anzeige
anzeige
Stadtleben

Zwei Geständnisse im »Shiny-Flakes-Prozess«

Ein Hauptangeklagter wird dadurch weiter belastet.

  Zwei Geständnisse im »Shiny-Flakes-Prozess« | Ein Hauptangeklagter wird dadurch weiter belastet.

Im Gerichtsprozess um den Online-Drogenhandel »Candylove« haben zwei der fünf Angeklagten ein Geständnis abgelegt. Einer der Hauptangeklagten ist der als »Kinderzimmerdealer« bekannt gewordene Maximilian S. aus Leipzig.  

Am dritten Verhandlungstag ließen die beiden Nebenangeklagten Jens M. und Julius M. von ihren Anwälten Statements verlesen, in denen sie zugaben, in einer Leipziger Wohnung Drogen portioniert und abgepackt zu haben. Beiden wird »Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringem Maße« vorgeworfen. Für ihre Tätigkeit hätten sie laut Geständnis monatlich jeweils 1500 Euro in bar erhalten, außerdem sei ihre Miete übernommen worden.

Jens M. gab an, das Geld vom ebenfalls Hauptangeklagten Friedemann G. bekommen zu haben. Auch Maximilian S. habe er durch diesen kennengelernt. Auf M.s Namen seien außerdem Bestellungen für den Shop getätigt worden, er habe das gebilligt, die Bestellungen selbst jedoch nicht ausgelöst. Der dritte Hauptangeklagte, Andre R., sei ihm gegenüber jedoch nur als Anwalt von G. in Erscheinung getreten.

Julius M. erklärte, dass er Verpackungsmaterial besorgt und Drogensendungen mit Briefmarken versehen habe. Persönlichen Kontakt habe er jedoch nur zu Jens M. gehabt und sonstige Anweisungen von einer ihm unbekannten Person über den Messengerdienst Telegram erhalten. Beiden Angeklagten seien laut den Geständnissen Laptops zur Verfügung gestellt worden, auf denen Programme zur Abwicklung des Versandhandels installiert waren. Über die Herkunft der Betäubungsmittel wüssten beide nichts.

Wie der kreuzer berichtete, sind im Prozess sind fünf Männer angeklagt, von April 2019 bis Januar 2021 bandenmäßig mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Maximilian S. Gefängnisstrafe war erst 2019 zur Bewährung ausgesetzt worden. Wenn die Vorwürfe stimmen, hätte er die erneute Straftat wohl schon aus dem Gefängnis heraus geplant. Ein Urteil im Prozess wird erst im Juni erwartet. 


Foto: Sophie Goldau.


Kommentieren


0 Kommentar(e)