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Politik

Maskenpflicht und Zugangsregeln adé

Welche Corona-Regeln in Sachsen entfallen

  Maskenpflicht und Zugangsregeln adé | Welche Corona-Regeln in Sachsen entfallen

Seit vergangenen Sonntag gibt es weitreichende Lockerungen der Infektionsschutz-Regeln, da die sächsische Landesregierung auf eine weitere Feststellung der epidemischen Lage verzichtet hat. Ein Überblick, was sich nun im täglichen Leben in Leipzig ändert

In ihrer Pressekonferenz am Dienstag den 29. März erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD), wie die Corona-Regeln im Freistaat für den 3. bis 30. April aussehen. Es kommt dabei zu weitreichenden Lockerungen im öffentlichen Leben. Sachsen verzichtete wie viele andere Bundesländer auch auf die fortwährende Feststellung der epidemischen Lage. Dem vorangegangen war ein Streit innerhalb der sächsischen Regierungskoalition, in dem die CDU Fraktion die Pläne ihres Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, Sachsen zu einem sogenannten Corona-Hotspot zu erklären, nicht unterstützen wollte. Damit hätten dem Gesundheitsministerium weiterhin Kompetenzen zugestanden, um zum Beispiel die Maskenpflicht in Innenräumen beizubehalten. Stattdessen wurde vom Freistaat nun ein »Basisschutz«-Programm vorgestellt, welches unter anderem die Veränderungen in Masken- und Testpflichtverordnungen regelt.

Die wohl größte Veränderung ist, dass die generelle Maskenpflicht in Innenräumen wegfällt. Ab dem 3. April gilt die Maskenpflicht nur noch einrichtungsbezogen, etwa in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Auch im ÖPNV müssen Fahrgäste weiterhin FFP2-Masken tragen, allerdings wurden die Regeln für Mitarbeiterinnen des ÖPNV und für Schülerinnen gelockert – diese benötigen ab sofort nur noch die OP-Maske.

Die allgemeine Maskenpflicht im Unterricht war ja schon vor einigen Wochen passé und nun wurde sie auch auf dem restlichen Gelände aufgehoben. In ihren Hygieneplänen dürfen Schulen aber weiterhin eine Empfehlung aussprechen.

Neben dem Schulwesen betreffen die Lockerungen vor allem den Einzelhandel, auch dort gibt es nun keine gesetzliche Pflicht zum Tragen der Maske mehr. Stattdessen entscheiden nun die einzelnen Unternehmen, ob sie den Einlass in ihre Läden an diese Bedingung knüpfen oder nicht.

Auch die bislang gültigen Zugangsregelungen in Gastronomien, Kulturstätten und anderen öffentlichen Einrichtungen entfallen. Die Testpflicht in den sächsischen Schulen gilt noch bis zu den Osterferien, danach entfällt der negative Corona-Test als Voraussetzung für den Schulbesuch komplett. In der Arbeitswelt gilt die Testpflicht weiterhin in sensiblen Bereichen. In Krankenhäusern, Asylunterkünften und Justizvollzugsanstalten müssen Mitarbeiterinnen ab Sonntag noch zweimal wöchentlich einen aktuellen Test vorlegen, in stationären Pflegeeinrichtungen, in der Tagespflege und bei ambulanten Pflegediensten müssen sich Mitarbeiterinnen dreimal wöchentlich testen lassen. 

Kritik an den weitreichenden Lockerungen kommt von Arbeitnehmern im Einzelhandel. »Die Beschäftigten machen sich große Sorgen«, meint Torsten Furgol, Landesfachbereichsleiter für Handel bei Verdi. »Sie haben jetzt zwei Jahre lang in der Pandemie den Laden buchstäblich am Laufen gehalten und haben das Recht geschützt zu werden und gut und gesund durch die Pandemie zu kommen«, findet er. Dass zukünftig einzelne Unternehmen über die Maskenpflicht in ihren Läden entscheiden, erzeuge nur Verwirrung bei den Kunden, eine einheitliche Regelung hingegen würde Kundinnen und Mitarbeiterinnen gleichermaßen gut schützen. Auch den Zeitpunkt für diese Lockerungen findet er fragwürdig: »Die Aufhebung der Maskenpflicht macht bei den hohen Infektionszahlen wenig Sinn.«


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