Impfen.


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