Am Freitag könnten in Sachsen landesweite Lockerungen eintreten, die sich an den bundesweit beschlossenen Regelungen orientieren. Zentral ist die 2G-plus-Regel, die unter anderem der Gastronomie zugutekommen soll.
Nachdem sich Sachsen bereits seit Ende November in einem Teil-Lockdown befindet und damit auf angespannte Infektionslage im Freistaat reagierte, schließt sich die Landesregierung nun wieder den bundesweiten Empfehlungen an. Diese wurden Ende vergangener Woche auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, im Mittelpunkt steht die weitreichende Einführung der 2G-plus-Regel für Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Ab dem 14. Januar sollen in Sachsen neue Regelungen gelten, darunter Lockerungen, die sich an den regionalen Inzidenzen orientieren. Die Änderungen der Corona-Schutzverordnung sollen am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.
Was sich nicht ändert
Nichts ändert sich an den generellen Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich. Weiterhin dürfen sich nur zehn geimpfte und genesene Menschen gleichzeitig treffen. Ungeimpfte und nicht Genesene dürfen sich nur mit dem eigenen Haushalt und zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen. Im Einzelhandel gilt 2G, Großveranstaltungen über 1.000 Besuchern bleiben verboten. Zudem herrscht in der Öffentlichkeit ein Alkoholverbot und Clubs, Bars und Saunen bleiben geschlossen. In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine FFP-2 Maske getragen werden.
Was sich unabhängig von der Inzidenz ändert
Inzidenzunabhängig dürfen künftig statt zehn wieder bis zu 200 Personen an ortsfesten Veranstaltungen wie Kundgebungen oder Demonstrationen teilnehmen. Sportangebote außerhalb von Schule und Universität dürfen von Personen bis zum Alter von 18 Jahren in Anspruch genommen werden, bisher war dies Jugendlichen bis 16 Jahren vorbehalten. Für körpernahe Dienstleistungen gilt 2G, für Friseurbesuche 3G. In der Gastronomie gilt künftig 2G+. Geimpfte und Genesene müssen das Negativergebnis eines tagesaktuellen Corona-Schnelltests vorweisen können. Diese Pflicht entfällt ab dem Zeitpunkt der dritten Impfung. Ausgenommen sind zudem Menschen, deren Infektion oder zweite Impfung mindestens 14 Tage und weniger als drei Monate zurückliegt.
Was sich ändert, sobald die Überlastungsstufe unterschritten wird
Weitere Lockerungen treten in Kraft, wenn die Überlastungsstufe unterschritten wurde. Diese gilt, sobald die 7-Tage-Inzidenz in Sachsen über 1.500 liegt, mehr als 1.300 Corona-Patienten im Freistaat auf Normal- beziehungsweise mehr als 420 auf Intensivstation behandelt werden. Ist die Überlastungsstufe drei Tage infolge unterschritten, gelten unter Einhaltung von 2G+ folgende Lockerungen: Die Gastronomie darf bis 22 Uhr öffnen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter einer Maximalauslastung von 50 Prozent, ebenso Messen. Sport im Innenbereich (zum Beispiel in Fitnessstudios) ist möglich und im Tourismusbereich wird gelockert, so können unter anderem Hotels öffnen. Unter Einhaltung von 2G dürfen verschiedene Dienstleistungen, Museen und Ausstellungen sowie Einrichtungen wie Musik- oder Tanzschulen den Betrieb aufnehmen. Auch Sport im Außenbereich ist erlaubt, für Vereinssport gibt es hier zudem keine Personenbegrenzung.
Zuletzt hatte sich in Sachsen eine Diskussion über die noch immer anhaltende Beschränkung von Demonstrationen und Versammlungen entzündet. Diese sollen unterhalb der Belastungsstufe wieder mit bis zu 1.000 Teilnehmenden möglich sein und müssen nicht mehr ortsfest stattfinden.
Steigt die Inzidenz in einem Landkreis über 1.500, gilt dieser als Hotspot: Die Lockerungen unterhalb der Überlastungsgrenze entfallen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen treten in Kraft und die Gastronomie muss schließen.
Aktuell (Stand 9. Januar) steigt die Inzidenz in Sachsen wieder an und liegt bei 319. Den höchsten Wert weist der Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge auf (421). 846 Betten auf Normal- und 371 Betten auf Intensivstation sind durch Covid-19-Patienten belegt – mit derzeit sinkender Tendenz. Trotz der bundesweit durchschnittlichen Inzidenz vermeldet Sachsen verhältnismäßig hohe Zahlen von Todesfällen im Zusammenhang mit Corona. Laut Robert-Koch-Institut entfielen in der vergangenen Woche durchschnittlich etwa 25 Prozent der Gestorbenen auf den Freistaat, der bundesweite Bevölkerungsanteil von Sachsen liegt bei circa fünf Prozent.